Gefahr bei Goldeuro: Goldpreis!

Hi Arne,

ich will mich keinesfalls wichtig machen. Aber ich bin Jurist und zwar nicht irgend einer;)

Wenn ein Kaufvertrag vorliegen würde (was eindeutig nicht der Fall ist), hätte jeder Käufer daraus das Recht auf Leistung der Goldeuros.

Da die Bundesschuldenverwaltung dieser Verpflichtung nicht nachkommen kann (sie weiß ja nicht, wieviele Käufer da sein werden), gibt sie weder ein Angebot ab, noch kann sie ein Angebot der Interessenten akzeptieren.

Solange Menge und Preis nicht verhandelt sind, fehlt es an sämtlichen Voraussetzungen für einen Kaufvertrag.

Wie anders wäre es dann zu erklären, dass Neukunden nur beliefert werden, wenn sie vorher bezahlen? Na? Na?
:confused:
 
Wahrscheinlich haben wir aneinander vorbei geredet. Von einem Kaufvertrag habe ich nicht gesprochen. Daß die BSV kein Angebot abgibt ist klar (invitatio ad offerendum), jedoch erscheint mir der Text des Bestellformulars "hiermit bestelle ich [Stückzahl] Goldeuro, der Ausgabepreis liegt bei ca. ... Euro" eindeutig genug für ein Angebot. Ein Vertragschluß würde die Annahme durch die BSV erfordern, sie kann jedoch nur ein tatsächlich unterbreiteses Angebot annehmen. Sehr wohl muß ein Angebot aureichend bestimmt sein, eine ausreichende Bestimmbarkeit liegt aber auch dann vor, wenn der Antragende die Festlegung einzelner Vertragspunkte (hier: Kaufpreis im angegebenen Rahmen) dem Empfänger überläßt[MüKo-Kramer Rn. 4 zu 145]. Somit ist meiner Meinung nach der Besteller an den Antrag gem. § 145 BGB gebunden, d. h. er hat die bestellte Anzahl im Rahmen der Preisspanne auch abzunehmen.
 
Und wie sieht es mit "verbindlicher Bestellung" aus? :confused:
 
Goldpreis

Nachtrag:
OK - Sollte der Goldpreis (bzw. Dollar) steigen, steigt auch der Preis der beiden Münzen - ist schon klar.
Aber bitte denkt daran, daß somit das "Aufgeld" von 20 Euro für die 100 Euro Münze und 30 Euro für 200 Euromünze fällt (zumindest %). Den Goldwert bekommt ihr ja immer bei den Landeszentralbanken zurück (bei den normalen Banken auch, aber dann kostet es wieder was).
Leider ist es so, daß sich die Bundesbank an den Goldpreis halten muss. Stellt euch mal vor wir bekommen die zwei Münzen und der Goldpreis fällt nach der Ausgabe weiter und weiter, das würde ich viel schlimmer finden.
Grundsätzlich könnte man die Frage stellen, warum gleichzeit zwei Goldmünzen heraus kommen, mit einem so hohen Wert. Man hätte doch eine im Mai und eine im November bringen können, dann könnten wir unsere Geldtaschen auch mal wieder schonen.

Gruss

Armin
 
In Ordnung, ich werde die 20 Stück abnehmen;)

Was ist aber mit einem Neukunden?
Wo ist der rechtliche Unterschied zu einem Altkunden?

Die Bundesschuldenverwaltung schreibt ausdrücklich, dass ein Neukunde nur gegen Vorkasse beliefert wird. Das kann doch nichts weiter bedeuten, als dass ein Neukunde nichts bekommt, wenn er nicht bezahlt.

Kann die Bundesschuldenverwaltung einen Neukunden auf Zahlung verklagen?

Ich verstehe die Formulierung so, dass der Neukunde nach Zuteilung den Kaufvertrag zustande bringt, indem er bezahlt. Dann erfolgt die Übergabe der Ware. Wenn dem so sein sollte (ich kann mich irren ;) ), dann kann ein Altkunde nicht anders behandelt werden als ein Neukunde.

Auch bei den Altkunden stellt sich ja die Frage, wieso diese vorher benachrichtigt werden müssen, ob und wieviele und zu welchem Preis sie Münzen bekommen können. Es ist ja nicht einmal die Frage des "ob" geklärt.

Aber das alles sind Fragen, die vor Gericht so oder anders beurteilt werden können, je nach Richter, Instanz und Wetter. Wie heißt es so schön: "10 Juristen = 10 Meinungen":D
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Ganze geht ja schon mit der Zuteilung los. Erstmal kommt die Rechnung und sollte der Preis höher sein als geplant, kann man den Dauer/Einzelauftrag innerhalb von vier Wochen kündigen bzw. stornieren!
Das steht jedenfalls in den Auftragsbedingungen der VfS!

Und man kann, sofern man die Rechnung schon bezahlt hat, die Münzen auch persönlich abholen! :D
 
Guten Abend allerseits ! Das von mir bereits an anderer Stelle skizzierte Szenario bezüglich der Goldpreisentwicklung scheint sich langsam einzustellen : 298,55$ pro Feinunze (=31,1Gramm = 1 200€ -Münze) & dies bei unverändert schwachem "EURO" . Bin wirklich sehr gespannt,wie es wohl im sogenannten `Wonnemonat` aussieht ...Dies wird Eure juristische Betrachtungsweise wohl noch ein Stück weit relativieren ... L.
 
Hi Lemming,

das verstehe ich jetzt nicht ganz. Wenn der Goldpreis steigt, steigen meine Chancen, an diese Münzen zu gelangen, sonst nichts.

Außerdem ist es ja so, dass wenn der Goldpreis steigt, die Münzen definitiv mehr wert sind. Ich bin schon lange dafür, dass der Goldpreis endlich steigt. Er ist viel zu niedrig.
 
Falsch Pedro: 10 Juristen = 11 Meinungen !:D

Ich sehe den Fall so, daß die BSV einem Neukunden gegenüber schriftlich erklären kann, das sie liefern wird (zum angegebenen Preis). Dann liegt meiner Auffassung nach ein wirksamer Kaufvertrag vor, d. h. der Kunde wäre zur Zahlung verpflichtet. Mit Vorkasse meinen die wohl, daß sie erst liefern, wenn bezahlt ist, jedoch werden sie wohl vorher die Lieferabsicht erklären und somit den Vertrag zu Stande kommen lassen. Altkunden bekommen wahrscheinlich die Ware gleich zugeschickt, d. h. konkludente Annahme des Vertragsangebotes mit gleicher Rechtsfolge...
Nur mal im Ernst: Wer wird denn schon zugeteilte Goldeuros nicht bezahlen wollen?

Zurück zur Ausagangsfrage, da waren wir uns wohl alle einig: Bei einem Verkaufspreis über dem im Bestellformular genannten Preis von 195 resp. 375 € besteht kein Abnahmezwang.
 
@Pedro Prinzipiell sehe ich das genauso.Dennoch wäre es weniger wünschenswert würde der Preis im Mai bei 350$/Feinunze und ein halbes Jahr später wieder bei 255$ stehen.Schließlich möchten wir ja heutzutage Dinge erwerben, "in denen MEHR drin ist -als man glaubt" und perspektivisch nicht weniger.Hinzu kommt bei mir noch eine individuelle Liebe zum im wahrsten Sinne des Wortes INNEREN Wert einer Sache, der ja gerade bei speziellen Goldmünzen (z.B. der `Goldmark`) gegeben ist beziehungsweise war. Gruß L.
 
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