Goldmünze gekauft - Goldschrott erhalten! Rückgabe?

Mein Geld habe ich daraufhin von PayPal zurück bekommen. Aber die Kosten für Gutachten und Porto (2x) stehen bis heute noch aus. Die werde ich auch nicht mehr bekommen, da der Aufwand und die Kosten dafür in keiner Relation zu dem (evtl.) Ergebnis stehen.

2 x Porto?
hast du dem VK die Fälschung zurückgeschickt?
 
wer zahlt dann eigentlich die Gerichts- und ggf. Anwaltskosten, wenn es zu einer Verfahrenseinstellung kommt?

Im Strafverfahren zahlt entweder der Beschuldigte bei einer Verurteilung oder der Staat im Falle einer Einstellung. Sollte das Adhäsionsverfahren im Strafverfahren abgelehnt werden, kann man danach immer noch ein Zivilverfahren anstreben. Da weiß ich nicht, wie es mit den Kosten ist. Hat man keine Rechtschutzversicherung, wird man wohl erst mal alles selbst vorstrecken müssen. Bin mir aber nicht sicher.

Ich möchte und kann hier ja auch keine Rechtsberatung geben, sondern nur von meinen persönlichen Erfahrungen berichten. Und bisher war es bei mir eben immer so, dass das Strafverfahren gegen denjenigen eingestellt wurde, unter der Bedingung, mir Schadenersatz in einer gewissen Höhe zu zahlen. Damit konnte dann ein weiterer Zivilrechtsstreit vermieden werden. Aber jeder Sachverhalt ist anders bzw. jedes Gericht kann es durchaus auch anders entscheiden.
 
2 x Porto?
hast du dem VK die Fälschung zurückgeschickt?

Die Frage ging zwar an Stefan, aber da ich selbst auch schon ein Gutachten bei GF habe machen lassen, kann ich dir die Frage auch beantworten. Man zahlt einmal das Porto, um die Münze an GF zu schicken. Im Paket muss man auch das Porto für die Rücksendung beilegen, denn GF macht das ja schließlich nicht auf seine Kosten.
 
Die Frage ging zwar an Stefan, aber da ich selbst auch schon ein Gutachten bei GF habe machen lassen, kann ich dir die Frage auch beantworten. Man zahlt einmal das Porto, um die Münze an GF zu schicken. Im Paket muss man auch das Porto für die Rücksendung beilegen, denn GF macht das ja schließlich nicht auf seine Kosten.

gut möglich das er es so gemeint hat.

Ich wollte aber auf etwas anderes hinaus.
Den Kaufpreis hat er durch paypal ersetzt bekommen.
Aber hat er dem Verkaufer (womöglich sogar auf eigene Kosten) die Fälschung zurückgeschickt?
Fälschung hin oder her Die Münze hat einen gewissen Wert durch den Goldanteil (wie hoch auch immer).
Ich hätte die Fälschung einbehalten bis der VK mir die Kosten für das Gutachten und Porto per Vorkasse überweist.
Alternativ hätte ich die Fälschung zum Einschmelzen gegeben, meine Kosten abgezogen und den übersteigenden Erlös an den VK überwiesen.
Wenn er die Fälschung einfach zurück schickt hat er jetzt nichts mehr in der Hand und bleibt auf seinem Schaden sitzen + der VK wird die Fälschung höchstwahrscheinlich wieder bei ebay einstellen und auf das nächste Opfer warten.
 
2 x Porto?
hast du dem VK die Fälschung zurückgeschickt?

Die Frage ging zwar an Stefan, aber da ich selbst auch schon ein Gutachten bei GF habe machen lassen, kann ich dir die Frage auch beantworten. Man zahlt einmal das Porto, um die Münze an GF zu schicken. Im Paket muss man auch das Porto für die Rücksendung beilegen, denn GF macht das ja schließlich nicht auf seine Kosten.

Nun, genau genommen war es somit sogar 3x Porto, 1x zu Gf, 1x von Gf und 1x zum VK. Denn natürlich musste ich die Münze zurückschicken, ansonsten hätte PayPal nichts zurück gezahlt und den Fall abgeschlossen. Mir wurde auch geraten, dass Paket nicht unfrei zu schicken, da der Empfänger ansonsten wohl die Annahme verweigert.

Ich habe bisher auch noch keine Anzeige erstattet, ein Bekannter von mir ist Rechtsanwalt und hat auf Grund des geringen Schadens davon abgeraten.

Allerdings könnte ich mir das noch einmal überlegen, da der Typ immer noch sein Unwesen treibt im Netz. Weder Ebay noch PayPal scheinen irgendwelchen Nutzen darin zu sehen, dem VK auf die Füße zu treten...:rolleyes::mad: Auch wenn er keine Goldmünzen mehr verkauft hat...

