Gerichtliches Mahnverfahren einleiten ?

Hallo ,
leider war ich wegen gesundheitlichen Problemen einige Wochen hier im Forum nicht präsent.
Kurz gesagt: B hat alle Fristen nicht eingehaltenl.
B hat Ratenzahlung ab 15.06.06 in Höhe von 200.00€ zugesichert.
Zahlungen von B sind aber nie erfolgt.
Darauf hat A einen Anwald beauftragt seine Intressen zuverteten,bzw seine Rechte hinsichtlich zur Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahren
war zunehmen.
Obwohl die rechtliche Lage eindeutig ist(B erkännt seine Schuld ja mit
seiner Ausage an,ergibt sich laut A' Anwalt folgender Sachverhalt:
Anwald A:um eine gerichtlich verwertbare Grundlage zu schaffen ist es seiner Ansicht unerläßlich nochmal an B ein Schreiben mit der ultinativen Forderung zur Zahlung mit Fristsetzung zum 9.07.06 abzusenden!
Bei einem Steitwert knapp unter 10.000€ fordert der Anwald von A hier bereits eine Gebühr von knapp unter 800,00€.
Genau dieser Sachverhalt erschreckt mich außerorndlich!
A hat sicherlich kein Intresse B dermaßen an die Wand zudrücken!
Er möchte nur sein an B gezahlten Kerdit sichern !

Nochmal ; ich suche Personen die auf Grund ihrer rechtlichen Ausbildung
in der Lage sind,mir ein Muster eines gerichtlichen Mahnbescheides zu kommen zulassen,.bzw mir bei derer Antragstellung beraten !
Es kann ja wohl nicht sein das ein Schreiben,das für eine in solche
Angelegenheit von sachkundiger Seite verfasst wird,solche Kosten hervorruft.Im überigen fordert der Anwald von A eine Vorauszahlung von
250,00€ um überhaubt tätig zu werden!

Meines Erachten wurde das gerichtliche Mahnverfahren überhaubt eingeführt,um Gläubigern und Schuldnern ein unbürokratisches Mittel,und Kosten günstiges Mittel in die Hand zugeben.
Bei einem Streitwert knapp unter10.000€ fast 800,00€ Gebühren zahlen zu
müßen ist in meinen Augen mehrals zuviel!
Die Kosten für das Mahnverfahren respektive für weitere Kosten bei einem
Widerspruch gegen das Mahnverfahren sind in disem Fall noch nicht enthalten.
Bitte um Stellungsnahme!

Donald 03
 
Wer A sagt, muss auch B sagen, wie es so schön heisst.;)

Wenn Du also Deine Forderung durchsetzen willst, dann richtig! Bei Verbrauchsabrechnungen zuhause gehe ich immer so vor, dass ich den Schuldnern eine angemessene Zahlungsfrist setze und darauf hinweise, dass nach Ablauf derselben der Anwalt einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken wird. Die entsprechenden Gebühren führe ich gleich mit auf.

Der Anwalt hat im Endeffekt nichts anderes geraten. Falls B so blöd ist, selbst dann noch nicht einzulenken, kostet es ihn eben 800 € mehr. Das ist dann aber nicht Deine Schuld, sondern seine.

Gruß Razorback
 
Ein Muster gibt es hier und hier

Natürlich musst Du das ganze an deine Gegebenheiten anpassen. Zudem kannst Du dir auch beim zuständigen Gericht beim Ausfüllen helfen lassen.
Den Bescheid in Form eines Formulars musst Du dir im Schreibwarenladen kaufen.
 
Ich hatte vor vielen Jahren (1993, um genau zu sein) mal einen Fall, dass mir jemand eine Zahlung verweigert hat. Nach Mahnbescheiden und Vollstreckungsbescheid hat dann der Gerichtsvollzieher bei ihm vorbeigeschaut: er war allerdings inzwischen unbekannt verzogen - hat sich aus dem Staub gemacht, weil er, wie ich hinterher mitbekommen konnte, nicht nur bei mir Schulden hatte. Die Gerichtskosten musste ich dann natürlich tragen. Vermutstropfen: ich hätte 30 Jahre Zeit, um mir mein gesamtes Geld (inkl. Gerichtskosten und angefallene Zinsen) vom Schuldner zurückzuholen, aber wer weiß schon, wo der Typ steckt (er ist Sachse und ich bin in Baden-Württemberg).

Bei sämtlichen Schritten, von Mahnverfahren und Vollstreckungsbescheid bis hin zum Gerichtsvollzieher, habe ich mich von den netten Mitarbeitern unseres Amtsgerichtes beraten lassen. Das Ganze also ohne Anwalt, auf dessen Kosten ich ansonsten letztlich auch hängengeblieben wäre.

Auch wenn ich mein Geld bis heute noch nicht wiederhabe, eine lehrreiche Erfahrung war es trotzdem. Unter anderem habe ich auch gelernt, keinem mir bis dahin Unbekannten etwas auf Rechnung zu verkaufen, sondern nur gegen Cash. Ja, ich war halt noch jung und naiv, um nicht zu sagen: dumm. ;)
 
@mifrjoar

Diese Variante ist mir neu. Ich kenne das nur so, das man zu 50-70% Kurs seine Forderungen an ein Inkassounternehmen verkauft, also für 1.000 geschuldete Euros je nach Vertrag 500 bis 700 € vom Inkassounternehmen erhält. Was die dann veranstalten, um das Geld einzutreiben geht mich als ehemaligen Gläubiger dann nichts mehr an. Der Spatz im Bett ist besser, als die Taube auf dem Dach.
 
