Goldmünze gekauft - Goldschrott erhalten! Rückgabe?

Ich könnte gerade nicht mehr auf den aktuellen Ebay Stand sein.

Aber es gab da doch eine Funktion die hieß Unstimmigkeiten melden. Hier wird Kontakt mit den Verkäufer aufgenommen und wenn keine Lösung dabei rauskam zahlte Ebay abzüglich 25 Euro Bearbeitung bis 500 Euro wieder aus.

Also sagen wir mal so, die Münze war fast ein Schnäppchen, und wenn ich so oder so auf 25 € verzichten müsste, kann ich sie auch bei dem Goldankäufer abgeben. Dann käme ich auch fast auf meinen Kaufpreis incl. Versand.

Aber um hier nicht alles aufzuscheuchen: Ich kann noch den PayPal-Käuferschutz nutzen, da ich sie so bezahlt habe.

Was mich nur ärgern würde ist der Umstand, dass so ein VK weiterhin sein Unwesen treibt, und das möchte ich verhindern. Meiner Meinung nach hat so was nichts dort verloren (hat übrigens 100 % positive Bewertungen).
 
Aus aktuellem Anlass kann ich mal meine persönlichen Erfahrungen hierzu kund tun. Ich hatte letztes Jahr im März über ebay zwei Sovereign-Goldmünzen ersteigert. In der Artikelbeschreibung stand nichts von Nachprägung oder ähnlichem. Das Foto zeigte auch einen Gegenstand, der augenscheinlich nach einer Sovereign-Münze aussah. Allerdings war es zum einen schwarz-weiß und zum anderen so klein und undeutlich, dass man nichts genaueres erkennen konnte. Ich war dann der Höchstbietende und erhielt nach Überweisung auch kurz darauf beide Artikel. Nach dem Auspacken war ich mehr als geschockt, weil es nur nachgemachte Sovereign-Münzen waren. Es fühlte sich an wie Plastik-Spielgeld, was eben wie Sovereign aussah. Ich schickte dem Verkäufer eine höfliche E-Mail, dass er mir zwei Fälschungen verkauft hat, und bat ihn um Rücküberweisung meines Geldes und Rücknahme der Artikel. Seine kurze und labidare Antwort: "Ich bin kein Münzhändler. Die beiden Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen verkauft. Eine Rücknahme wurde durch mich ausgeschlossen und schließe ich auch aus." Trotz mehrfacher erneuter Kontaktversuche meinerseits kam von ihm nie wieder etwas zurück. Also habe ich im August eine Anzeige wegen Betruges in Verbindung mit Inverkehrbringens von Falschgeld gemacht, da der Sovereign nach wie vor in Großbritannien gesetzliches Zahlungsmittel ist. (Bei Kaiserreich-Münzen wäre dies nur eine Ordnungswidrigkeit nach dem Münzgesetzt).

Ich habe die Anzeige mit den beiden Stücken als Beweismittel an die zuständige Polizeiabteilung geschickt. Dort wurden die "Münzen" dann zur Prüfung an die Deutsche Bundesbank weitergeleitet. Das dauerte alles eine ganze Weile. Aber im Dezember schließlich meldete sich plötzlich der Verkäufer von sich aus bei mir und bat um meine Kontodaten. Er überwies mir das Geld zurück. Grund für seinen "plötzlichen" Sinneswandel war, dass ihm die Staatsanwaltschaft "anbot", das Strafverfahren einzustellen, wenn er mir mein Geld zurück erstattet. Nach dem ich mein Geld erhalten hatte, erhielt ich gestern abschließend Post von der Staatsanwaltschaft mit folgendem Wortlaut:

In dem Ermittlungverfahren gegen ... wegen des Verdachts des Betruges wird nach § 153 (1) StPO mit Zustimmung des Gerichts von der Verfolgung abgesehen. Gründe:

Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen wäre die Schuld des Täters als gering anzusehen. Ein öffentliches Interesse, das die Strafverfolgung gebietet, liegt nicht vor. Maßgebend für diese Bewertung des angezeigten Einzelfalls sind folgende Umstände:
Der gezahlte Betrag wurde erstattet.

