Gedenkmünze "Löwenkraft"

Ich habe darauf abgezielt, dass die Besitzurkunde schlicht der eigentliche Beschiß ist. Es müsste dann schon eine Eigentumsurkunde werden damit ist dann auch i. d. R. ein Name verbunden.
Na klar betrachte ich auch eine gestohlene Münze als mein Eigentum und würde das auch so sagen, auch wenn ich sie faktisch nur besitze. Selbst ein Eigentumsnachweis (z. B. Rechnung), einer geklauten Münze ist noch keine Eigentumsurkunde.... sie ist aber in deinem Besitz, also Besitzurkunde. Ich kenne im Moment keine Beispiele, in denen eine Besitzurkunde rechtlich überhaupt eine Bindung hat.
Freunde von mir reden immer davon, sie besitzen das Haus .... Wenn ich frage, habt ihr es besetzt, sind sie immer noch erstaunt....

Aber Tom hat da schon mit dem Hinweis, wenn du sie legal erworben hast, recht, mit der Einschränkung, wenn sie vorher geklaut wurde. Das ist dann Hehlerware. Spannendes Deutsch ......
 
Zuletzt bearbeitet:
Dürfte der Händler das dann überhaupt so ausweisen? Also ist das legal sich einfach Münzen zu schnappen die zu manipulieren und dann als Sonderedition anzupreisen? Das scheint mir etwas untransparent zu sein und gaukelt vor die Münze käme von offizieller Stelle.
Du kannst mit deinem Eigentum machen was du willst. Wenn ich mir 5 Cent hole, ein Loch rein Bohre und sie als verkupferte Unterlegscheiben für 1€ verkaufe ist das völlig ok.
 
Das ist so nicht richtig. Wenn Du im legalen Besitz einer Münze bist, bist Du auch Eigentümer und kannst damit machen, was Du willst. Also kannst Du sie kaputt machen oder meinetwegen auch mit Gold bedampfen.
Das ist rechtlich sehr schwammig. Der Besitzer muss nicht der Eigentümer sein, auch ganz legal. Ich bin zum Beispiel völlig legal Besitzer eines Bootes, aber nicht der Eigentümer.
Du musst legal der Eigentümer sein.
 
Eigentlich ist das gar nicht so schwammig.

Juristisch unterscheiden wir Eigentum und Besitz. Das habt ihr ja schon ausgeführt. Ein Eigentümer ist dabei IMMER legal. Sprich, du bist nur Eigentümer, wenn du an der Sache auch legal ein Eigentum hast. Besitzer können legal oder illegal, mittelbar und unmittelbar sein.

Hab ich z.b. ein Auto in meinem Eigentum und gebe es meiner Frau, bin ich immer noch mittelbarer Besitzer des Autos, meine Frau aber (ganz legal) unmittelbarer Besitzer. Nimmt mein Nachbar es, ohne meine Zustimmung, ist er wohl Besitzer und zwar unmittelbarer, aber nicht legal und Eigentümer wird er gleich schon gar nicht.

Eine Besitzurkunde ist dementsprechend, wie es @Django völlig richtig definiert hat, vollkommener privaterzeugter Quatsch ohne jede Aussagekraft.
 
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