gewerblicher Handel jetzt schon bei 39 Auktionen

wenn es 39 mal derselbe Artikel war, so ist die Sache doch klar. Kein Sammler kauft 39 mal denselben neuen Satz um ihm dann einzeln via Ebay an Privatleute zu verkaufen.

Anders würde es aussehen, wenn jemand durch Glück an 10 Rollen 1-Cent-Münzen mit sog. "Kleinem Münzbild" kommt und die 500 Stücke an einen Händler verkauft.....

....dann hat man zwar 500 mal dasselbe verkauft - aber nur an einen Geschäftspartner (1 Transaktion) und man bleibt somit "Privat"
 
*HWH* schrieb:
...in 5 Monaten, wenn es jeweils Neuware war, so jedenfalls das letztinstanzliche Urteil, welches jetzt bestätigt worden ist:



__LG Berlin, Urt. v. 09.11.2001 - 103 O 149/01

Mit 39 Transaktionen in einem Zeitraum von 5 Monaten treibt das Mitglied eines Online-Marktplatzes durchaus Handel in einem Umfange, der den Rahmen dessen übersteigt, was im privaten Verkehr üblich ist; es liegt daher ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vor.

Das dieses Posting von Ihnen kommt, war ja klar.
 
ProtoM schrieb:
Das dieses Posting von Ihnen kommt, war ja klar.


:D genau das habe ich auch gedacht, denn jetzt gibt es endlich eine rechtliche handhabe um diesen nervigen "privat-italienern" das handwerk zu legen :cool:


cu

tron
 
mesodor39 schrieb:
wenn es 39 mal derselbe Artikel war, so ist die Sache doch klar. Kein Sammler kauft 39 mal denselben neuen Satz um ihm dann einzeln via Ebay an Privatleute zu verkaufen.

Anders würde es aussehen, wenn jemand durch Glück an 10 Rollen 1-Cent-Münzen mit sog. "Kleinem Münzbild" kommt und die 500 Stücke an einen Händler verkauft.....

....dann hat man zwar 500 mal dasselbe verkauft - aber nur an einen Geschäftspartner (1 Transaktion) und man bleibt somit "Privat"


Hier in dem vorliegenden Fall, waren es weder 39 mal derselbe/dergleicheArtikel, sondern verschiedene Artikel.

Es waren Käufe und Verkäufe !!!!!!!

Man darf also nochnichtmal mehr 39 Käufe in 5 Monaten tätigen.

Bin am überlegen, ob ich meine KMS welche ich bei *HWH* ersteigert habe,
um die 2€ Münzen zu bekommen, und dann die anderen Münzen ( 1ct - 1 € )
wieder zu versteigern, wieder an *HWH* zurücksende.

Damit komme ich dann ja auf über 39 Bewegungen in der Bewertungsliste.
 
*HWH* schrieb:
... Mit 39 Transaktionen in einem Zeitraum von 5 Monaten treibt das Mitglied eines Online-Marktplatzes durchaus Handel in einem Umfange, der den Rahmen dessen übersteigt, was im privaten Verkehr üblich ist; es liegt daher ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vor.

Klach schrieb:
... Es waren Käufe und Verkäufe !!!!!!!

Man darf also nochnichtmal mehr 39 Käufe in 5 Monaten tätigen. ...

Ich bin ja bei eBay reiner Käufer, hab also dort noch nie etwas verkauft. Es gab Zeiten, da hatte ich auch weit über 39 Transaktionen in 5 Monaten (soviele waren's manchmal schon innerhalb nur eines Monats). Was bin ich denn nun? Ein gewerblicher Käufer?

Also ich möchte doch gerne wissen, ob der Richter, der dieses Urteil gefällt hat, vorher einen über den Durst getrunken hat? :eek2:
 
Wenn ich nun bei Ebay 2 Rollen Sondermünzen kaufe (2 Käufe) und die dann einzeln (50 x Verkäufe) dann bin ich mit 52 Getätigten Ver/Käufen in 5 Monaten ein Gewerblicher Händler ? oder ein Flohmarkt ähnlicher Händler ?


