Mal noch etwas Allgemeines zu den von privaten Verkäufern gern benutzten Floskeln "Privatauktion - keine Garantie und keine Rücknahme".
Es ist zwar gut, wenn dieser Hinweis auftaucht, allerdings gelten beim Privatverkauf trotzdem grundsätzlich die Normen der gesetzlichen Gewährleistung. Diese können zwar ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, aber nur dann, wenn die angebotene Ware auch tatsächlich dem eigentlichen (echten) Zustand entspricht. Wenn es Abweichungen zum Originalzustand gibt, ist der Verkäufer verpflichtet, diese Abweichungen auch anzugeben.
Andernfalls erlischt dieser Gewährleistungsausschluss.
Wird z.B. ein Fernseher oder ein Computer ohne Angaben zur Beschaffenheit angeboten, kann der Käufer erwarten, dass die Geräte funktionstüchtig sind und die Beschaffenheit so ist, wie "normale" derartige Geräte nun einmal beschaffen sind und dass ihnen kein Sachmangel anhaftet. Ein Sachmangel liegt auch vor, wenn ein Verkäufer eine andere Ware liefert.
Wird auf die Beschaffenheit einer Ware also nicht weiter eingegangen, kann ein Käufer der Ware davon ausgehen, dass die Ware "mangelfrei" ist. Dies trifft ebenfalls auf Münzen zu. Wenn vom Verkäufer keinerlei abweichende Angaben zum Zustand, zur Beschaffenheit oder ähnlichem gemacht werden, kann man als Käufer erwarten, dass man auch echte Münzen erhält.
Die angebotenen Artikel müssen also auch echt sein! Dies steht eindeutig in den Grundsätzen von ebay. Hier der betreffende Grundsatz:
Grundsatz zum Ausschluss der Echtheitsgarantie<o></o>
Es ist verboten, auf ebay Artikel anzubieten, für deren Echtheit der Verkäufer nicht garantieren kann. Ein Ausschluss dieser Verpflichtung ist nicht zulässig.
Erläuterung zum Grundsatz<o></o>
Verkäufer sind für die Echtheit bzw. Rechtmäßigkeit der angebotenen Artikel verantwortlich. Ein Verkäufer muss sich also vor dem Erstellen eines Angebots von der Echtheit eines Produkts überzeugen. Kann er die Echtheit des Artikels nicht mit Sicherheit bestätigen, darf er den Artikel nicht mit einem Verweis auf die mögliche Originalität auf ebay anbieten.
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Das heißt, wenn sich der Verkäufer angeblich nicht mit Münzen auskennt, so hätte er sich entweder im Vorfeld über die Echtheit der Münze erkundigen oder in der Artikelbeschreibung einen Hinweis darüber geben müssen, dass er nicht für die Echtheit garantieren kann. Wenn aber beides nicht getan wurde, muss der Käufer davon ausgehen, dass es sich auch um echte Münzen handelt.