Gewinn bei Ebay bricht drastisch ein

Falschgeld

eBay unterstützt Betrug!
d.h. Die dulden das Falschgeld angeboten werden kann.
Dieses ist in höchstem Maße strafbar, selbst wenn der Verkäufer nur angibt falsche Randprägung oder ähnliches. Stellt sich heraus das es Falschgeld ist
erfolgt Strafanzeige.
Ich habe einen sehr guten Draht zur Falschgeldstelle und werde alle mir bekannt und gemeldeten Münzen sowie Scheine dort melden die öffentlich angeboten werden.Dieses war auch der Fall der Artikelnummer 270338092535 dieses wird jetzt strafrechtlich verfolgt.

Ja ! :respekt:

Ganz klar FALSCHGELD und KEINE Fehlprägung. Da haben irgendwelche "xxxxxx" wieder mal nicht richtig lesen können und auch noch falsch gefälscht und einige noch Dümmere denken es wäre eine Fehlprägung.
Das ist ganz klar BETRUG.
Wer Geld nachmacht oder gefälschtes Geld in Umlauf bringt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter .... (oder wie war der Wortlaut nochmals auf unserer guten alten DM ?)
 
Das Problem ist, dass es schon zuviel Ärgernis mit Käufer und Verkäufer gab. Da man im Internet handelt, bekommt man die Ware nicht gleich auf die Hand und das heißt das manche Verkäufer das Geld einkassieren, ohne die Ware zuzusenden. Das andere Problem ist dass sich Firmen schon aufregen, nur wenn man ihr Bild für den Verkauf benutzt obwohl man dieses Produkt selber besitzt und es nur für den Verkauf braucht. Ich finde dies ist einfach sehr kleinlich, denn wenn ich dieses Bild nur für ne Woche oder so bis Aktionsende benutze, soll ichs ruhig benutzen können, es ist ja nicht für eine Website kopiert... Tja dass sind eben Punkte, in denen viele sagen, dass sie lieber auf die "Alte" Weise kaufen und verkaufen wollen. Außerdem ist Ebay auch unverschämt bei den Zusatzfeatures. Nur wenn ein Mindestgebot habe, muss ich schon draufzahlen? oder wenn ich ein Bild einfügen will? Das wirbt nicht gerade Kunden. Ich bin schon in Überlegung eine Auktionshaus Website zu basteln mit guten Ideen und anfangs Hobbymäßig, doch ich weiß die Gesetzeslage nicht worauf ich achten soll usw


eBay: Verkäufer muss 3000 Euro Strafe für geklautes Foto zahlen

Der achtlose Einsatz fremder Bilder in eBay-Auktionen kann für den Verkäufer viel Ärger nach sich ziehen. So muss der Anbieter eines Navigationsgerätes nach einer Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts mehr als 3.000 Euro zahlen, weil er das Produktfoto des Herstellers ohne Genehmigung verwendete.
"Das ist viel teurer als Falschparken", sagte Gerichtssprecherin Martina Schwonke zu der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung (Az. 6 U 58/08). Der Privatverkäufer bot im Rahmen einer Online-Auktion ein gebrauchtes Navigationssystem zum Preis von 72 Euro an. Er benutzte für sein Angebot ein Foto, das er nicht selbst hergestellt, sondern aus dem Internet kopiert hatte. Dabei handelte es sich um ein hochwertiges Produktfoto in der Art, wie es auch der Hersteller für seinen Internetauftritt verwendet.
Klick-Show Abmahnungen und Co.: Diese Fallen lauern im Internet
Foto-Show Die verrücktesten eBay-Auktionen aller Zeiten
Klick-Show Was eBay-Verkäufer beachten sollten
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Hersteller verlangt Lizenzgebühren

Nachdem der Verkäufer ohne Erfolg abgemahnt worden war, zog der Hersteller vor Gericht. Dabei machte er neben Lizenzgebühren und einem Honorar auch die Kosten für die anwaltliche Abmahnung geltend - insgesamt einen Betrag von knapp 700 Euro. Das Landgericht Potsdam wies diese Klage ab, was der Hersteller nicht hinnahm.
eBay-Verkäufer muss Rechtsstreit bezahlen

Vor dem Oberlandesgericht wies das Unternehmen nach, dass es Urheber der fraglichen Bilder ist, woraufhin der Beklagte eine Unterlassungserklärung abgab. Die Richter entschieden schließlich, dass der Anbieter des Geräts die gesamten Kosten des Rechtsstreits von rund 3000 Euro zu tragen hat und verurteilten ihn außerdem zur Zahlung von 40,00 Euro Schadensersatz und 100,00 Euro Abmahnkosten. Das Urteil ist rechtskräftig. :wut:
 
..... Ebay versucht dann allerdings mit einer neuen Änderung das wieder zu beheben an statt einfach die Änderung zurückzunehmen.

Das erinnert mich an unsere Politiker. Ist es ein Gesetz unklar formuliert so wird zur Klarstellung ein Durchführungsverordnung oder ein neues Gesetz verabschiedet. Sinnvoller wäre es wohl das entsprechende Gesetz einfach neu zu formulieren...
Da kann ich dir nur voll zustimmen.

Seit ich ein gutes Malware-Programm mit Wächter auf dem PC habe, merke ich, dass Ebay mit etlichen als gefärhlich eingestuften Seite zusammenarbeitet :mad:
Ich weiß zwar nicht exakt welches Programm du benutzt.. aber auch da kann ich zustimmen.. Mach dir nichts draus ;) die zahlen schließlich mehr.
Mit kriminalität ließ sich doch schon immer das meiste Geld verdienen...

Ich für meinen Teil kann sagen, dass ich letztens einige seltene PC Teile bei ebay gefunden habe, nach sehr langer Suchzeit... für mich hat es sich ausgezahlt, dass Leute 'mehr' verkaufen möchten um aufs gleiche zu kommen.... ich finde nun darf es gerne wieder bergauf gehen *hoff*
 
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