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Der physische Goldbesitz wurde oft mit „Schwarzgeld“ erworben und in Safes aufbewahrt. Dann kann es vorkommen, dass man als Erbe zufällig zu Goldbesitz kommt. Wenn sich das Gold im Todesfall bei einer inländischen Bank im Safe befand, wird die Finanzverwaltung automatisch über das Vorhandensein eines Safes informiert. Wenn ein entsprechender Goldbestand über die Jahre gewachsen ist, besteht ein Anfangsverdacht auf Erwerb mit Schwarzgeld.
Welch ein sinnvoller Beitrag
Dann steht fast jeder Münzsammler under "Schwarzgeldverdacht" ...
mfg