Lolo! schrieb:
Ich hatte vor vielen Jahren (1993, um genau zu sein) mal einen Fall, dass mir jemand eine Zahlung verweigert hat. Nach Mahnbescheiden und Vollstreckungsbescheid hat dann der Gerichtsvollzieher bei ihm vorbeigeschaut: er war allerdings inzwischen unbekannt verzogen - hat sich aus dem Staub gemacht, weil er, wie ich hinterher mitbekommen konnte, nicht nur bei mir Schulden hatte. Die Gerichtskosten musste ich dann natürlich tragen. Vermutstropfen: ich hätte 30 Jahre Zeit, um mir mein gesamtes Geld (inkl. Gerichtskosten und angefallene Zinsen) vom Schuldner zurückzuholen, aber wer weiß schon, wo der Typ steckt (er ist Sachse und ich bin in Baden-Württemberg).

Du fragst aber ab und zu schon mal nach, ob sein Aufenthaltsort inzwischen wieder bekannt ist?
Nach 13 Jahren müsste er eigentlich mal wieder irgendwo aufgetaucht sein, denn nach spätestens 10 Jahren läuft der Personalausweis ab...
Das ist meistens eine schöne Gelegenheit, neue Informationen zur Meldeanschrift zu hinterlassen.
 
mifrjoar schrieb:
Und lässt Du den Schuldner verfolgen ? ...

poerings schrieb:
Du fragst aber ab und zu schon mal nach, ob sein Aufenthaltsort inzwischen wieder bekannt ist?
Nach 13 Jahren müsste er eigentlich mal wieder irgendwo aufgetaucht sein, denn nach spätestens 10 Jahren läuft der Personalausweis ab...
Das ist meistens eine schöne Gelegenheit, neue Informationen zur Meldeanschrift zu hinterlassen.

Nun, es ging damals um einen Rechnungsbetrag von 500,- DM plus so ca. 100,- DM Gerichtskosten (weiß ich allerdings nicht mehr so genau), also umgerechnet wohl um die 300,- Euro. Irgendwie war das damals (als Azubi) viel mehr Geld für mich als heute, daher kümmere ich mich heute auch nicht mehr groß um diese Angelegenheit. Damals wollte ich keine weiteren Maßnahmen ergreifen, weil ich ganz einfach befürchtete, dass ich dann auch auf diesen Kosten sitzenbleibe, wenn nichts dabei herauskommt. Die ganzen Papiere von damals habe ich natürlich noch, denn ich schmeiße nie was fort. Nur müsste ich erst einmal danach suchen.

Aber wie gesagt: ich konnte der Angelegenheit auch was Positives abgewinnen, denn es war eine lehrreiche und vor allem prägende (passendes Wort für dieses Forum :D) Erfahrung.
 
Alles hat ein Ende, nur die Wurst hat zwei !
Das erste Ende ist kein Ende. ICH LEBE NOCH !:D
Das zweite Ende ist :lachtot: perfekt. ICH HAB DIE KOHLE !

Abschlußbericht,
ohne Eure Tips hätte ich wahrscheinlich noch immer rumgeeiert und nicht die nötigen Schritte unternommen. Es ist schwer gegen einen Bruder so
vorgehen zu müßen. Also habe ich durch einen Anwalt das gerichtliche
Mahnverfahren einleiten lassen.Es wurde kein Widerspruch eingelegt.Buch-
stäblich in letzter Sekunde vor Fristende erhielt mein Anwalt den Anruf des Bruders die Zahlung werde sofort per Online-Banking erfolgen. Weitere Schritte waren vorbereitet und lagen für den nächsten Tag im Post ausgang bereit.
Streitwert: 9725,84€
Anwalts-Kosten: 756,09€
Gerichts-Gebühren: 90.00€
gesamt: 10571 ,93 €
Zudem seine Anwalt-Kosten die ich nicht kenne.
Zu meinem Vergnügen:hahaha: hat er auch noch vergessen den Dauerauftrag für die monatliche Zinszahlungen a 57,52€ zu kündigen. Bisher zwei Zahlungen erhalten. Ob und wann er das wohl merkt? Ob er sich traut die Überzahlung zurück zufordern? Egal,ich werde Ihm dann raten gegen mich ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.Sonst erhalten seine beiden Kinder:cool: :cool: :cool: in seiner Gegenwart nach einer gewissen Zeit die Überzahlungen mit Zinsen zurück.

Donald 03
 
....

Zu meinem Vergnügen:hahaha: hat er auch noch vergessen den Dauerauftrag für die monatliche Zinszahlungen a 57,52€ zu kündigen. Bisher zwei Zahlungen erhalten. Ob und wann er das wohl merkt? Ob er sich traut die Überzahlung zurück zufordern? Egal,ich werde Ihm dann raten gegen mich ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.Sonst erhalten seine beiden Kinder:cool: :cool: :cool: in seiner Gegenheit nach einer gewissen Zeit die Überzahlungen mit Zinsen zurück.

Donald 03

Meinen Glückwunsch!!:respekt: :respekt:

Die Zinszahlungen solltest du aber umgehend zurücküberweisen und deinem Bruder bitten, die Zahlungen einzustellen.

Falls er sich als Beratungsresistent erweist, kann man ja immer noch eine Unterlasungserklärung erwirken.:D

Beate
 
Zurück
Oben
Sie nutzen einen Adblocker

Sicherlich gibt es Seiten im Internet, die es mit Werbung übertreiben. Dieses Seite gehört nicht dazu!

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, Ihren Adblocker zu deaktivieren. Danke!

Ich habe den Adblocker für diese Seite ausgeschaltet