mwuttke schrieb:
Warum nicht, davon lebt ein Forum
Du hast ja Recht, ich verstehe es auch nicht. Aber der Verkäufer ist Händler und bindet das
Rückgaberecht mit ein.
Ich frage mich aber, warum so gut wie alle Bewertungen positiv sind.
Das kann man nicht manipulieren bei über 600 Bewertungen.
Ich beantworte Ihre Frage mal so:
Ich bin Bauingenieur und biete Bauleistungen an. Gelegentlich kommt es vor, daß man mir Einheitspreise von Wettbewerbern vorlegt, die niedriger sind, als die Beträge, die ich allein für das Material bezahlen muß.
Ich werde, wenn ich auf diese Dinge hinweise, dann oft gefragt: wie macht der das denn?. Das ist dann noch der günstigste Fall. Einige bezeichnen mich als "Apotheke" oder lassen durchblicken, ich würde mich beim Materialkauf übervorteilen lassen oder lügen.
Ich sage den lieben Leuten dann immer: Wenn Sie das wissen möchten, beauftragen sie ihn und sehen Sie ihn bei der Arbeit zu. Dann wissen Sie es!.
Manchmal (aber nicht immer) kommt dann nach einiger Zeit ein Hilferuf in der Art: "Houston, wir haben ein Problen...."
Vor Ort heisst es dann oft: ....Sie hatten ja Recht.... ......hätte ich mal auf Sie gehört usw.
Aber "kosten" darf es dann bei den meisten erst recht nicht viel. Schließlich haben die ja schon einmal "bezahlt".
Ich sage dann immer: hätten Sie denen bei der Arbeit zugeschaut, so hätten Sie gesehen, wie die arbeiten und aus gutem Grunde nichts bezahlt. Dann hätten Sie zumindest ein Teil des Geldes, um für eine vernünftige Leistung zu bezahlen.
In den fast 15 Jahren, in denen ich diese "Spielchen" mitmache ist es erst ein einziges Mal vorgekommen, daß ein Auftraggeber diesen "Billigmachern" auf die Finger geschaut und sie rechtzeitig zum Teufel gejagt hat.
Warum sollten die Ebay-Billigkäufer, die wohl überwiegend den "Ahnungslosen" zuzurechnen sind, denn klug werden, bevor sie den "Schaden" bemerken?
Meist merken es, wenn es überhaupt jemand merkt, erst die Erben
Kleiner Nachtrag meinerseits:
Ich hatte gestern im Anschluß an dieses Posting noch mit einem Händler gesprochen, der auch auf hochwertige BRD-Prägungen spezialisiert ist. Ich fragte ihn nebenbei, ob er bereit sei, mir 3.000 EUR für ein Germanisches Museum in makelloser PP zu bezahlen, wenn es mir gelänge, ein solches aufzutreiben. Zögerlich räumte er ein, daß er sich erst um einen Kunden bemühen müsse, momentan hätte er keinen Interessenten an der Hand, wenn er einen Kunden gefunden hat, wäre das durchaus machbar. Ich meinte dann: Angenommen ich bräuchte das Geld kurzfristig, würden Sie dann ein solches Stück für 2.000 EUR sofort kaufen. Für 2000 EUR nähme er ein Stück auch sofort.
Und dann sollen solche Münzen für 500 bis 1.200 EUR bei Ebay laufen?. Wer´s glaubt ....
Ähnlich ist es auch mit den 50 PF BDL, gewissen seltenen, bronzenen 2-PF-Stücken, den 5 DM 1958 J, und PP´s des J 387 der 50er und frühen 60er: Die Münzen sind nicht immer unbedingt echt und im Fall der PP´s es sind meist wohl keine PP´s.
Nepp und Betrug beim Online-Kauf solcher Stücke ist schon beinahe alltäglich. Ausgenommen davon sind regelmäßig solche Fälle, in denen der Verkäufer ein
seriöser Fachhändler ist.
Und weil das so ist, kann ich nur jedem Sammler (vor allem den Neusammlern)empfehlen, teure Münzen nur bei vertrauenswürdigen Leuten zu kaufen und selbst hier sollte man Stücke stichprobenartig durch andere Fachleute gegenprüfen lassen. Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser.
Der Kauf teurer Münzen ist und bleibt Vertrauenssache.
Personen, die dem nicht folgen mögen, sei nahegelegt, ihre Erwerbungen zeitnah von einem anerkannten Fachmann prüfen zu lassen. Dann werden auch die feststellen, daß unter Berücksichtigung aller Fehlkäufe ein eventuell noch verbleibender Preisvorteil beim Online-Kauf mit sehr viel Stress und Ärger verbunden und dahe rder Mühe nicht wert ist. Was das dann noch mit Hobby zu tun hat, das mag jeder selbst entscheiden.
Fakt ist jedenfalls, daß man als Geschädigter sehr oft sehr schlechte Karten hat, sein Geld wieder zu bekommen. Selbst wenn der Sachverhalt durch Urteil rechtskräftig festgestellt und ein Titel erwirkt wurde, so ist die Realisierung des Anspruches oftmals mangels Zugriffsmöglichkeiten auf das Vermögen der "Online-Verkäufer" undurchführbar.