Herr R***a und der Goldeuro

@hh1969

Ich habe auch soeben eine Auftragsbestätigung erhalten.
Wie sieht das denn rechtlich aus ?
Ist er jetzt verpflichtet mich zu diesem Preis zu beliefern oder kann er sich ne Ausrede einfallen lassen ?

FRANK
 
Hallo,

da er ja <b>Rechnungsnummer</b> schreibt ist dies eine verbindliche Rechnung, überweist ihm doch einfach das Geld, die Kontonummer ist ja nicht schwer zu erfahren.

Helmut
 
Ich

glaube nicht, daß er liefert. Die Theorie mit den Adressen sammeln kann schon sein, oder er möchte billig ankaufen, mit einen Verweis auf seinen VK.
Aber einen Versuch ist es allemal werd.

Gruss

Armin
 
und hier die AGB (ohne Gewähr):

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Wir garantieren für die Echtheit aller von uns gelieferten Münzen. Wir versenden, soweit möglich, alle Münzen in der Originalverpackung des Ausgabelandes. Befindet sich im offiziellen Lieferumfang des Ausgabelandes ein Echtheitszertifikat, so wird auch dieses mitgeliefert. Bei sehr teuren, fälschungsgefährdeten Einzelstücken wird auf Wunsch auch eine anerkannte Foto- und Echtheitsexpertise ausgestellt, die Kosten hierfür, ca. 10 Prozent des Kaufpreises, trägt der Käufer.

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Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen erkennen Sie durch die Aufgabe einer Bestellung an. Auf Anforderung werden diese vor Bestellung übersandt.
 
@hegele

Seit wann bietet der die Goldis denn zu diesem Preis an (oder generell an) ?:confused:
 
Re: @hegele

Original geschrieben von hh1969
Seit wann bietet der die Goldis denn zu diesem Preis an (oder generell an) ?:confused:

Ich weiß nicht mehr, ob es gestern abend oder heute morgen war, als es zum ersten mal im Münzenchat gepostet wurde
 
Das heißt doch, dass der Preis max. 10% steigen darf, sobald Du die Aurtragsbestätigung hast.
Ich hatte das mal mit einem Anwalt besprochen, es dürfen in Deutschland Preise eines bestehenden Auftrages erst nach 4 Monaten erhöht werden, ich denke, dass sogar die 10 % in seiner Agb gegen das geltende AGB Recht verstossen. Ich bin auch ziemlich sicher, dass man bei Rüchgabe keinerlei Versandkosten zu tragen hat. Steht glaube ich im Fernabgabegesetz.
 
@flipper,

also ich habe das mit den 10% so verstanden, das wenn der Preis um mehr als 10% steigt, dann der Kunde darüber informiert wird, und daraufhin auch ein Rücktrittsrecht hat. (was aber bei dem Preis keine große Rolle spielen dürfte)

gruß waller99
 
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