Goldmünze gekauft - Goldschrott erhalten! Rückgabe?

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Hallo,

ich habe feststellen dürfen, dass hier im Forum doch einige Mitglieder dabei sind, die sich mit Rechtsfragen ganz gut auskennen. Deshalb möchte ich hier mal um eure Meinung bitten.

Ein in der Bucht gekaufter Goldzwanziger aus dem Kaiserreich hat sich nach Erhalt der Münze als Totalfälschung herausgestellt. Auf dem eingestellten Bildern war dies aber nicht so zu erkennen. Das Teil ist noch nicht mal ein Hausmann, sondern anscheinend ein Gussprodukt.

Da der VK ein Privatmann ist wird natürlich keine Rücknahme angeboten, im Text der Auktion aber auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Es war auch nicht die erste Goldmünze aus dem Kaiserreich, dir der VK angeboten und verkauft hat. Nun stelle ich mir die Frage, ob man dem VK unterstellen kann, dass er die wirklich grobe Fälschung hätte erkennen können und dies im Angebot hätte vermerken müssen?

Das Angebot war auch in der Kategorie Kaiserreich - 20-Mark-Goldmünzen eingestellt. Sichert der VK damit schon die Eigenschaften einer solchen Originalmünze zu? Alternativ hätte er sie ja unter den allgemeinen Goldmünzen einstellen können.

Gibt es eurer Meinung nach eine rechtliche Möglichkeit, auch einen privaten Verkäufer unter diesen Umständen eine Rücknahme aufs Auge zu drücken? Nach Prüfung durch einen Goldschmied und einen Goldankäufer hat diese Münze wahrscheinlich nicht einmal die richtige Legierung, der Goldanteil liegt vmtl. bei ca. 700-800/1000.

Und zu guter letzt: Macht sich ein VK evtl. sogar strafbar, wenn er wissentlich (was natürlich zu beweisen wäre!) eine Totalfälschung als Kaiserreichmünze verkauft?

Im Angebotstext war übrigens nur das beschrieben, was auf der Münze steht: Wert, Name, Titel, Land, Jahr, Prägebuchstabe und Gold.

Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen, vor allen würde mich interessieren, wie ihr euch verhalten würdet in diesem Fall.

Danke schon mal im voraus.
 
Der Verkauf von Fälschungen ist unzulässig !
Und die Gewährleistung kann mann nicht ausschließen ... auch wenn das manche glauben. Sofern nicht EXPLIZIT angegeben wurde das es sich um eine Nachprägung oder ein Replik handelt - muss er eine ECHTE Münze liefern. Wenn er das nicht kann - muss er den Kaufvertrag wandeln.

Jetzt kommt es immer darauf an .. wie einsichtig er ist ! Und ob er den "Fehler" eingesteht. Aber auf den passus "Keine Rücknahme" oder "Keine Garantie" oder "Keine Gewährleistung" kann er sich nicht berufen !

Lg
Marcus
 
Der Verkauf von Fälschungen ist unzulässig !
Und die Gewährleistung kann mann nicht ausschließen ... auch wenn das manche glauben. Sofern nicht EXPLIZIT angegeben wurde das es sich um eine Nachprägung oder ein Replik handelt - muss er eine ECHTE Münze liefern. Wenn er das nicht kann - muss er den Kaufvertrag wandeln.

Jetzt kommt es immer darauf an .. wie einsichtig er ist ! Und ob er den "Fehler" eingesteht. Aber auf den passus "Keine Rücknahme" oder "Keine Garantie" oder "Keine Gewährleistung" kann er sich nicht berufen !

Lg
Marcus

Hallo Marcus,

danke erstmal für deine schnelle Antwort. Leider ist er gar nicht einsichtig. Auf die erste Mail hat er gar nicht reagiert, auf die zweite hat er nur geschrieben:

"Ich habe Ihnen eine Goldmünze verkauft."
(Den Text im Angebot wiederholt)
"Nicht mehr und nicht weniger."

