Gewerblich oder doch Privat? - am Beispiel

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Hallo,

ich habe heute mal wieder etwas bei ebay geschaut und bin über folgende Auktion gestolpert.:
"Auktion"*.
In der Beschreibung findet sich folgender Satz.: "Sie können in einem Zeitraum von 3 Wochen die Münzen sammeln und zusammen verschicken lassen (bitte Bescheid geben)."
Meine Frage dazu ist: Liegt hier ein gewerbliches Angebot vor, da ja eindeutig auf immer wiederkehrende ähnliche Angebote verwiesen wird? Somit wäre ein Hinweis auf "keine Rücknahme etc." ja nicht zulässig?

Das ist eine absolut nur interessehalber gestellte Frage, die Auktion ist auch nur ein Beispiel, mit dem Angebot wird mit Sicherheit auch keinem Händler ein Deal weggeschnappt (ist eh ne Putzmöhre) aber es interessiert mich eben einfach... .

Grüße
pingu

*Link entfernt, da für die Fragestellung nicht zweckdienlich...
 
Zuletzt bearbeitet:
Jemand, der aktuell 289 Münzen dort anbietet und in den vergangenen 12 Monaten 547 Bewertungen erhalten hat, ist meiner Meinung nach gewerblich tätig.
 
Hallo,

erst einmal danke für die Antworten.

Mir geht es aber im speziellen um die genaue Wortwahl des Satzes:
"Sie können in einem Zeitraum von 3 Wochen die Münzen sammeln und zusammen verschicken lassen (bitte Bescheid geben)."
Schon dies sollte doch eindeutig auf ein Gewerbe hinweisen, da immer wieder gleichartige Artikel verkauft werden.
Der Verkäufer war nur als Beispiel gedacht....

Grüße
pingu
 
Vielleicht löst er auch einfach nur seine Sammlung auf, ist ja erstmal nix Verwerfliches oder - zumal auch keine Neuware dabei ist. Der zitierte Satz ist für ihn sicher nicht optimal, auf Grund seiner Auktionen möchte er vielleicht den Käufern das Sammeln anbieten. Ich würde hier erstmal nix unterstellen wollen!

PS: Wenn jeder hier aus dem Forum auch nur die Hälfte seiner 2er einzeln auf einmal anbietet, handeln wir alle gewerblich. :schaem:
 
So ganz verstehe ich diesen Thread nicht.
Es gibt doch die Möglichkeit dem Anbieter bei eBay direkt eine Frage zu stellen. Das ist meines Erachtens die einfachste und schnellste Methode Antwort auf "dringende" Fragen zu erhalten.
 
Hallo,
ich finde das Thema interessant aber unerfreulich.
Ich beziehe mich explizit nicht auf die o. g. Ebay Auktion, ich denke das wollte Pingu auch gar nicht, ansonsten gilt was kprhalle geschrieben hat.
Zu dem oben formulierten Satz: Wenn ich mehrere Gegenstände gleichzeitig verkaufe (das kann ich auch nicht gewerblich), dann kann ich natürlich anbieten, diese zusammen zu verschicken, wenn mehrere von derselben Person gekauft werden. Es ist auch kein Hinweis auf Gewerblichkeit, wenn ich dafür eine Frist setze, ich möchte schließlich nicht ewig auf die Geschäftsabwicklung (und mein Geld) warten. Der Satz ist natürlich genauso schreibbar bei einem gewerblichen Verkäufer. Also für mich kein Unterscheidungskriterium.
Wie Viertelvor ganz richtig geschrieben hat: Man kann auch seine Sammlung auflösen, dabei Einzelposten verkaufen, und diesen Satz dazuschreiben. Wie gesagt: ich habe mir die konkrete Ebay-Auktion nicht angesehen.

Das Unterscheidungskriterium ist doch ein anderes. Wenn er gerade erschienene Ausgaben anbietet, mehrfach dieselbe Münze oder bereits früher gewerblich war, das sind Anhaltspunkte.

Wo wir beim Thema sind:
Ich finde, Ebay macht es sich zu einfach, indem die Anzahl der Verkäufe das Unterscheidungskriterium ist. Wo liegt da inzwischen die Grenze, 30 Auktionen? Da kann ich nicht mal einen Teil meiner Sammlung einzeln veräußern, ohne gewerblich zu werden. Melde ich jetzt aber beim Finanzamt ein Gewerbe an, verkaufe 80 Münzen und dann ein Jahr keine mehr, oder versuche auch meine Ankäufe geltend zu machen, dann wird mir Liebhaberei unterstellt (was ja auch zutrifft).
Leider ist die Trennung zwischen privat und gewerblich nur schwierig möglich. Einfache Anhaltspunkte gibt es dafür nicht.
Ich hätte es gern, wenn ich (oder mein Erbe) die Sammlung jederzeit über Ebay verkaufen könnte, ohne dass Gewerblichkeit unterstellt wird (was es ja nicht ist). Verkaufe ich alles in einem Rutsch, kein Problem. Verkaufe ich alles einzeln: gewerblich. Wo ist da der Sinn? Und um das vorweg zu nehmen: es ist kein Hinweis auf gewerbliches Treiben, wenn ich mit Verkäufen möglichst wenig Verlust oder sogar Gewinn machen möchte. (Ansonsten könnte niemand sein Haus verkaufen ohne gewerblich zu sein) Erst wenn ich kaufe und ansammle, um damit Gewinn zu machen, ist es meiner Meinung nach gewerblich.

Schönen Feiertag
Mocca
 
Hab mir jetzt gerade einmal die Auktion angesehen: ich denke nicht gewerblich. Da löst jemand seine WeMü Sammlung auf. Meine Meinung.
 
Ich hätte es gern, wenn ich (oder mein Erbe) die Sammlung jederzeit über Ebay verkaufen könnte, ohne dass Gewerblichkeit unterstellt wird (was es ja nicht ist). Verkaufe ich alles in einem Rutsch, kein Problem. Verkaufe ich alles einzeln: gewerblich. Wo ist da der Sinn? Und um das vorweg zu nehmen: es ist kein Hinweis auf gewerbliches Treiben, wenn ich mit Verkäufen möglichst wenig Verlust oder sogar Gewinn machen möchte. (Ansonsten könnte niemand sein Haus verkaufen ohne gewerblich zu sein) Erst wenn ich kaufe und ansammle, um damit Gewinn zu machen, ist es meiner Meinung nach gewerblich.

Schönen Feiertag
Mocca
Tja, das Leben ist leider kein Wunschkonzert und es zählt nicht deine Meinung sondern die Rechtslage. Es ist dem Käufer zumindest ein Widerrufsrecht einzuräumen und das Versandrisiko kann nicht auf diesen abgewälzt werden. Hier kann man sich schlau machen:
 
Wenn ich nachvollziehbar privat etwas verkaufe, bin ich weder verpflichtet ein Wiederrufsrecht einzuräumen oder das Versandrisiko auf meine Kappe zu nehmen. Das haben wir hier schon zig mal rauf und runter Thematiesiert.

Etwas anderes ist es wenn man in den gewerblichen Pfad abgleitet. Bitte nicht verallgemeinern!!
 
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