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Goldwährung statt Euro

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Hallo,

ich konnte es kaum glauben, und musste es drei mal lesen.

In einer Notarurkunde von Anfang November stand im Abschnitt Kaufpreis:

Verkauft wird das Grundstück für xxxx Gramm Feingold 999/1000, zahlbar in 30 monatlichen Raten von xx,xx Gramm.

Der Verkäufer war übrigens ein Kaufmann i.R.
 
Warum nicht?
Interessant wäre jetzt wie die Grunderwerbsteuer, die Notarkosten usw berechnet werden. Welche bemessungsgrundlage nimmt man da her? Goldpreis pro Gramm zum Zeitpunkt des Notarvertrags? Oder Übergang Besitz/Nutzen/Lasten?
 
Warum nicht?
Interessant wäre jetzt wie die Grunderwerbsteuer, die Notarkosten usw berechnet werden. Welche bemessungsgrundlage nimmt man da her? Goldpreis pro Gramm zum Zeitpunkt des Notarvertrags? Oder Übergang Besitz/Nutzen/Lasten?

Hm, basierend auf Deinen Überlegungen scheint mir, daß nicht alle rechtlichen Möglichkeiten ausgenutzt wurden - vielleicht hätte man besser statt "x Gramm" "n 100-Euro-Münzen der Bundesrepublik Deutschland" vereinbaren sollen, um die abgabenrelevante Nominale auf einen Bruchteil zu reduzieren.

Aber ich würde mal - als juristischer Laie - vermuten, daß die eine wie die andere Möglichkeit, WENN es denn um die Senkung der Abgabenlast ginge, als "Gestaltungsmissbrauch" abgeschmettert würde (die Juristen mögen mich ggfs. korrigieren).

Für den genannten Fall vermute ich aber auch eher, daß der Tausch "Sachwert Gattung A" gegen "Sachwert Gattung B" im Vordergrund stand - nicht unvernünftig :cool:
 
juristischer Laie???

hm, basierend auf deinen überlegungen scheint mir, daß nicht alle rechtlichen möglichkeiten ausgenutzt wurden - vielleicht hätte man besser statt "x gramm" "n 100-euro-münzen der bundesrepublik deutschland" vereinbaren sollen, um die abgabenrelevante nominale auf einen bruchteil zu reduzieren.

Aber ich würde mal - als juristischer laie - vermuten, daß die eine wie die andere möglichkeit, wenn es denn um die senkung der abgabenlast ginge, als "gestaltungsmissbrauch" abgeschmettert würde (die juristen mögen mich ggfs. Korrigieren).

Für den genannten fall vermute ich aber auch eher, daß der tausch "sachwert gattung a" gegen "sachwert gattung b" im vordergrund stand - nicht unvernünftig :cool:
??????? Wenn das die Antwort von einem juristischen Laien ist, ziehe ich voller Erfurcht meinen Hut, oder wird hier nur sehr tief gestapelt ??????? RESPEKT, RESPEKT !
 
Warum nicht?
Interessant wäre jetzt wie die Grunderwerbsteuer, die Notarkosten usw berechnet werden. Welche bemessungsgrundlage nimmt man da her? Goldpreis pro Gramm zum Zeitpunkt des Notarvertrags? Oder Übergang Besitz/Nutzen/Lasten?

Zu Zeiten der DM führte Goldsurrogat zur Nichtigkeit des Vertrages. Das geht erst seit dem Euro. :D
Aber das Finanzamt austricksen ist doch nicht so einfach. Da Übergang von Nutzen und Lasten ja weit in der Zukunft liegen können, und nicht an dem Erwerb der Eigentümerschaft die ja besteuert wird, hängt, ist der Grundbucheitrag maßgebend. Bei Leibrenten wüsste man sogar erst bei Tod des Verkäufers den wahren Kaufpreis. Solches und Verkäufe unter Wert oder wertgleiche Täusche, Tauschaufgaben usw. werden dann meistens hilfsweise mit den Bodenrichtwerten oder aus Kaufpreissammlungen besteuert.

Jaja, der Staat lässt sich schon was einfallen, um seine Bürgerlein (richtig) zu besteuern.

TOM
 
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