Das glaubt ja wohl keiner der noch einigermaßen klar im Kopf ist:lachtot: :lachtot:

Die Justizindustrie hat ja schon einiges Veranstaltet aber das wäre wohl der Gipfel der Genüsse........:respekt: :respekt:
 
Es ging um Markenpiraterie und die Frage, ob der Verkäufer privat oder geschäftlich gehandelt hat (Hat enorme Auswirkung auf den Streitwert etc, hier 500.000 DM für ein oder 2 T-Shirts, die über ebay verkauft wurden).

Die Zusammenfassung steht doch vor dem Urteil!!!!!!

"Geschäftlich im Sinne von § 14 MarkenG handelt auch, wer Privateigentum verkauft, wenn dieser Verkauf einen gewissen Umfang annimmt, der mit dem Anbieten von Waren auf einem Trödelmarkt vergleichbar ist (hier: 39 Transaktionen in fünf Monaten)."

(http://www.netlaw.de/urteile/lgb_21.htm (Strömer Rechtsanwälte))


Einen Anologieschluss auf gewerbliche oder private Anbieter bei ebay zu machen, ist nicht korrekt.

Hier noch einmal die Merkmale für den Gewerbebetrieb:

§ 15 II EStG:

Selbstständigkeit
Nachhaltigkeit
Gewinnerzielungsabsicht
Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
(Abgrenzung zur Land- und Forstwirtschaft)

Steuerpflicht: Zeitpunkt, in dem erstmals alle Merkmale eines Gewerbebetriebs erfüllt sind. Und hier gibt es auch Urteile! Vielleicht sollte HWH diese Urteile zu Rate ziehen!
 
Da hätte das Finanzamt aber viel zu tun..., aber...

wenn dies mit den 39 Käufen + Verkäufen in 5 Monaten tatsächlich so wäre, das dann jeder ebayer der sowas macht, bzw. der etwas in ebay kauft, dann aber aus irgendwelchen Gründen dies wieder verkauft, als gewerblicher Veräufer gelten würde, müsste das Finanzamt aber ne menge Neueinstellungen tätigen, um dieses zu verfolgen.

ich denke das in ebay Deutschland sicherlich 20 - 40% hiervon betroffen wären ( ist eine schätzung von mir, ich weiss auch nicht wieviele Mitgliederhier ebay Deutschland hat )

Das wäre m.E. nach mit Kanonen auf Spatzen geschossen.

Was wirklich verfolgt werden sollte, sind diese Privatverkäufer die hunderte von Bewertungen haben und laufend auch teure Dinge verkaufen. hier findet wirklich Steuerhinterziehung statt, sowohl Umsatzsteuer als auch evtl. Einkomens oder Gewinnsteuer. Diese Verkäufer haben zudem keine Risiken wie Gewährleistung oder Rückgabe zu tragen, was widerum dazu noch einen Vorteil gegenüber als Gewerblich ausgewiesenen verkäufern hat.

man muss immer Bedenken, das diese nicht bezahlten Steuern, letztendlich von der Algemeinheit zu tragen sind, respektive jedem der in irgendeiner Art steuern bezahlt 8 MwSt, Lohnsteuer, Einkommenssteuer etc. )

Ich höre wohl immer viel von diversen Programmen, die manche Finanzämter in ebay laufen lassen, um diese schwarzen schafe auszufiltern, denke aber, das hier nur im promillebereich solche Typen erwischt werden.

Ich möchte anmerken, das ich auch seit geraumer Zeit ein Gewerbe angemeldet habe, da ich auch viele Verkäufe über Ebay hatte ( Ebay ist mittlerweile für mich nicht mehr interessant + lukrativ, evtl. gerade wegen diesen privatverkäufern )
Dieses Nebengewerbe bedeutete für mich ne Menge Arbeit nebenher, da ich selber buche etc.
das alles bleibt diesen leuten erspart, ich finde das nicht gerecht...
 
gilt eine längere Widerrufsfrist wenn darauf nicht hingewiesen wurde?
Normal glaube ich 2 Wochen.:confused:
 
Ebay sollte zu seinen Wurzeln zurück und nur noch Privatverkäufe machen.Gar keine Händler mehr!!
Auch wenn sie es aus Geldgeilheit nicht machen werden.
 
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