Gold aus UK

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Hallo zusammen,

Ich habe eine kurze Frage:

Ich habe eine britische Goldmünze gekauft, die ich bei keinem deutschen Anbieter gefunden habe. Da blieb nichts anderes übrig, als sie direkt von der Royal Mint kommen zu lassen.

Nachdem das gute Stück 17 (siebzehn!) Tage im Hauptzollamt Frankfurt lag, kam sie heute endlich an. Die wollen 52,xx € Zoll dafür haben, aber ein Zahlschein o.ä. lag nicht bei. Die Sendung war einfach im Briefkasten; ein Zettel zur Zollanmeldung lag bei.

Hat schon jemand nach dem Brexit ähnliche Erfahrungen gemacht?

Ich habe überlegt, ob das nicht in 'Rechtliche Fragen' gehört, aber schlußendlich fand ich es hier besser aufgehoben. Wenn ein Moderator es verschieben möchte, dann bitte gern.
 
Zunächst sollte geklärt werden, ob überhaupt ein Zoll bzw. eine Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) anfällt, d.h. ob der Preis der Sendung über dem 1,8-fachen des aktuellen Goldpreises liegt oder ob die Münze nicht in der Liste der Anlagegoldmünzen für 2021 steht.
 
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Danke. Die Münze ist auf der Liste, und der Aufpreis auf den Materialwert ist unwesentlich (den genauen Goldpreis am Kauftag weiß ich nicht mehr).

Kann sein, daß ich da was durcheinander bringe... Aber geht es bei der Liste nicht um Mehrwertsteuer bzw. Differenzbesteuerung bzw. deren Wegfall? MwSt. und Zoll sind ja zwei verschiedene Sachen, wenn auch beide im Regelfall zu Lasten des Sammlers gehen.
 
Der Zoll ist für Erhebung die Einfuhrumsatzsteuer, umgangssprachlich Mehrwertsteuer verantwortlich. In deinem Fall dürfte dann keine anfallen.
 
Ja, Du bringst hier ein bisschen was durcheinander.

Eine Zollabgabe fällt hier gar nicht an. Zölle sollen die Einfuhr teurer machen, sodass mehr im Inland gekauft wird, Stichwort Strafzölle.

Was hier anfällt ist die Einfuhrumsatzsteuer. Und die wird meistens genauso berechnet wie die Mehrwertsteuer. Da es sich nach Deinen Angaben um Anlagegold handelt ist die Einfuhrumsatzsteuer folglich 0 %.

Zoll und Einfuhrumsatzsteuer werden gerne verwechselt, auch weil für beides der Zoll (Zollamt) zuständig ist.

Was mich mehr wundert ist, dass die Sendung einfach im Briefkasten lag. Normalerweise gibt das Zollamt die Sendung erst frei wenn die Einfuhrumsatzsteuer gezahlt wurde. Das legt häufig der Versanddienstleister aus und kassiert es danach (mit Gebühr) wieder ein. Der Sendung liegt nur der Steuerbescheid bei. Was die Sache wieder komplizierter macht, da dieser eindeutig falsch ist.

Entweder hast Du Glück gehabt und es wurde vergessen zu Kassieren oder kommt noch eine Rechnung.
 
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Dann solltest Du entweder mit der Liste (im Anhang) zum zuständigen Hauptzollamt fahren und die Sache persönlich klären oder "Einspruch" einlegen.
 

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  • 2020-11-23-verzeichnis-goldmuenzen-2021.pdf
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Dann solltest Du entweder mit der Liste (im Anhang) zum zuständigen Hauptzollamt fahren und die Sache persönlich klären oder "Einspruch" erheben , dass die Münze auf der Liste der Einfuhrumsatz-(entspricht der Mehrwertsteuer) freien Münzen steht bzw. der Preis inkl. Versand unter 180% des aktuellen Goldpreises liegt, d.h. dass die Münzen EUST-frei sind.
Falls ein Versanddienstleister den (zu Unrecht) ermittelten Betrag ausgelegt hat ist nur dieser berechtigt Einspruch zu erheben.
Hab ich alles schon hinter mir, u.a. sehr nerviger Schriftverkehr, aber hat sich gelohnt - auch aus Prinzip.
 
Besten Dank allerseits! Ich werde also erstmal abwarten. Einspruchsfrist ist ein Monat... Steht allerdings nirgends ein Datum, wann dieser Monat begann.

Das nächste Zollamt ist gar nicht weit weg von der Firma, so daß auch persönliche Vorsprache möglich ist. Ich mußte da schon 3x hin; zweimal wegen Sachen aus Amerika, einmal wegen Münzen aus San Marino, die die (damalige) Bagatellgrenze überschritten hatten.
 
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