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- 16.08.2009
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Hallo,
ich habe feststellen dürfen, dass hier im Forum doch einige Mitglieder dabei sind, die sich mit Rechtsfragen ganz gut auskennen. Deshalb möchte ich hier mal um eure Meinung bitten.
Ein in der Bucht gekaufter Goldzwanziger aus dem Kaiserreich hat sich nach Erhalt der Münze als Totalfälschung herausgestellt. Auf dem eingestellten Bildern war dies aber nicht so zu erkennen. Das Teil ist noch nicht mal ein Hausmann, sondern anscheinend ein Gussprodukt.
Da der VK ein Privatmann ist wird natürlich keine Rücknahme angeboten, im Text der Auktion aber auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Es war auch nicht die erste Goldmünze aus dem Kaiserreich, dir der VK angeboten und verkauft hat. Nun stelle ich mir die Frage, ob man dem VK unterstellen kann, dass er die wirklich grobe Fälschung hätte erkennen können und dies im Angebot hätte vermerken müssen?
Das Angebot war auch in der Kategorie Kaiserreich - 20-Mark-Goldmünzen eingestellt. Sichert der VK damit schon die Eigenschaften einer solchen Originalmünze zu? Alternativ hätte er sie ja unter den allgemeinen Goldmünzen einstellen können.
Gibt es eurer Meinung nach eine rechtliche Möglichkeit, auch einen privaten Verkäufer unter diesen Umständen eine Rücknahme aufs Auge zu drücken? Nach Prüfung durch einen Goldschmied und einen Goldankäufer hat diese Münze wahrscheinlich nicht einmal die richtige Legierung, der Goldanteil liegt vmtl. bei ca. 700-800/1000.
Und zu guter letzt: Macht sich ein VK evtl. sogar strafbar, wenn er wissentlich (was natürlich zu beweisen wäre!) eine Totalfälschung als Kaiserreichmünze verkauft?
Im Angebotstext war übrigens nur das beschrieben, was auf der Münze steht: Wert, Name, Titel, Land, Jahr, Prägebuchstabe und Gold.
Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen, vor allen würde mich interessieren, wie ihr euch verhalten würdet in diesem Fall.
Danke schon mal im voraus.
ich habe feststellen dürfen, dass hier im Forum doch einige Mitglieder dabei sind, die sich mit Rechtsfragen ganz gut auskennen. Deshalb möchte ich hier mal um eure Meinung bitten.
Ein in der Bucht gekaufter Goldzwanziger aus dem Kaiserreich hat sich nach Erhalt der Münze als Totalfälschung herausgestellt. Auf dem eingestellten Bildern war dies aber nicht so zu erkennen. Das Teil ist noch nicht mal ein Hausmann, sondern anscheinend ein Gussprodukt.
Da der VK ein Privatmann ist wird natürlich keine Rücknahme angeboten, im Text der Auktion aber auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Es war auch nicht die erste Goldmünze aus dem Kaiserreich, dir der VK angeboten und verkauft hat. Nun stelle ich mir die Frage, ob man dem VK unterstellen kann, dass er die wirklich grobe Fälschung hätte erkennen können und dies im Angebot hätte vermerken müssen?
Das Angebot war auch in der Kategorie Kaiserreich - 20-Mark-Goldmünzen eingestellt. Sichert der VK damit schon die Eigenschaften einer solchen Originalmünze zu? Alternativ hätte er sie ja unter den allgemeinen Goldmünzen einstellen können.
Gibt es eurer Meinung nach eine rechtliche Möglichkeit, auch einen privaten Verkäufer unter diesen Umständen eine Rücknahme aufs Auge zu drücken? Nach Prüfung durch einen Goldschmied und einen Goldankäufer hat diese Münze wahrscheinlich nicht einmal die richtige Legierung, der Goldanteil liegt vmtl. bei ca. 700-800/1000.
Und zu guter letzt: Macht sich ein VK evtl. sogar strafbar, wenn er wissentlich (was natürlich zu beweisen wäre!) eine Totalfälschung als Kaiserreichmünze verkauft?
Im Angebotstext war übrigens nur das beschrieben, was auf der Münze steht: Wert, Name, Titel, Land, Jahr, Prägebuchstabe und Gold.
Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen, vor allen würde mich interessieren, wie ihr euch verhalten würdet in diesem Fall.
Danke schon mal im voraus.