Gewerblich oder doch Privat? - am Beispiel

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Wenn ich nachvollziehbar privat etwas verkaufe, bin ich weder verpflichtet ein Wiederrufsrecht einzuräumen oder das Versandrisiko auf meine Kappe zu nehmen.
Ja, genau, es geht aber HIER um mehrere hundert Auktionen ausschließlich mit Münzen innerhalb weniger Wochen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist es, was ich meine.
Kann es sein, daß diese Auktion gewerblich ist? Ja, könnte. Und kann es sein, daß jemand hier seine private WeMü Sammlung einzeln veräußert? Ja, könnte. Und dann aufgrund der Menge an Auktionen als gewerblich zu gelten, ist meiner Meinung nach nicht gerecht. Aber ich gestehe auch ein, daß es leider kein einfaches Merkmal zur Erkennung gibt.
Wir kommen aber weg von der eigentlichen Frage, ob der o. g. Satz eindeutig Gewerblichkeit anzeigt.
 
"Sie können in einem Zeitraum von 3 Wochen die Münzen sammeln und zusammen verschicken lassen (bitte Bescheid geben)."

Wir kommen aber weg von der eigentlichen Frage, ob der o. g. Satz eindeutig Gewerblichkeit anzeigt.
Dieser Satz alleine zeigt m.M.n. keine Gewerblichkeit an.

Zusammen mit den anderen bereits weiter oben beschriebenen Fakten liegt aber der Verdacht nahe.
 
Vielen Dank an alle Diskutanten,

vor allem an numisfreund für die Zusammenfassung. Mir ging es wirklich nur um die Aussage dieses einen (für mich in dem Zusammenhang nicht deutbaren) Satzes.
Auf Grund der hervorgerufenen Irretationen werde ich den Link aus dem 1. Post der Diskussion entfernen. Es lag mir fern, hier jemanden Vorzuführen.

Grüße
pingu
 
Gut, dann mache ich hier mal zu, die gewerblich-nicht gewerblich Diskussion wurde ja schon in zahlreichen anderen Fäden geführt.
 
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