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Ich kann den Ärger auch sehr gut nachvollziehen (eine große Menge Geld ist futsch) - versuche gleichzeitig aber auch, durch ein paar Fakten und die Darstellung der Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft Verständnis für deren Vorgehensweise zu gewinnen. Wer zum ersten Mal als persönlich Betroffener einen Einstellungs-Bescheid liest, ist (vll.) empört. Er sollte sich aber auch einmal für die Gründe eines solchen Vorgehens interessieren.
... sehr richtig. Und in diesem Fall ist der Einstellungsbescheid sogar alles Andere als ein Freispruch. Es ist im Grunde das Gegenteil der Fall und er besagt sogar, dass der Herr eigentlich schuldigt ist, was für den Zivilklageweg schon bedeutend sein kann (ohne die bereits verhängten größeren Strafen für dieses Delikt hätte die StA Klage erhoben).
Das Grundproblem bleibt aber das Gleiche...man bekommt sicher Recht, nur wo nix ist kann man nichts holen.
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