Hat mich der „Aschaffenburger“ nicht mehr lieb, oder .....?

Original geschrieben von stony_malony

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interessant vor allem :

3) Bekommt ihr den Satz nicht als Einschreiben, hat der Händler nicht einmal ein Herausgabeanspruch, die Münzen gehören euch, völlig kostenlos !!! [/QUOTE]
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Das würd' ich aber gar nicht so sehen. Die unverlangte Lieferung geht nicht in mein Eigentum über, nur weil nicht bewiesen werden kann daß ich sie erhalten habe.
Sicher hat der Lieferer Schwierigkeiten eine Rückgabe zu verlangen, wenn er nicht belegen kann daß ich seine Ware habe. So wie ich das sehe, macht er es dem Empfänger nur sehr einfach die Lieferung zu unterschlagen.
Ist also durch eine beiliegende Rechnung eindeutig daß mir hier nix geschenkt werden soll, dann kann ich auch nicht einfach davon ausgehen, daß die gelieferte Sache mir gehört.
Wohl kann ich die Sache behalten, d.h. ich muß von mir aus nicht unbedingt etwas unternehmen um die unverlangte Lieferung wieder loszuwerden, aber Eigentumsrecht hab' ich deswegen noch lange nicht. Ob nach einer gewissen Frist in der die Sache nicht zurückgefordert wird eine Art 'Ersitzung' wirksam wird weiß ich nicht, nehm's aber mal an.

Grüße.........Grogolo
 
So, hab das durchgeprüft (nach bisherigen Erkenntnissen)

Ihr wolltet es nicht anders :

Anspruch des Münzhändlers aus §985 BGB

Ein Anspruch des Münzenversandes als Eigentümer der Ware (sie haben die Ware nicht konkludent angenommen, sie bewahren die Münzen nur auf)ist gemäß §241aI BGB ausgeschlossen.
Die Vorschrift schließt aus Sanktions- und Strafzwecken auch den Herausgabeanspruch des Eigentümers aus.
Damit fällt zwangsläufig das Eigentum und der Besitz der Ware (sie als Besitzer) auseinander.
Der Gesetzgeber hat dies bewußt einkalkuliert und auch im Hinblick auf das grundgesetzlich geschützte Eigentum vgl. Art. 14 GG, keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken erhoben( Lorenz, JuS 2000, 841m.w.N.;Berger JuS 2001, 650).
Ein Anspruch des Münzhändlers aus §985 BGB besteht damit nicht.
 
Im damaligen Kolloqium hab ich auch angeführt, das man dich ja mit den Münzen (dort : Weinflaschen) zumüllen kann .....
Wer soll dir dann zumuten, diese alle ordnungsgemäß zu lagern oder gar zurückzusenden ?
Spätestens da wird alles klar !
Dies ist hier ganz und gar keine blanke Theorie !!
 
Original geschrieben von SeppMayer
:D :D :D
Nein, er hat sich nichts angetan, er hat (wahrscheinlich) nur Deine Adresse gegen meine ausgetauscht...
Danke Sepp, für diese Info. Mir fällt ein großer Stein vom Herzen.:D

@fmcrv:

Der Erhaltungsgrad der Sahnetörtchen wäre nach dem Postversand wohl noch schlimmer gewesen, als der Erhaltungsgrad der Münzen.:D

@kwierichs, joshua, stony_malony,

Vielen Dank für Eure Tipps zum Umgang mit „unerwünschter Post.“
Bedenkt aber bitte, dass in diesem Fall die Initiative von mir ausging. Es war mir sehr wohl bewusst, welch hohe Risiken die Kontaktaufnahme mit einem Münzen-Konditor beinhaltet. Auch habe ich lange mit mir selbst gerungen und das Für und Wider abgewogen.
Aber ich dachte, was soll’s, ich hatte 30 Tage Zeit, die Münzen zurückzuschicken, sollten sie mir nicht gefallen.
Er hat mit auch nichts geschickt, was ich nicht bestellt habe, dass weitere „Raritäten Euro-KMS“ folgen würden war mir von vorne herein klar. Ich will auch nicht unterstellen, dass Herr Dr. G. Öde mir die drei weiteren „KMS“ wissentlich zugesandt hat, obwohl ich ihn zuvor bat, mir keine weiteren Münzen mehr zuzuschicken. Diese Sendung kann sich durchaus mit meiner Abo-Stornierung gekreuzt haben.

