FooFighter
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In Nr. 8 steht nur, dass es sich um eine Ware handelt, deren Preis Schwankungen unterworfen sein kann, die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Bei Gold ist das der Fall. Eine Differenzierung nach Anlagegold und anderes ist der Vorschrift nicht zu entnehmen.
Beim Preis ist auf den Preis am "Markt" abzustellen und nicht bei diesem einen Verkäufer. Und es wird wohl niemand ernsthaft in Zweifel ziehen, dass auf dem Münzmarkt die Preise für die Goldies entsprechend des Goldpreises schwanken.
Ich bin mal so frei und zitiere den entsprechenden Punkt aus der Widerrufsbelehrung von Herrn Honscha:
2. Ausschluss des Widerrufsrechts
2.1. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei nachfolgend gelieferten Waren (§ 312 g Abs. 2 Ziff. 8 BGB):
- Münzen, die im Onlineshop als "Anlagegoldmünzen" gekennzeichnet sind.
Bitte beachten Sie, daß es sich bei den im Onlineshop entsprechend gekennzeichneten Münzen um Anlagegoldmünzen handelt, die die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Ziffer 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates der Europäischen Union vom 28.11.2006 (Sonderregelung für Anlagegold) erfüllen. Gemäß § 312 g Abs. 2 Ziff. 8 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei der Lieferung von Waren, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer (Verkäufer) keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. Hierzu zählen auch Edelmetalle (Münzen und Barren) die aufgrund ihres Edelmetallgehaltes zu Kapitalzwecken erworben werden. In Bezug auf solche Münzen besteht somit kein Widerrufsrecht.
Bei Sammlermünzen gilt dies nicht. Solche Münzen werden auch von Herrn Honscha nicht so deklariert, so dass man auf Sammlermünzen selbstverständlich auch das Widerrufsrecht hat.