Geändertes Bestellverfahren für Goldmünzen bei der VfS ? Wer weiss etwas ?

Hallo FooFighter

Du hast doch bei einer mangelhaften Lieferung die Möglichkeit des Umtauschs.

Ein pures Nichtgefallen der Münze als Widerrufsgrund angeben zu wollen, kann ich übrigens nicht nachvollziehen.

Wie gesagt, niemand ist gezwungen bei der VfS zu bestellen.
Ich persönlich sehe nicht nur meine Rechte, sondern auch meine Pflichten. Und was ich bestellt habe, das nehme ich korrekterweise auch ab ...

Weil sie nicht aus allem ein Problem machen ;).

Die ständigen Nörgeleien müssen doch wirklich nicht sein.


Nicht böse gemeint, Wolfgang. Aber manchmal ist es etwas schwierig, mit dir zu diskutieren.

Um es noch einmal klarzustellen: Es geht mir nicht um MEINE Rechte und es soll auch kein Genörgel von mir sein. Ich habe bisher immer bei der VfS eine Münze bestellt, habe über die Jahre immer eine Münze bekommen und habe auch immer die erhaltenen Münzen behalten.

Aber mir ging es in meinen Beiträgen GANZ ALLGEMEIN um geltendes Recht und GANZ ALLGEMEIN um die Frage, ob einfach von Rechts wegen die VfS ein Widerrufsrecht anbieten müsste, da es sich bei den Goldhunderten eben nicht um Anlagemünzen handelt.

Und eine ganz allgemeine Diskussion wird doch erlaubt sein, ohne immer alles gleich als Nörgelei hinzustellen, oder? ;)
 
Nicht böse gemeint, Wolfgang.

Und eine ganz allgemeine Diskussion wird doch erlaubt sein, ohne immer alles gleich als Nörgelei hinzustellen, oder? ;)

Ich bin Dir nicht böse :).

Ein Forum ist zum diskutieren da und solange dies sachlich geschieht ist doch alles in bester Ordnung.

Ich gehe ja auch mit Dir konform wenn Du kritisierst, daß es eigentlich nicht korrekt ist, wenn für die VfS bezüglich des Goldmünzenverkaufs andere Regelungen gelten, als für andere Händler.

Allerdings geht es hier auch um viel größere Dimensionen. Stell Dir vor, von den tausenden (oder zehntausenden ?) Einzelkunden würden z.B. 10 % aus irgendwelchen Gründen ihre Bestellung widerrufen, das wäre für die VfS ein wirklich großes Problem.
Man sollte sich selbst mal in deren Lage oder in die Lage anderer Händler versetzen. Dann könnte man Entscheidungen, wie in diesem Fall den Ausschluß des Widerrufrechts bei der VfS, besser nachvollziehen.
 
Man sollte sich selbst mal in deren Lage oder in die Lage anderer Händler versetzen. Dann könnte man Entscheidungen, wie in diesem Fall den Ausschluß des Widerrufrechts bei der VfS, besser nachvollziehen.
Ich glaube fast jeder hier versteht die Seite der VfS und deren Beweggründe. Wäre ich an deren Stelle, würde ich genauso versuchen, das Widerrufsrecht auszuschließen aus den von dir genannten Gründen.
Trotzdem darf man aus rein rechtlicher Sicht anzweifeln, ob sie das überhaupt dürfen. Und dazu ist es absolut unerheblich, wer wen versteht oder verstehen kann und wozu ein Widerrufsrecht überhaupt gut ist.

(Um es zu überspitzen: Es gibt sicher den ein oder anderen Mörder, dessen Motiv ich auch gut verstehen kann... Sowas wirkt sich aber wenn überhaupt nur strafmildernd aus)
 
Das hat ja wohl mit der Umsatzsteuerpflicht kaum etwas zu tun. Eine Goldmünze, für die ich 70% Mehrpreis zahle ist nicht steuerpflichtig, aber ganz sicher keine Anlagemünze mehr. (...)

In der Festlegung der Schwelle, ab der Umsatzsteuer anfällt, macht der Gesetzgeber aber deutlich, ab wann er davon ausgeht, dass es sich nicht mehr um Anlagegold handelt. Das ist eine Festlegung zur Vereinfachung, die nicht immer die Wirklichkeit abbilden muss. Aber diese gesetzgeberische Wertung kann m. E. zur Auslegung herangezogen werden.
 
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Allerdings geht es hier auch um viel größere Dimensionen. Stell Dir vor, von den tausenden (oder zehntausenden ?) Einzelkunden würden z.B. 10 % aus irgendwelchen Gründen ihre Bestellung widerrufen, das wäre für die VfS ein wirklich großes Problem.
Man sollte sich selbst mal in deren Lage oder in die Lage anderer Händler versetzen. Dann könnte man Entscheidungen, wie in diesem Fall den Ausschluß des Widerrufrechts bei der VfS, besser nachvollziehen.