Zum Thema Briefkasten zumüllen:
Das Thema scheint sich ja für mich vorerst erledigt zu haben. Natürlich wären mir Briefe aus Vatikan, San Marino und Monaco lieber gewesen. Aber diese hellblauen Briefe taten nicht weh. Manchmal habe ich sie schon in freudiger Erwartung geöffnet und war gespannt, welche „Raritäten und Kostbarkeiten“ er jetzt schon wieder aufgetrieben hat. Zum Glück wird der Papiermüll bei uns kostenlos abgeholt.

Viele Grüße siepie

PS: Ich hoffe, wenigstens den Einen oder Anderen mit meinem obigen Beitrag zum Schmunzeln gebracht zu haben.
;)
 
@stony_malony:

Hm, wenn dem so ist wie verhält sich das dann in folgendem Fall:

Bei Versender X passiert beim Versand ein Fehler. Eine Lieferung wird wegen eines Fehlers in der EDV statt an Kunde A an Kunde B geliefert. Der Lieferung liegt fälschlicherweise auch eine auf B ausgestellte Rechnung bei.
Kann der Versender die Ware jetzt abschreiben weil er sie mit der Lieferung an B verschenkt hat ?


Grüße...... Grogolo
 
@Grogolo:

Das BGB schützt jegliche Formen von Irrtum,
hier ist es ein Erklärungsirrtum (§119 abs.1 2.Fall)
Der Versender irrt sich bei seiner Willenserklärung (Angebot) in dem er sich verschreibt (auch EDV ... ).

-> Die Münzen bekommt er in jedem Fall wieder.
Den Sachverhalt zu beweisen wäre wohl für ihn nicht schwer ....
 
Original geschrieben von Grogolo
@stony_malony:

Hm, wenn dem so ist wie verhält sich das dann in folgendem Fall:

Bei Versender X passiert beim Versand ein Fehler. Eine Lieferung wird wegen eines Fehlers in der EDV statt an Kunde A an Kunde B geliefert. Der Lieferung liegt fälschlicherweise auch eine auf B ausgestellte Rechnung bei.
Kann der Versender die Ware jetzt abschreiben weil er sie mit der Lieferung an B verschenkt hat ?


Grüße...... Grogolo

stony-malony schreibt:"Die Vorschrift schließt aus Sanktions- und Strafzwecken auch den Herausgabeanspruch des Eigentümers aus.

Straf- und Sanktionszwecke sind bei einer vernünftigen Verkäufer / Kunden-Beziehung wohl nicht nötig. Im oben konstruierten Fall, stell ich mir vor, dass eine Entscheidung auch anders ausfällt.
 
Dem ist eigentlich nicht viel hinzuzufügen --> Einzelfall ...
Fakt ist aber, es bestehen keine Schadensersatzansprüche ...
Möchte nicht jemand mal einen Versuch starten ??
 
Pustekuchen !

Original geschrieben von siepie
Zum Thema Briefkasten zumüllen:
Das Thema scheint sich ja für mich vorerst erledigt zu haben.
Hmmm, diese Aussage war wohl etwas zu voreilig,
denn heute fand ich in meinem Briefkasten nicht etwa Post aus dem Vatikan, sondern aus Aschaffenburg. Entgegen meiner Befürchtungen scheint sich Herr Dr. G. Öde bester Gesundheit zu erfreuen, denn das Angebot, welches er mir heute unterbreitete, ist so unglaublich, dass ich......, dass ich ääh,
.......lieber nicht näher darauf eingehen möchte.

Viele Grüße siepie
 
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