Geändertes Bestellverfahren für Goldmünzen bei der VfS ? Wer weiss etwas ?

In Nr. 8 steht nur, dass es sich um eine Ware handelt, deren Preis Schwankungen unterworfen sein kann, die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Bei Gold ist das der Fall. Eine Differenzierung nach Anlagegold und anderes ist der Vorschrift nicht zu entnehmen.
Beim Preis ist auf den Preis am "Markt" abzustellen und nicht bei diesem einen Verkäufer. Und es wird wohl niemand ernsthaft in Zweifel ziehen, dass auf dem Münzmarkt die Preise für die Goldies entsprechend des Goldpreises schwanken.

Ich bin mal so frei und zitiere den entsprechenden Punkt aus der Widerrufsbelehrung von Herrn Honscha:

2. Ausschluss des Widerrufsrechts

2.1. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei nachfolgend gelieferten Waren (§ 312 g Abs. 2 Ziff. 8 BGB):

- Münzen, die im Onlineshop als "Anlagegoldmünzen" gekennzeichnet sind.

Bitte beachten Sie, daß es sich bei den im Onlineshop entsprechend gekennzeichneten Münzen um Anlagegoldmünzen handelt, die die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Ziffer 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates der Europäischen Union vom 28.11.2006 (Sonderregelung für Anlagegold) erfüllen. Gemäß § 312 g Abs. 2 Ziff. 8 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei der Lieferung von Waren, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer (Verkäufer) keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Hierzu zählen auch Edelmetalle (Münzen und Barren) die aufgrund ihres Edelmetallgehaltes zu Kapitalzwecken erworben werden. In Bezug auf solche Münzen besteht somit kein Widerrufsrecht.

Bei Sammlermünzen gilt dies nicht. Solche Münzen werden auch von Herrn Honscha nicht so deklariert, so dass man auf Sammlermünzen selbstverständlich auch das Widerrufsrecht hat.
 
Eine Sammlermünze liegt m. E. erst dann vor, wenn das Agio den Materialwert so weit übersteigt, dass diese auch umsatzsteuerpflichtig wird. Bis zu dieser Schwelle handelt es sich immer um Anlagegold.

Im Übrigen ist ein mündiger Händler auch nicht gehindert auf Waren ein Widerrufsrecht einzuräumen, auf welche nach dem Gesetz gar keins bestünde.
 
Eine Sammlermünze liegt m. E. erst dann vor, wenn das Agio den Materialwert so weit übersteigt, dass diese auch umsatzsteuerpflichtig wird. Bis zu dieser Schwelle handelt es sich immer um Anlagegold.

Vielleicht reden wir ja aneinander vorbei. Die Einschätzung, dass es sich bei den deutschen Goldhunderten nicht um Anlage-, sondern um Sammlermünzen handelt, stammt doch nicht von mir. Dies ist eine Aussage, welche per E-Mail mitgeteilt wurde. Hier noch einmal der betreffende Auszug (fette Markierung von mir vorgenommen):

Zu Ihrer Bewertung, wonach nunmehr allein der Käufer das Edelmetallpreisrisiko zu tragen habe, da er sich bereits ein halbes Jahr im Voraus für den Kauf der 100 Euro-Goldmünze entscheiden müsse, möchte ich Folgendes anmerken: Die 100-Euro-Goldmünzen der "UNESCO-Serie" sind als Sammlermünzen, nicht als Anlagemünzen konzipiert (begrenzte Auflage, relativ hohes Agio, wechselnde Motive, begrenzter Sekundärmarkt...).

Und genau auf diese Aussage stützt sich eben mein Einwand, dass in diesem Falle eben ein Widerrufsrecht zustehen müsste.
 
Da liegst du leider falsch. Eine Herstellung auf Kundenwunsch würde nur vorliegen, wenn ganz genau die Anzahl an Münzen geprägt werden würden, die auch bestellt werden. Also haargenau 100%. Aber es kann zum einen zu Kürzungen kommen. Und zum anderen weiß ich bei Bestellung nicht, welchen Prägebuchstaben ich erhalte. Somit ist es keine Herstellung auf Kundenwunsch.

Wieso müssen es genau 100 % sein :confused:.
Man kann der VfS doch nicht verbieten, einige Münzen mehr prägen zu lassen.

Warum willst Du eigentlich, daß die VfS den Bestellern ein Widerrufsrecht zugestehen soll ?
Ich finde, daß man die Münzen die man bestellt hat, auch abnehmen sollte.
Wenn man das nicht will, sollte man besser von vorneherein auf eine Bestellung verzichten.
 
Eine Sammlermünze liegt m. E. erst dann vor, wenn das Agio den Materialwert so weit übersteigt, dass diese auch umsatzsteuerpflichtig wird. Bis zu dieser Schwelle handelt es sich immer um Anlagegold.