Bei der Einstellung ist davon ausgegangen worden, dass es sich um einen einmaligen Fall handelt. Im Wiederholungsfall kann der Beschuldigte nicht mit weiterer Nachsicht rechnen.

Etwaige vermögensrechtliche Ansprüche werden durch die Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nicht berührt.

Mit freundlichen Grüßen

Kurzum: Eine Anzeige lohnt sich auf jeden Fall. Denn die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nur eingestellt, weil der Verkäufer mir das Geld zurück gezahlt hat. Ansonsten wäre der Fall vor Gericht gegangen. Und spätestens das zieht dann doch bei den meisten, wenn sie in Wirklichkeit im Unrecht sind.

Im Anhang habe ich mal zur Veranschaulichung ein zusammengestelltes Bild der "Münzen" eingestellt. In der Mitte ist eine echte Münze, links und rechts daneben jeweils die von mir ersteigerten Stücke. Bei ordentlichen Fotos hätte ich darauf gar nicht erst geboten.
 

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Mal noch etwas Allgemeines zu den von privaten Verkäufern gern benutzten Floskeln "Privatauktion - keine Garantie und keine Rücknahme".

Es ist zwar gut, wenn dieser Hinweis auftaucht, allerdings gelten beim Privatverkauf trotzdem grundsätzlich die Normen der gesetzlichen Gewährleistung. Diese können zwar ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, aber nur dann, wenn die angebotene Ware auch tatsächlich dem eigentlichen (echten) Zustand entspricht. Wenn es Abweichungen zum Originalzustand gibt, ist der Verkäufer verpflichtet, diese Abweichungen auch anzugeben. Andernfalls erlischt dieser Gewährleistungsausschluss.

Wird z.B. ein Fernseher oder ein Computer ohne Angaben zur Beschaffenheit angeboten, kann der Käufer erwarten, dass die Geräte funktionstüchtig sind und die Beschaffenheit so ist, wie "normale" derartige Geräte nun einmal beschaffen sind und dass ihnen kein Sachmangel anhaftet. Ein Sachmangel liegt auch vor, wenn ein Verkäufer eine andere Ware liefert. Wird auf die Beschaffenheit einer Ware also nicht weiter eingegangen, kann ein Käufer der Ware davon ausgehen, dass die Ware "mangelfrei" ist. Dies trifft ebenfalls auf Münzen zu. Wenn vom Verkäufer keinerlei abweichende Angaben zum Zustand, zur Beschaffenheit oder ähnlichem gemacht werden, kann man als Käufer erwarten, dass man auch echte Münzen erhält.

Die angebotenen Artikel müssen also auch echt sein! Dies steht eindeutig in den Grundsätzen von ebay. Hier der betreffende Grundsatz:

Grundsatz zum Ausschluss der Echtheitsgarantie<O:p</O:p
Es ist verboten, auf ebay Artikel anzubieten, für deren Echtheit der Verkäufer nicht garantieren kann. Ein Ausschluss dieser Verpflichtung ist nicht zulässig.

Erläuterung zum Grundsatz<O:p</O:p

Verkäufer sind für die Echtheit bzw. Rechtmäßigkeit der angebotenen Artikel verantwortlich. Ein Verkäufer muss sich also vor dem Erstellen eines Angebots von der Echtheit eines Produkts überzeugen. Kann er die Echtheit des Artikels nicht mit Sicherheit bestätigen, darf er den Artikel nicht mit einem Verweis auf die mögliche Originalität auf ebay anbieten.
<O:p</O:p
Das heißt, wenn sich der Verkäufer angeblich nicht mit Münzen auskennt, so hätte er sich entweder im Vorfeld über die Echtheit der Münze erkundigen oder in der Artikelbeschreibung einen Hinweis darüber geben müssen, dass er nicht für die Echtheit garantieren kann. Wenn aber beides nicht getan wurde, muss der Käufer davon ausgehen, dass es sich auch um echte Münzen handelt.
 
Wer bei ebay Goldmünzen kauft ist bescheuert und verdient es nicht besser. (Konnte ich mir leider nicht verkneifen).

