Goldmünze gekauft - Goldschrott erhalten! Rückgabe?

Ich habe kürzlich bei einer öffentlichen Auktion in einem Satz Reichsgold eine gefälschte 20 Mark mit der Büste von Wilhelm II aus einem Jahrgang 1897 erhalten, in dem diese Gold-münze gar nicht geprägt worden ist. .

???
Hast Du Dich vertippt ? Sowohl in Preussen, als auch in Würtenberg gab es 1897 20 M - Stücke.
 
Der Verkauf von Fälschungen ist eine Ordnungswidrigkeit.
Folge: es muss auch dann ein Bussgeld gezahlt werden, wenn der Verkäufer nicht wusste, dass er Fälschungen verkauft hat. Der muss auf jeden Fal eine Strafe zahlen. Wichtig: das Ordnungsamt vom Wert / Schaden der Transaktion informieren.... die wissen dann, wieviel sie einziehen müssen....


20-Mark-Stücke sind keine gesetzlichen Zahlungsmittel. Da bleibt nur Anzeige wegen Betrug und Ordnungswidrigkeit.

Hallo mesedor39,

FooFighter hat das mit der Ordnungswidrigkeit ja schon erwähnt. Hat jemand da was genaues aus dem Münzgesetz vorliegen, einen Paragraphen oder sowas?

Würde mich mal interessieren was da so drin steht ;)
 
Hallo,
Hat jemand da was genaues aus dem Münzgesetz vorliegen, einen Paragraphen oder sowas?

Würde mich mal interessieren was da so drin steht ;)

siehe §11 und §12(2ff) Münzgesetz (MünzG) allerdings veraltet,dürfte aber zur Abschreckung für den Verkäufer reichen :D (sinngemäß sollte im neuen das gleiche drinstehen, aber googeln kannst du auch selbst :D))

Nachtrag: ok, hier aktuell: http://bundesrecht.juris.de/m_nzg_2002/index.html passt ja alles noch
 
Hallo,

siehe §11 und §12(2ff) Münzgesetz (MünzG) allerdings veraltet,dürfte aber zur Abschreckung für den Verkäufer reichen :D (sinngemäß sollte im neuen das gleiche drinstehen, aber googeln kannst du auch selbst :D))

Nachtrag: ok, hier aktuell: http://bundesrecht.juris.de/m_nzg_2002/index.html passt ja alles noch

Hallo thhko,

danke für die schnelle Hilfe, habe auch schon gesucht, aber bei mir dauert das immer bis ich ne Seite öffnen kann. Mein Netztempo ist so schnell wie Kunibert, die Rennschnecke..:eek:

Werde mir mal was ausdrucken bzw. kopieren, dann wird das schon werden mit dem Super-Verkäufer:D
 
Hallo Leute,

ich habe mich ja vor einiger Zeit an euch gewandt, weil ich dieses Problem mit falschen fuff.., äh, Zwanziger hatte. Nun möchte ich noch nachtragen, wie das jetzt ausging.

Da ich die Münze über PayPal bezahlt habe, habe ich Käuferschutz beantragt. Meine Begründung war natürlich, dass die Münze eine Komplettfälschung ist. Wie der User thhko schon meinte hat PayPal natürlich eine Expertise eines Sachverständigen verlangt. Die habe ich auch beigebracht (von GF: Zitat: "Die Münze ist eine plumpe Fälschung").

Mein Geld habe ich daraufhin von PayPal zurück bekommen. Aber die Kosten für Gutachten und Porto (2x) stehen bis heute noch aus. Die werde ich auch nicht mehr bekommen, da der Aufwand und die Kosten dafür in keiner Relation zu dem (evtl.) Ergebnis stehen.

Fazit: PayPal nützt zwar, aber in so einem Fall auch nur zum Teil. Ich habe angerufen und nachgefragt, warum die Kosten für Gutachten und Porto hier nicht der VK tragen muss, da er ja diese durch den Verkauf einer Fälschung (was ja bei ebay verboten ist:eek2:) erst verursacht hat. Antwort: So stehts in den AGBs!

Ich kaufe auch jetzt noch bei ebay, aber nur noch bei ausgewiesenen Verkäufern... Und hier auch manchmal ohne PayPal, wenn die Erfahrung passt:)

Nun möchte ich mich nochmals bei allen bedanken, die hier gepostet haben und mir mit ihren Ratschlägen und Erfahrungen echt sehr geholfen haben (einschl. Goldnase;)).

Und vllt. hilft dieser Thraed ja auch dem einen oder anderen Neuling in Sachen "Goldschrott" (oder anderer).
 
Danke für diese Rückmeldung.

Finde nämlich grundsätzlich Schade, dass man so selten Rückmeldungen von den Betroffenen bekommt.
 
Da mein Hinweis auf das Adhäsionsverfahren berechtigterweise als unerlaubte Rechtsberatung bemängelt wurde, habe ich den Beitrag wieder gelöscht und bitte um Entschuldigung. Kommt nicht wieder vor.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
Denn im Zuge der Strafanzeige kannst du auch einen Antrag auf Durchführung eines Adhäsionsverfahrens stellen. Das heißt nichts anderes, als dass du bereits im Strafverfahren deine zivilrechtlichen Ansprüche mit geltend machst
wer zahlt dann eigentlich die Gerichts- und ggf. Anwaltskosten, wenn es zu einer Verfahrenseinstellung kommt?

Gruß,
Thomas
 
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