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Guten Morgen,
wer kann Angaben zu gerichtlichen Mahnverfahren machen?
Folgenden angenommenen Fall möchte ich konstruktieren.Gläubiger in Folge A genannt giebt Schuldner in Folge B genannt ein privates Darlehen
in Höhe von 9999,99€.Eine schrifliche Darlehnsvereinbarung wird getroffen und mit einen Zeugen gemeinsam unterschrieben.Jährlich vereinbarte Zinsleistung werden von B immer pünktlich geleistet.Da zwischen A und B verwandschatliche Beziehung besteht,wird die Rückzahlung nach dem gemeinschaftlichen Erbfall vereinbart und der erwartet Erbfallanspruch des B in Höhe der Darlehnssumme als Sicherheit an A abgetreten.Nach Eintritt des Erbfall kündigt A das Darlehen per Einschreiben mit Rückantwort.Es wird eine monatliche Tilgung von 200,00€ mündlich abgesprochen.B zahlt 1,5 Raten,stellt dann die Tilgung ein.Die jährliche Zinsleistung zahlt B weiter.
1.) Wie und wo kann A das gerichliche Mahnverfahren einleiten?
2.) Braucht A dazu einen Rechtsanwalt oder gibt es andere Alternativen?
3.) Darf A ab Antragstellung Verzugszinsen fordern?
4.) In welcher Höhe und nach welcher Formel werden Verzugszinsen berechnet ?
5.) Wer kann ausgefülltes Musterformular per E-mail senden ?
Bitte nur rechtlich gesicherte Informationen geben !
Besten Dank Donald 03
wer kann Angaben zu gerichtlichen Mahnverfahren machen?
Folgenden angenommenen Fall möchte ich konstruktieren.Gläubiger in Folge A genannt giebt Schuldner in Folge B genannt ein privates Darlehen
in Höhe von 9999,99€.Eine schrifliche Darlehnsvereinbarung wird getroffen und mit einen Zeugen gemeinsam unterschrieben.Jährlich vereinbarte Zinsleistung werden von B immer pünktlich geleistet.Da zwischen A und B verwandschatliche Beziehung besteht,wird die Rückzahlung nach dem gemeinschaftlichen Erbfall vereinbart und der erwartet Erbfallanspruch des B in Höhe der Darlehnssumme als Sicherheit an A abgetreten.Nach Eintritt des Erbfall kündigt A das Darlehen per Einschreiben mit Rückantwort.Es wird eine monatliche Tilgung von 200,00€ mündlich abgesprochen.B zahlt 1,5 Raten,stellt dann die Tilgung ein.Die jährliche Zinsleistung zahlt B weiter.
1.) Wie und wo kann A das gerichliche Mahnverfahren einleiten?
2.) Braucht A dazu einen Rechtsanwalt oder gibt es andere Alternativen?
3.) Darf A ab Antragstellung Verzugszinsen fordern?
4.) In welcher Höhe und nach welcher Formel werden Verzugszinsen berechnet ?
5.) Wer kann ausgefülltes Musterformular per E-mail senden ?
Bitte nur rechtlich gesicherte Informationen geben !
Besten Dank Donald 03