Jetzt zur Sache:

1. Der Verkauf von gefälschten Münzen ist keine Straftat ( wenn es sich nicht um noch gültige Zahlungsmittel handelt ).

2. Die Münze wurde als Goldmünze verkauft. Bei dieser Fälschng handelt es sich aber nicht um eine Münze. Der Wert der Fälschung (Altgoldpreis) ist deutlich geringer als der Wert einer echten Münze.

3. Dir ist also eine Vermögensnachteil entstanden. Damit handelt es sich um einen Betrug, wenn der Verkäufer um den Umstand wusste.

4. Also würde ich zur Polizei gehen und Anziege erstatten. Du kannst zumindest davon ausgehen das der Verkauf rückgängig gemacht wird und du dein Geld wiederbekommst.

5. Einen Rechtsanwalt würde ich erstmal nicht einschalten.
 
Mal noch etwas Allgemeines zu den von privaten Verkäufern gern benutzten Floskeln "Privatauktion - keine Garantie und keine Rücknahme".

Es ist zwar gut, wenn dieser Hinweis auftaucht, allerdings gelten beim Privatverkauf trotzdem grundsätzlich die Normen der gesetzlichen Gewährleistung. Diese können zwar ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, aber nur dann, wenn die angebotene Ware auch tatsächlich dem eigentlichen (echten) Zustand entspricht. Wenn es Abweichungen zum Originalzustand gibt, ist der Verkäufer verpflichtet, diese Abweichungen auch anzugeben. Andernfalls erlischt dieser Gewährleistungsausschluss.

Wird z.B. ein Fernseher oder ein Computer ohne Angaben zur Beschaffenheit angeboten, kann der Käufer erwarten, dass die Geräte funktionstüchtig sind und die Beschaffenheit so ist, wie "normale" derartige Geräte nun einmal beschaffen sind und dass ihnen kein Sachmangel anhaftet. Ein Sachmangel liegt auch vor, wenn ein Verkäufer eine andere Ware liefert. Wird auf die Beschaffenheit einer Ware also nicht weiter eingegangen, kann ein Käufer der Ware davon ausgehen, dass die Ware "mangelfrei" ist. Dies trifft ebenfalls auf Münzen zu. Wenn vom Verkäufer keinerlei abweichende Angaben zum Zustand, zur Beschaffenheit oder ähnlichem gemacht werden, kann man als Käufer erwarten, dass man auch echte Münzen erhält.

Die angebotenen Artikel müssen also auch echt sein! Dies steht eindeutig in den Grundsätzen von ebay. Hier der betreffende Grundsatz:

Grundsatz zum Ausschluss der Echtheitsgarantie<o>:p</o>:p
Es ist verboten, auf ebay Artikel anzubieten, für deren Echtheit der Verkäufer nicht garantieren kann. Ein Ausschluss dieser Verpflichtung ist nicht zulässig.

Erläuterung zum Grundsatz<o>:p</o>:p

Verkäufer sind für die Echtheit bzw. Rechtmäßigkeit der angebotenen Artikel verantwortlich. Ein Verkäufer muss sich also vor dem Erstellen eines Angebots von der Echtheit eines Produkts überzeugen. Kann er die Echtheit des Artikels nicht mit Sicherheit bestätigen, darf er den Artikel nicht mit einem Verweis auf die mögliche Originalität auf ebay anbieten.
<o>:p</o>:p
Das heißt, wenn sich der Verkäufer angeblich nicht mit Münzen auskennt, so hätte er sich entweder im Vorfeld über die Echtheit der Münze erkundigen oder in der Artikelbeschreibung einen Hinweis darüber geben müssen, dass er nicht für die Echtheit garantieren kann. Wenn aber beides nicht getan wurde, muss der Käufer davon ausgehen, dass es sich auch um echte Münzen handelt.

Sehr gute Zusammenfassung !:respekt:

Lg
Marcus
 
Hallo Leute,

erst einmal vielen, vielen Dank an euch alle für die zahlreichen Antworten, ganz besonders an FooFighter für seine ausführliche Darstellung.:)

Ich habe ja schon etwas weiter oben geschrieben, dass die Zahlung per PayPal erfolgte und ich werde mich jetzt darum kümmern, mein Geld zurück zu bekommen. Aber trotzdem werde ich noch andere Schritte gegen den VK einleiten, da ich den nicht so weiterwursteln lassen will. Einen Rechtsanwalt werde ich erst mal nicht einschalten.