Auf die nächste Mail mit dem Hinweis auf rechtliche Folgen und Meldung bei e... kam, er hätte mit e... telefoniert, sie erwarten die Meldung und die letzte Mail hat er seinem Rechtsanwalt übergeben.

Es war wie bereits erwähnt weder ein Hinweis auf eine NP oder so noch eine Hinweis auf Echtheit dabei.
 
Hallo,

ist doch ganz einfach, was er angeboten hat, muß er auch liefern... das hat mit Gewährleistung, Garantie, Widerrufsrecht oder sonstwas doch gar nichts zu tun?
Wenn er wissentlich etwas anderes liefert und dann komplette Rückabwicklung verweigert -> Anzeige etc.
wenn er das unter "Kategorie Kaiserreich - 20-Mark-Goldmünzen" einstellt, muß er auch das liefern (zumindest mal, sofern er nicht im Auktionstext was anderes reinschreibt).
 
Rechtsanwalt einschalten heißt hier 150 Euro Selbstbeteiligung und das Risiko das er es professionell macht und du keine Aussicht auf das Geld hast.
Polizei und Anzeige heißt dein Goldstück wird ein Beweis und verschwindet.

Bei dem Betrag würde ich dazu raten, den Ebay Käuferschutz einzuschalten, hier das Geld zurückfordern von Ebay (bis auf die 25 Euro) und ihn negativ bewerten als Warnung für alle.

Ich hab selbst sehr viel Goldmünzen über Ebay gekauft und hatte auch bisher 4 größere Probleme, Anzeige und Anwalt waren nur zusätzliche Kosten ohne Ergebnis für mich leider.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wie bereits geschrieben steht im Text wirklich nur das, was ich oben in Stichpunkten aufgeführt habe, eben was halt auf der Münze steht.

Und ich bin jedenfalls der Meinung, dass eine in dieser Kategorie eingestellte Münze auch eine solche sein muss, oder liege ich da falsch?

Die mir vorliegende ist wirklich ein Klotz von einer Fälschung, selbst ein Euro-Sammler, der noch nie eine Kaiserreich-Goldmünze in der Hand hatte, würde das erkennen.

Nun stellt sich wirklich nur die Frage, Anzeige oder nicht?
 
Hallo,
Bei dem Betrag würde ich dazu raten, den Ebay Käuferschutz einzuschalten, hier das Geld zurückfordern von Ebay (bis auf die 25 Euro) und ihn negativ bewerten als Warnung für alle.
Ebay-Käuferschutz? Bei Paypal-Zahlung oder wie? Ansonsten keine Chance.
Falls Paypal-Zahlung: Bereite dich mal auf eine Expertise auf deine Kosten vor, dass das Stück auch falsch ist... kommt nämlich ab und an vor, dass die das verlangen, sonst gibt´s kein Geld.
 
Hallo,
Nun stellt sich wirklich nur die Frage, Anzeige oder nicht?
ich würde dem nochmal mailen wg. der Kategorie und gleich mal eine Anzeige in Aussicht stellen... wenn er´s drauf ankommen läßt, würde ich das auch durchziehen. Oder halt ärgern, die falsche Münze behalten und immer dran erinnert werden... (wie´s mit Weiterverkauf aussieht, natürlich mit Angabe "Fälschung" rechtlich aussieht, weiß ich jetzt nicht...)
 
Ich könnte gerade nicht mehr auf den aktuellen Ebay Stand sein.

Aber es gab da doch eine Funktion die hieß Unstimmigkeiten melden. Hier wird Kontakt mit den Verkäufer aufgenommen und wenn keine Lösung dabei rauskam zahlte Ebay abzüglich 25 Euro Bearbeitung bis 500 Euro wieder aus.

Das ganze ging auch ohne PayPal Zahlung. Dauert bis zu 3 Monate, dann kommt ein Brief von Ebay den man ausfüllen muss und eine Kopie der Kontoauszuges beilegen.

Habe diese Funktion in meiner Ebayzeit bereits zweimal genutzt und klappte auch einwandfrei.
 
Zuletzt bearbeitet:
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