Hallo Wolfgang,

könnten wir das in unserem großen "Betrieb", in welchem ich arbeite auch so einfach handhaben, glaub mir, wir hätten viel weniger Probleme!

Wofür brauchen wir dann noch Gesetze?

Ich habe das mit dem Wegfall des Widerrufsrechts bei der VfS von Anfang an nicht verstanden. Und da es hier einige ähnlich sehen wie ich, werde ich auch noch einmal nachhaken.

Meinen 20er habe ich in diesem Jahr beim Händler gekauft, und so werde ich es mit dem letzten 20iger im kommenden Jahr auch machen. Ich komme auch ganz gut ohne die VfS zurecht. ;)
 
Ich habe das mit dem Wegfall des Widerrufsrechts bei der VfS von Anfang an nicht verstanden. Und da es hier einige ähnlich sehen wie ich, werde ich auch noch einmal nachhaken.

Hallo Thomas

Der Ausgabepreis der deutschen Goldeuros wurde Anfang April festgelegt.
Wäre seitdem der Goldpreis in den Keller gegangen, dann weiß ich nicht, wieviele Sammler von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hätten (Storno-Quote 90 % oder ähnlich).
So wie die Ausgabe der Münzen aktuell durchgeführt wird (also mit einem frühzeitig festgelegten Ausgabepreis, eine Vorgehensweise die übrigens viele Sammler begrüßen), sehe ich für die VfS keine andere Lösung des Problems.

Vielleicht kommt es mal soweit, daß die VfS ihre Münzen nur noch an Händler abgibt und diesen die "Verteilung" überlässt.
 
Vielleicht kommt es mal soweit, daß die VfS ihre Münzen nur noch an Händler abgibt und diesen die "Verteilung" überlässt.
Wolfgang, was ist denn die VfS? Nix anderes als ein Händler. Nur mit schlechteren Sevice und komischen Geschäftsbedingungen als ein privater Händler.

Ich hatte mich dann doch für eine Lorschmünze entschieden, da mir das Motiv wirklich gefällt. Da kommt dann dafür eine lausige Prägequalität. Klosterseitig ist es nicht ganz so schlimm mit den Abziehspuren, aber im Gegenlicht sind die auch zu sehen.
 

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Wolfgang, was ist denn die VfS? Nix anderes als ein Händler. Nur mit schlechteren Sevice und komischen Geschäftsbedingungen als ein privater Händler.

Ich hatte mich dann doch für eine Lorschmünze entschieden, da mir das Motiv wirklich gefällt. Da kommt dann dafür eine lausige Prägequalität. Klosterseitig ist es nicht ganz so schlimm mit den Abziehspuren, aber im Gegenlicht sind die auch zu sehen.

Hallo Matthias

Die Prägequalität ist sicher oft kritikwürdig (ich selbst bin mit der Qualität meiner Münze allerdings zufrieden, es sind nur sehr geringe Abziehspuren auf der Adlerseite). Weiterhin ist schade, daß man keine spezielle Prägestätte bestellen kann.
Und natürlich ist der Prägeaufschlag mit 50 Euro deutlich zu hoch.
Du siehst, auch ich sehe einiges an Veränderungsbedarf.
Bezüglich des Wegfalls der Widerrufsmöglichkeit habe ich aber Verständnis für die Vorgehensweise der VfS.
 
Ich sehe das Problem gar nicht beim Ausschluss des Widerrufsrechts, sondern in der Argumentation der VfS für die Beibehaltung des Prägeaufschlags. Zum einen sagen sie, du hast kein Widerrufsrecht, weil du eine schnöde Anlagemünze bestellst. Aber du musst einen Prägeaufschlag von 50 € bezahlen, weil du ja eine ganz besondere Sammlermünze und keine schnöde Anlagemünze bekommst.
 
Ich glaube fast jeder hier versteht die Seite der VfS und deren Beweggründe. Wäre ich an deren Stelle, würde ich genauso versuchen, das Widerrufsrecht auszuschließen aus den von dir genannten Gründen.
Trotzdem darf man aus rein rechtlicher Sicht anzweifeln, ob sie das überhaupt dürfen. Und dazu ist es absolut unerheblich, wer wen versteht oder verstehen kann und wozu ein Widerrufsrecht überhaupt gut ist.

(Um es zu überspitzen: Es gibt sicher den ein oder anderen Mörder, dessen Motiv ich auch gut verstehen kann... Sowas wirkt sich aber wenn überhaupt nur strafmildernd aus)

Hallo manloeste

Es ist nicht mein Anliegen, hier eine rechtliche Beurteilung über die Vorgehensweise der VfS abzugeben.
Mir geht es darum, die Gründe, die den Ausschluß der Widerrufsmöglichkeit als nachvollziehbar erscheinen lassen, zu erläutern.
Ich bin eben ein eher praktisch orientierter Mensch (sonst könnte ich in meinem Beruf auf Dauer auch kaum bestehen).
Stures theoretisieren überlasse ich lieber anderen ;).
 
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