Das Prozedere mit PayPal war übrigens auch ein Zirkus hoch zehn. Es hieß ständig "Bitte machen Sie dies" oder "Senden Sie uns das..." und dann immer mit einer Fristsetzung innerhalb von 14 Tagen "sonst wird der Fall geschlossen". Als ich bei GF wegen dem Gutachten angefragt hatte war er natürlich gerade im Urlaub:eek2:, kam aber just an dem Wochenende zurück und hat es auch gleich erledigt. Hat alles prima geklappt.

Wegen dem VK und einer eventuellen Anzeige werde ich jetzt erst mal ebay anmai(u)len, aber da wird es heißen "aus Datenschutzgründen bla bla bla..." keine Auskunft über eventuelle Sanktionen usw. Anzeige kann ich dann immer noch erstatten, denn eigentlich gehört der Typ weg. Aber was wird dann sein: Ein neuer Account taucht auf...

Mal sehen was noch passiert, werde es auf jeden Fall hier posten!

edit: Hallo Silbernumis, so einfach ist das nicht, wie Du dir das denkst. PayPal zahlt erst zurück, wenn die Münze wieder beim VK ist! Ich mußte das per Fax mit der Auftragsquittung, der Sendungsnummer und einem ausgedruckten Fax-Deckblatt mit Strichcode von PayPal belegen. Erst wenn bei der Sendungsverfolgung "Sendung zugestellt" angezeigt wird gibts Kohle. Ist also nix mit einschmelzen lassen...
 
edit: Hallo Silbernumis, so einfach ist das nicht, wie Du dir das denkst. PayPal zahlt erst zurück, wenn die Münze wieder beim VK ist! Ich mußte das per Fax mit der Auftragsquittung, der Sendungsnummer und einem ausgedruckten Fax-Deckblatt mit Strichcode von PayPal belegen. Erst wenn bei der Sendungsverfolgung "Sendung zugestellt" angezeigt wird gibts Kohle. Ist also nix mit einschmelzen lassen...

aha, danke für die Ausführungen.
Dann ist das mit dem Gutachten also reine paypal Schikane.
Mit dem Zurückschicken allein müßte es eigentlich getan sein.

So wie ich das sehe hat sich der paypalstress nicht gelohnt.
Du bleibst auf einem Schaden sitzen. Hättest du dir den Papierkram gespart und die Fälschung gleich zum Einschmelzen gegeben, wäre dein Schaden (Kaufpreis minus Einschmelzerlös) vermutlich geringer gewesen.

unter dem Strich kann man den paypal Käuferschutz komplett vergessen.
 
aha, danke für die Ausführungen.
Dann ist das mit dem Gutachten also reine paypal Schikane.
Mit dem Zurückschicken allein müßte es eigentlich getan sein.

So wie ich das sehe hat sich der paypalstress nicht gelohnt.
Du bleibst auf einem Schaden sitzen. Hättest du dir den Papierkram gespart und die Fälschung gleich zum Einschmelzen gegeben, wäre dein Schaden (Kaufpreis minus Einschmelzerlös) vermutlich geringer gewesen.

unter dem Strich kann man den paypal Käuferschutz komplett vergessen.

Also als reine Schikane möchte ich das mit dem Gutachten nicht unbedingt bezeichnen. Es könnte ja jeder behaupten, das Teil ist falsch. Was eine Frechheit von denen ist, dass der Käufer den Beweis führen muss und seine Mehrkosten über den Kaufpreis hinaus vom VK einklagen muss.

Hier müsste bei ebay von Anfang an klar gestellt werden, dass in solchen Fällen eine Rücknahmepflicht besteht bzw. der VK diese Kosten im Falle einer Fälschung tragen muss, wenn er die Rücknahme ablehnt.

Aber es gibt halt auch sehr viele VK die wirklich nicht wissen was sie da anbieten. Die Münze von Opa wird halt eben mal vertickert, das Geld kommt gerade recht oder so... Das ist eine schwierige Sache, hier jede Partei (einschl. ebay natürlich:rolleyes:) zufrieden zu stellen ist gar nicht so einfach.

Was das finanzielle Ergebnis angeht kommt unten eine 0 heraus. der Abschlag vom Goldankäufer war so hoch wie meine Kosten. Aber ich wollte ja auch den VK nicht so einfach davonkommen lassen, da habe ich bisher wohl kaum was erreicht:motz:

Aber noch ist nicht aller Tage Abend....
 
Gutachterkosten, Anwaltskosten, Porto und sonstige Auslagen können als Schadensersatz vom Verkäufer gefordert werden. Für nicht näher spezifierten Aufwand wird normalerweise von den Gerichten der Ansatz einer Pauschale von 20 EUR akzeptiert. Für Zeitaufwand und Ärger gibt es nichts, es sei denn es könnte ein durch den Aufwand bedingter Verdienstausfall nachgewiesen werden. Wenn beim Verkäufer etwas zu vollstrecken ist (und zumindest ein pfändbares Bankkonto - auch Paypal - sollte ja vorhanden sein), wird der Anspruch auch ohne ernsthafte Schwierigkeiten zu realisieren sein.
 
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