Geändertes Bestellverfahren für Goldmünzen bei der VfS ? Wer weiss etwas ?

Also die VfS Leute hatten uns allen ernstes erklärt,das es nicht geht nach Prägebuchstaben zu versenden. Weil dann der Versand kompliziert sein würde, die Mitarbeiter müssten dann noch mehr aufpassen (aus der richtigen Kiste der dementsprechenden Prägesteätte den Karton für den Versand zu suchen) und dies sei den Mitarbeitern nicht zuzumuten. Außerdem würde dann alles noch teurer werden.

Das kam mir vor wie in einem sozialistischem Betrieb, da hatte man auch nicht unbedingt lust auf die Wünsche der Kunden einzugehen.
Mein Gott, wie schafft das nur unser Chef die richtigen Buchstaben für den Versand zu erwischen?:rolleyes:

Ich kann mich sehr gut an dieses Gespräch erinnern. Es ging da auch um die Silberzehner. Es war 2012, das Jahr nach der Umstellung auf Blechmünzen, und da es 2011 die Frauen-Fußball-WM nicht mehr in Silber von der Bank gab haben viele mehrere Silberlinge geordert und fast immer die selbe Prägestätte erhalten. Ich erhielt glaube ich fünf mal F.

Wie Fusselbär schon schreibt wurde uns erklärt, dass eine Zusammenstellung verschiedener Prägestätten nicht möglich ist. Ich kenne zwar die örtlichen Gegebenheiten nicht, aber mit etwas guten Willen müßte man das doch lösen können.
 
Ich kenne zwar die örtlichen Gegebenheiten nicht, aber mit etwas guten Willen müßte man das doch lösen können.
Ich denke das Problem ist wirklich das Geld. Die VfS bekommt für die Vermarktung vermutlich eine Pauschale vom BMF. Dadurch mach es für die VfS keinen Sinn einen zusätzlichen Aufwand zu betreiben. Und dem BMF sind die Sammler eh egal, für die sind wir nur Zahlvieh.
 
Ich denke das Problem ist wirklich das Geld. Die VfS bekommt für die Vermarktung vermutlich eine Pauschale vom BMF. Dadurch mach es für die VfS keinen Sinn einen zusätzlichen Aufwand zu betreiben. Und dem BMF sind die Sammler eh egal, für die sind wir nur Zahlvieh.

Natürlich wirds vor allem am Geld liegen. Aber uns haben die das nicht erzählt. Wegen dem Desinteresse der Verantwortlichen an den Sammlerwüschen gehen mir jetzt die Euros der Deutschen auch zwischen dem dritten und vierten Backen durch... Da bleib´ ich lieber beim KR:).
 
Neue AGB: §2 (4): Bei einem Abonnement verpflichtet sich die VfS zur Übermittlung von verbindlichen Erwerbsangeboten.

Bei den ominösen Anlagemünzen ist übrigens das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Um die Uhrzeit fehlt mir gerade die juristische Phantasie dafür, wie ich ein verbindliches Angebot für ein Kaufobjekt abgeben soll/kann, dessen Kaufpreis erst in der Zukunft feststeht. - Aber ich schlafe einmal darüber und bin vielleicht morgen schlauer...
 
So wird es hoffentlich sein. Normalerweise sind solche Anlagemünzen sowieso vom Rückgaberecht / Widerruf ausgeschlossen.

Wo keine Rechte, da keine Pflichten ;).

Ich würde es jedenfalls begrüßen, wenn die jährliche Prägezahl sich definitv an den Vorbestellungen orientieren würde.
Die vorbestellten Münzen (Prägestätte nach Wunsch :D) müssten garantiert geliefert und zwingend dann auch alle abgenommen werden.

Natürlich müsste bereits einige Zeit vor dem Beginn der Herstellung der konkrete Ausgabepreis festgelegt werden, das wäre eine unabdingbare Voraussetzung.
Sollte dies denn wirklich ein sooo großes Problem sein ? Kann ich mir bei unserem doch ansonsten gut funktionierenden Beamtenapparat eigentlich nicht vorstellen :).
 
Wenn VfS tatsächlich einen nennenswerte Verbesserung einführt, dann mache ich ein (kleines) Fass auf! Es wäre schön, aber ich traue den Verein nichts zu! :(
 
Um die Uhrzeit fehlt mir gerade die juristische Phantasie dafür, wie ich ein verbindliches Angebot für ein Kaufobjekt abgeben soll/kann, dessen Kaufpreis erst in der Zukunft feststeht. - Aber ich schlafe einmal darüber und bin vielleicht morgen schlauer...

Die VfS soll ein verbindliches Angebot abgeben :rolleyes:
 
Um die Uhrzeit fehlt mir gerade die juristische Phantasie dafür, wie ich ein verbindliches Angebot für ein Kaufobjekt abgeben soll/kann, dessen Kaufpreis erst in der Zukunft feststeht. - Aber ich schlafe einmal darüber und bin vielleicht morgen schlauer...

Eigentlich wäre es nicht anders als auf xBäh: Dort wird ja auch ganz normal ein Kaufvertrag über Angebot und Annahme konstruiert. Der Verkäufer erklärt sich im Vorhinein durch das Einstellen des Artikels bereit, dass am Ende höchste Gebot anzunehmen. - Bei den Goldmünzen erklärt man sich bereit, die Münze zum Goldspot am Tag X plus Prägeaufschlag in X € zu kaufen.
 
Die neuen AGB sind schon mal interessant.

Was meinen die wohl mit "Anlagemünzen"? Gibt es etwa nächstes Jahr was Neues, oder meinen sie damit die Goldmünzen?

Mir dämmert es so langsam: Die ominösen "Anlagemünzen" sind in §5(3) wie folgt definiert:

Münzen, die keine vorgegebene Auflagenbegrenzung haben und deren Materialwert über dem Nominal liegt (Anlagemünzen), sind im Rahmen der Prägekapazitäten unbegrenzt verfügbar.

Dazu passt dann §2(3):

Bei Anlagemünzen erfolgt die Annahme des Kaufangebots nur im Rahmen der aktuell ausgeprägten Münzmenge. Da ergänzende Herstellungsprozesse aufgrund sich verändernder Edelmetallpreise zu neuen Verkaufspreisen führen können, erhalten Privatkunden vor einer Lieferung Münzrechnungen mit gegebenenfalls geänderten Verkaufspreisen.

Also gibt es dann die Hunderter ohne Auflagenbegrenzung :confused:
 
Zurück
Oben
Sie nutzen einen Adblocker

Sicherlich gibt es Seiten im Internet, die es mit Werbung übertreiben. Dieses Seite gehört nicht dazu!

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, Ihren Adblocker zu deaktivieren. Danke!

Ich habe den Adblocker für diese Seite ausgeschaltet