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- 24.01.2006
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Hallo ,
leider war ich wegen gesundheitlichen Problemen einige Wochen hier im Forum nicht präsent.
Kurz gesagt: B hat alle Fristen nicht eingehaltenl.
B hat Ratenzahlung ab 15.06.06 in Höhe von 200.00€ zugesichert.
Zahlungen von B sind aber nie erfolgt.
Darauf hat A einen Anwald beauftragt seine Intressen zuverteten,bzw seine Rechte hinsichtlich zur Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahren
war zunehmen.
Obwohl die rechtliche Lage eindeutig ist(B erkännt seine Schuld ja mit
seiner Ausage an,ergibt sich laut A' Anwalt folgender Sachverhalt:
Anwald A:um eine gerichtlich verwertbare Grundlage zu schaffen ist es seiner Ansicht unerläßlich nochmal an B ein Schreiben mit der ultinativen Forderung zur Zahlung mit Fristsetzung zum 9.07.06 abzusenden!
Bei einem Steitwert knapp unter 10.000€ fordert der Anwald von A hier bereits eine Gebühr von knapp unter 800,00€.
Genau dieser Sachverhalt erschreckt mich außerorndlich!
A hat sicherlich kein Intresse B dermaßen an die Wand zudrücken!
Er möchte nur sein an B gezahlten Kerdit sichern !
Nochmal ; ich suche Personen die auf Grund ihrer rechtlichen Ausbildung
in der Lage sind,mir ein Muster eines gerichtlichen Mahnbescheides zu kommen zulassen,.bzw mir bei derer Antragstellung beraten !
Es kann ja wohl nicht sein das ein Schreiben,das für eine in solche
Angelegenheit von sachkundiger Seite verfasst wird,solche Kosten hervorruft.Im überigen fordert der Anwald von A eine Vorauszahlung von
250,00€ um überhaubt tätig zu werden!
Meines Erachten wurde das gerichtliche Mahnverfahren überhaubt eingeführt,um Gläubigern und Schuldnern ein unbürokratisches Mittel,und Kosten günstiges Mittel in die Hand zugeben.
Bei einem Streitwert knapp unter10.000€ fast 800,00€ Gebühren zahlen zu
müßen ist in meinen Augen mehrals zuviel!
Die Kosten für das Mahnverfahren respektive für weitere Kosten bei einem
Widerspruch gegen das Mahnverfahren sind in disem Fall noch nicht enthalten.
Bitte um Stellungsnahme!
Donald 03
leider war ich wegen gesundheitlichen Problemen einige Wochen hier im Forum nicht präsent.
Kurz gesagt: B hat alle Fristen nicht eingehaltenl.
B hat Ratenzahlung ab 15.06.06 in Höhe von 200.00€ zugesichert.
Zahlungen von B sind aber nie erfolgt.
Darauf hat A einen Anwald beauftragt seine Intressen zuverteten,bzw seine Rechte hinsichtlich zur Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahren
war zunehmen.
Obwohl die rechtliche Lage eindeutig ist(B erkännt seine Schuld ja mit
seiner Ausage an,ergibt sich laut A' Anwalt folgender Sachverhalt:
Anwald A:um eine gerichtlich verwertbare Grundlage zu schaffen ist es seiner Ansicht unerläßlich nochmal an B ein Schreiben mit der ultinativen Forderung zur Zahlung mit Fristsetzung zum 9.07.06 abzusenden!
Bei einem Steitwert knapp unter 10.000€ fordert der Anwald von A hier bereits eine Gebühr von knapp unter 800,00€.
Genau dieser Sachverhalt erschreckt mich außerorndlich!
A hat sicherlich kein Intresse B dermaßen an die Wand zudrücken!
Er möchte nur sein an B gezahlten Kerdit sichern !
Nochmal ; ich suche Personen die auf Grund ihrer rechtlichen Ausbildung
in der Lage sind,mir ein Muster eines gerichtlichen Mahnbescheides zu kommen zulassen,.bzw mir bei derer Antragstellung beraten !
Es kann ja wohl nicht sein das ein Schreiben,das für eine in solche
Angelegenheit von sachkundiger Seite verfasst wird,solche Kosten hervorruft.Im überigen fordert der Anwald von A eine Vorauszahlung von
250,00€ um überhaubt tätig zu werden!
Meines Erachten wurde das gerichtliche Mahnverfahren überhaubt eingeführt,um Gläubigern und Schuldnern ein unbürokratisches Mittel,und Kosten günstiges Mittel in die Hand zugeben.
Bei einem Streitwert knapp unter10.000€ fast 800,00€ Gebühren zahlen zu
müßen ist in meinen Augen mehrals zuviel!
Die Kosten für das Mahnverfahren respektive für weitere Kosten bei einem
Widerspruch gegen das Mahnverfahren sind in disem Fall noch nicht enthalten.
Bitte um Stellungsnahme!
Donald 03