Im Übrigen ist ein mündiger Händler auch nicht gehindert auf Waren ein Widerrufsrecht einzuräumen, auf welche nach dem Gesetz gar keins bestünde.

Das hat ja wohl mit der Umsatzsteuerpflicht kaum etwas zu tun. Eine Goldmünze, für die ich 70% Mehrpreis zahle ist nicht steuerpflichtig, aber ganz sicher keine Anlagemünze mehr.

Ich hatte auch schon die ganze Zeit Zweifel daran, ob dieser Ausschluss des Widerrufs gesetzeskonform ist und denke mal, dass sich die VfS im Streitfall schwer tun würde. Aber unsere Rechtsprechung treibt ja oftmals seltsame Stilblüten aus...:rolleyes:
 
Warum willst Du eigentlich, daß die VfS den Bestellern ein Widerrufsrecht zugestehen soll ?
Ich finde, daß man die Münzen die man bestellt hat, auch abnehmen sollte.
Wenn man das nicht will, sollte man besser von vorneherein auf eine Bestellung verzichten.

Das habe ich doch bereits erklärt. Bei "normalen" Waren steht jedem Käufer bei Kauf über das Internet ein Widerrufsrecht zu. Hierbei ist es doch vollkommen egal, ob es sich um Münzen oder um einen Fotoapparat handelt. Ich bestelle die Ware und zuhause merke ich, mir gefällt der Artikel nicht. Mit dem Fotoapparat komme ich nicht so zurecht, wie ich es mir erhofft hatte. Bei der Münze bin ich z.B. mit der Prägequalität nicht zufrieden.

Im Ladengeschäft hätte ich mich direkt vor Ort in natura von der Bedienung des Fotoapparates erkundigen und diese testen können. Die Münze hätte ich mir ebenfalls in einem Geschäft genau betrachten können.

Da aber beides eben nicht im Geschäft stattfindet, sondern per Internetbestellung, muss mir schon die Möglichkeit eingeräumt werden, nach Erhalt der Ware zunächst einmal eine Inaugenscheinnahme vorzunehmen. Wenn mir die Ware im Geschäft nicht gefällt, lege ich sie zurück und gehe. Wenn mir die Ware aus dem Internet bei Erhalt nicht gefällt, schicke ich sie zurück. Ich wüsste nicht, was daran verwerflich sein soll.

Die VfS zwingt einen aber dazu, die Münze dann auch bei Nichtgefallen behalten zu müssen.

Anders kann ich es nun nicht mehr ausdrücken.
 
Die VfS zwingt einen aber dazu, die Münze dann auch bei Nichtgefallen behalten zu müssen.

Hallo FooFighter

Du hast doch bei einer mangelhaften Lieferung die Möglichkeit des Umtauschs.

Ein pures Nichtgefallen der Münze als Widerrufsgrund angeben zu wollen, kann ich übrigens nicht nachvollziehen.

Wie gesagt, niemand ist gezwungen bei der VfS zu bestellen.
Ich persönlich sehe nicht nur meine Rechte, sondern auch meine Pflichten. Und was ich bestellt habe, das nehme ich korrekterweise auch ab ...
 
Wieso müssen es genau 100 % sein :confused:.
Man kann der VfS doch nicht verbieten, einige Münzen mehr prägen zu lassen.

Warum willst Du eigentlich, daß die VfS den Bestellern ein Widerrufsrecht zugestehen soll ?
Ich finde, daß man die Münzen die man bestellt hat, auch abnehmen sollte.
Wenn man das nicht will, sollte man besser von vorneherein auf eine Bestellung verzichten.

Warum sollte das nicht so sein, wenn es bei anderen Händlern auch möglich ist?? Für mich ist die VfS gestorben. Ich wundere mich immer wieder, dass es immer noch soviel Schäfchen gibt, die deren Verkaufspolitik folgen:confused:
 
Ich wundere mich immer wieder, dass es immer noch soviel Schäfchen gibt, die deren Verkaufspolitik folgen:confused:

Weil sie nicht aus allem ein Problem machen ;).

Die ständigen Nörgeleien müssen doch wirklich nicht sein.


PS : Hallo Stefan,
ich wünsche Dir alles Gute zum Geburtstag :).
 
Zuletzt bearbeitet:
Weil sie nicht aus allem ein Problem machen ;).

Die ständigen Nörgeleien müssen doch wirklich nicht sein.


PS : Hallo Stefan,
ich wünsche Dir alles Gute zum Geburtstag :).

Man darf sich aber auch nicht alles gefallen lassen. Sonst werden wir unmündig...

PS: Vielen Dank für die Glückwünsche:)
 
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