Nur wenn ich die Münze zurückgeben muss nach Erhalt des Kaufpreises fehlt mir natürlich der Beweis, da muss ich mir noch etwas überlegen. Habe da auch schon so einen Gedanken, wird noch abgeklärt.

@ Goldnase

Du hast nicht ganz unrecht was ebay betrifft, aber ich habe da schon die eine oder andere Münze erstanden, fast alle von eingetragenen Münzhändlern. Man kann denke ich nicht alle über einen Kamm scheren. Und die hier hätte ich ohne PayPal nicht gakauft, auch wenn sie echt günstig war.

Ich werde sehen, wie sich das jetzt entwickelt, und wenn es euch interessiert, wovon ich ausgehe, das Ergebnis hier nochmal posten.
 
Und die hier hätte ich ohne PayPal nicht gakauft, auch wenn sie echt günstig war.
Im Grunde gehe ich mal davon aus, dass die Münze daher so günstig war, weil die anderen Bieter gesehen haben, dass da etwas nicht stimmt und sich mit ihren Geboten zurück gehalten haben.

Du warst jetzt also das Glückskind mit der guten Nase, dass dieses Schnäppchen endeckte - und sofort zugeschlagen hat.

Dass es ein Griff ins Klo war weißt Du jetzt mit Sicherheit.

Nimm es leicht - die anderen schreiben dann immer "wieder was gelernt".

Gruß diwidat
 
Im Grunde gehe ich mal davon aus, dass die Münze daher so günstig war, weil die anderen Bieter gesehen haben, dass da etwas nicht stimmt und sich mit ihren Geboten zurück gehalten haben.

Du warst jetzt also das Glückskind mit der guten Nase, dass dieses Schnäppchen endeckte - und sofort zugeschlagen hat.

Dass es ein Griff ins Klo war weißt Du jetzt mit Sicherheit.

Nimm es leicht - die anderen schreiben dann immer "wieder was gelernt".

Gruß diwidat

Du hast sicher recht, aber ich bin mir jetzt auf jeden Fall darüber im klaren, wohin mich meine Nase führt... ;):D

Ansonsten schließe ich mich den anderen an...
 
Aus aktuellem Anlass kann ich mal meine persönlichen Erfahrungen hierzu kund tun. Ich hatte letztes Jahr im März über ebay zwei Sovereign-Goldmünzen ersteigert. In der Artikelbeschreibung stand nichts von Nachprägung oder ähnlichem. Das Foto zeigte auch einen Gegenstand, der augenscheinlich nach einer Sovereign-Münze aussah. Allerdings war es zum einen schwarz-weiß und zum anderen so klein und undeutlich, dass man nichts genaueres erkennen konnte. Ich war dann der Höchstbietende und erhielt nach Überweisung auch kurz darauf beide Artikel. Nach dem Auspacken war ich mehr als geschockt, weil es nur nachgemachte Sovereign-Münzen waren. Es fühlte sich an wie Plastik-Spielgeld, was eben wie Sovereign aussah. Ich schickte dem Verkäufer eine höfliche E-Mail, dass er mir zwei Fälschungen verkauft hat, und bat ihn um Rücküberweisung meines Geldes und Rücknahme der Artikel. Seine kurze und labidare Antwort: "Ich bin kein Münzhändler. Die beiden Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen verkauft. Eine Rücknahme wurde durch mich ausgeschlossen und schließe ich auch aus." Trotz mehrfacher erneuter Kontaktversuche meinerseits kam von ihm nie wieder etwas zurück. Also habe ich im August eine Anzeige wegen Betruges in Verbindung mit Inverkehrbringens von Falschgeld gemacht, da der Sovereign nach wie vor in Großbritannien gesetzliches Zahlungsmittel ist. (Bei Kaiserreich-Münzen wäre dies nur eine Ordnungswidrigkeit nach dem Münzgesetzt).

