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Ich habe darauf abgezielt, dass die Besitzurkunde schlicht der eigentliche Beschiß ist. Es müsste dann schon eine Eigentumsurkunde werden damit ist dann auch i. d. R. ein Name verbunden.
Na klar betrachte ich auch eine gestohlene Münze als mein Eigentum und würde das auch so sagen, auch wenn ich sie faktisch nur besitze. Selbst ein Eigentumsnachweis (z. B. Rechnung), einer geklauten Münze ist noch keine Eigentumsurkunde.... sie ist aber in deinem Besitz, also Besitzurkunde. Ich kenne im Moment keine Beispiele, in denen eine Besitzurkunde rechtlich überhaupt eine Bindung hat.
Freunde von mir reden immer davon, sie besitzen das Haus .... Wenn ich frage, habt ihr es besetzt, sind sie immer noch erstaunt....
Aber Tom hat da schon mit dem Hinweis, wenn du sie legal erworben hast, recht, mit der Einschränkung, wenn sie vorher geklaut wurde. Das ist dann Hehlerware. Spannendes Deutsch ......
Na klar betrachte ich auch eine gestohlene Münze als mein Eigentum und würde das auch so sagen, auch wenn ich sie faktisch nur besitze. Selbst ein Eigentumsnachweis (z. B. Rechnung), einer geklauten Münze ist noch keine Eigentumsurkunde.... sie ist aber in deinem Besitz, also Besitzurkunde. Ich kenne im Moment keine Beispiele, in denen eine Besitzurkunde rechtlich überhaupt eine Bindung hat.
Freunde von mir reden immer davon, sie besitzen das Haus .... Wenn ich frage, habt ihr es besetzt, sind sie immer noch erstaunt....
Aber Tom hat da schon mit dem Hinweis, wenn du sie legal erworben hast, recht, mit der Einschränkung, wenn sie vorher geklaut wurde. Das ist dann Hehlerware. Spannendes Deutsch ......
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