Ich habe die Anzeige mit den beiden Stücken als Beweismittel an die zuständige Polizeiabteilung geschickt. Dort wurden die "Münzen" dann zur Prüfung an die Deutsche Bundesbank weitergeleitet. Das dauerte alles eine ganze Weile. Aber im Dezember schließlich meldete sich plötzlich der Verkäufer von sich aus bei mir und bat um meine Kontodaten. Er überwies mir das Geld zurück. Grund für seinen "plötzlichen" Sinneswandel war, dass ihm die Staatsanwaltschaft "anbot", das Strafverfahren einzustellen, wenn er mir mein Geld zurück erstattet. Nach dem ich mein Geld erhalten hatte, erhielt ich gestern abschließend Post von der Staatsanwaltschaft mit folgendem Wortlaut:

In dem Ermittlungverfahren gegen ... wegen des Verdachts des Betruges wird nach § 153 (1) StPO mit Zustimmung des Gerichts von der Verfolgung abgesehen. Gründe:

Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen wäre die Schuld des Täters als gering anzusehen. Ein öffentliches Interesse, das die Strafverfolgung gebietet, liegt nicht vor. Maßgebend für diese Bewertung des angezeigten Einzelfalls sind folgende Umstände:
Der gezahlte Betrag wurde erstattet.

Bei der Einstellung ist davon ausgegangen worden, dass es sich um einen einmaligen Fall handelt. Im Wiederholungsfall kann der Beschuldigte nicht mit weiterer Nachsicht rechnen.

Etwaige vermögensrechtliche Ansprüche werden durch die Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nicht berührt.

Mit freundlichen Grüßen

Kurzum: Eine Anzeige lohnt sich auf jeden Fall. Denn die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nur eingestellt, weil der Verkäufer mir das Geld zurück gezahlt hat. Ansonsten wäre der Fall vor Gericht gegangen. Und spätestens das zieht dann doch bei den meisten, wenn sie in Wirklichkeit im Unrecht sind.

Im Anhang habe ich mal zur Veranschaulichung ein zusammengestelltes Bild der "Münzen" eingestellt. In der Mitte ist eine echte Münze, links und rechts daneben jeweils die von mir ersteigerten Stücke. Bei ordentlichen Fotos hätte ich darauf gar nicht erst geboten.


Der Verkauf von Fälschungen ist eine Ordnungswidrigkeit.
Folge: es muss auch dann ein Bussgeld gezahlt werden, wenn der Verkäufer nicht wusste, dass er Fälschungen verkauft hat. Der muss auf jeden Fal eine Strafe zahlen. Wichtig: das Ordnungsamt vom Wert / Schaden der Transaktion informieren.... die wissen dann, wieviel sie einziehen müssen....

Zu guter Letzt das Schmanckerl:
Souvereigns sind imme rnoch gesetzliche Zahlungsmittel. Also ist das bei Vorsatz sogar ein Offizialdelikt (Weitergabe / Herstellung / Beschaffung von Falschgeld) kommen da in Betracht. Mindeststrafe: 2 Jahre Freiheitsstrafe.

Auf jeden Fall interessiert sich die Kriminalpolizei (Abteilung: Falschgeld) dafür. Die muss sogar zwingend tätig werden.....

Die Münzen sind dann allerdings weg....

Betrug muss bewiesen werden... Sehr schwierig.

Geld zurück bekommen? - reine Glückssache.

Wer sich nicht wehrt kriegt ohnehin nichts.

20-Mark-Stücke sind keine gesetzlichen Zahlungsmittel. Da bleibt nur Anzeige wegen Betrug und Ordnungswidrigkeit.
 
Falsche 20 Goldmark

Ich habe kürzlich bei einer öffentlichen Auktion in einem Satz Reichsgold eine gefälschte 20 Mark mit der Büste von Wilhelm II aus einem Jahrgang 1897 erhalten, in dem diese Gold-münze gar nicht geprägt worden ist. Nach einer Ankündigung, dass die Sache ggf. bei der Staatsanwaltschaft landet, wurde die Versteigerung unverzüglich zurückgewickelt.
 
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