Hilfe! Schnäppchen oder Reinfall?

Hallo Jörg !

Ich weiß nicht, ob Ihr den Artikel in der neuen ADAC-Motorwelt über Internetgeschäfte gelesen habt. Da hat ein gutgläubiger Mensch über E-Bay einen BMW Z 4 ersteigert. Er wollte - aus Gag - ein bisschen mitsteigern und hat dann für 14 Euro letzteindlich einen Vertrag ersteigert. Jetzt sitzt er auf 50000 Euro Schulden.

Der Tenor war, dass inzwischen sich die Juristen den Kopf darüber zerbrechen, wie man bei Internetgeschäften berechtigte Forderungen nach dem BGB durchsetzten kann. Im Grunde genommen kannst Du die Ware zurückschicken, da Du von der Echtheit des Stückes überzeugt warst. Der Kaufvertrag kommt so nicht zustande. Da kann der Verkäufer sich nicht hinter Unwissenheit verstecken, wenn nichts dabeisteht, dass die Münze falsch ist, darf man davon ausgehen, dass sie echt ist.

Außerdem hast Du ja die E-Mail, wo der Verkäufer zugibt, dass die Münze zu 99 % falsch ist. Das grenzt an Betrug.
 
> Dein Vorschlag: Zuerst nehmen und bei einer unechten Münze
> Rücknahme einfordern. Ich kann zu meinem Vorschlag keinen
> Unterschied erkennen (mit Ausnahme davon, dem Verkäufer
> dies vorher mitzuteilen).

Deine Aussage

>> Die Münze würde ich auf keinen Fall nehmen, es sei denn...

deckt sich nicht mit meiner.

An sich bin ich als Auktionsgewinner ohne wenn und aber verpflichtet, den Artikel auch abzunehmen, sonst führt sich ebay.de ad absurdum.

Ein vager Verdacht, dass es sich um eine Fälschung handeln könnte, reicht m. E. nicht aus, die Bezugspflicht aufzulösen.
Man könnte ja dann bei jeder Münze unterstellen, dass sie eine Fälschung sei, wenn man sie (doch) nicht beziehen möchte.

In folgenden zwei Fällen würde ich mich als Käufer vermutlich (auch) weigern, einen ersteigerten Artikel zu beziehen:

Bei grober und absichtlicher Täuschung durch die Auktionsbeschreibung (Bild, Titel, Text,...) sowie wenn ich mir <b>sicher</b> bin, dass mir eine Fälschung angedreht werden soll.

"Zahlung Überweisung, oder Barzahlung bei Übergabe"
bei der Auktionsbeschreibung lässt vielleicht die Hintertüre offen, Überweisung nach Erhalt der Ware einzuforden (es steht ja nichts explizit von Vorab-Überweisung), das würde dann vermutlich in einer gegenseitigen Negativ-Bewertung enden... :D
 
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Original geschrieben von Tom 064
Außerdem hast Du ja die E-Mail, wo der Verkäufer zugibt, dass die Münze zu 99 % falsch ist. Das grenzt an Betrug.

das hat joro der höchstebieter bei dieser auktion Danzig geschrieben, nicht der käufer selbst.

jetzt habe ich auch die anderen auktionen von diesem anbieter angeschaut. es kann schon durchaus sein dass er vom papa gutes material geerbt hat - zB. hier Litzmannstadt Ghetto (in dieser erhaltung sind diese münzen über 1000 euro wert) vom thema her passen diese auktionen gut zu einander. vielleicht hat joro doch ein super schnäppchen gemacht? lass den verkäufer seine unschuld beweisen ;)!

@Dieter
natürlich werden nachprägungen zusammen mit originellen münzen bei ebay angeboten. siehe zB. korona und dukat nachprägungen aus österreich.
.. aussredem hat joro selbst schon früher gerne fälschungen eingekauft Goldducat in der gleichen kategorie wie normalle Münzen.

meine meinung - kein betrug da die beschreibung zur auktion fehlt... ende! ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ich hatte auch schon mal ein ähnliches problem,wie joro...Ich hatte auch eine Münze aus dem deutschen Reich ersteigert,von der ich wusste dass sie sehr viel wert ist.Für kanpp über 100 EUr erhielt ich den Zuschlag.Es war zwar ein sehr schlechtes auktions-foto,naja,aber wie heißt es nicht so schön: no risk,no fun:D :D Ich wusste auch genau,dass es von diesr Münze einige fälschungen gab und kannte deren merkmale genau,sodass ich auf den ersten Blick,als ich die Münze in der hand hielt,leider feststellen konnte/musste,dass es sich um eine Fälschung handelte.Ich habe mich dann mit der verkauferin ziehmlich rumgestritten und mir dann den beweiß,dass die Münze nicht echt war,von einem Gutachter erbringen lassen.:p Im auktionstext stand,dass die Münze von 1932 wäre.Ich wusste aber,dass die Fälschungen in den 80 ern angefertigt worden waren.Als ich der verkäuferin dies schrieb,ihr das gutachten mailte, und ihr mit einem anwalt drohte nahm sie die ware schließlich zurück:) :rolleyes: :p

powertwin
 
Original geschrieben von kwitka
das hat joro der höchstebieter bei dieser auktion Danzig geschrieben, nicht der käufer selbst.


Stimmt ,hatte ich falsch gelesen. Trotzdem steht der Verkäufer nicht über dem Gesetz. Das BGB gilt auch bei Internetversteigerungen. Das ist schließlich kein rechtsfreier Raum. Auch bei "Ende" ist klar ersichtlich was verkauft wird. Das muss er auch liefern.
 
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Zunächst einmal vielen Dank für Eure Tipps. Ich wollte, bevor ich irgendetwas unternehme, auf jeden Fall erstmal Eure Ratschläge abwarten.
So ganz schlüssig bin ich allerdings immer noch nicht, was ich jetzt genau unternehmen soll. Im Gegensatz zu einigen von Euch gehe ich inzwischen allerdings zu nahezu 100 % davon aus, dass ich eine Fälschung ersteigert habe. Das Risiko, zunächst einmal zu zahlen, und nachher dem Geld hinterherzulaufen, möchte ich daher wenn möglich vermeiden. Natürlich gibt es einen gewissen Grad an Fairness, den man einhalten sollte und den ich auch in der Regel einhalte. Jedoch befürchte ich, dass der Verkäufer eine derartige Fairness zu seinen Gunsten ausnutzen würde.

Mein Plan ist nun folgender: ich werde den Verkäufer bitten, mir eine Bestätigung der Echtheit zu geben. Falls er dies tut, bin ich abgesichert. Falls er es, wie zu erwarten sein wird, nicht tut, dann würde ich ihm vorschlagen, mir zunächst die Münze zu schicken (danke Dieter für den Tipp, dass nichts von Vorkasse in der Auktion steht), bzw. einen Treuhandservice einzuschalten. Falls er dies auch nicht will, muss ich versuchen, irgendwie aus der Sache heraus zu kommen (wie?).
Was meint Ihr dazu? Ich will mir damit nur ungerne irgendwelche Auswege verbauen.

Jörg

PS: @ Kwitka
Die "Fälschungen" (Goldducat) aus Liechtenstein sind offizielle Nachprägungen, nur nicht als solche tituliert.
 
Original geschrieben von alex11
[B An sich bin ich als Auktionsgewinner ohne wenn und aber verpflichtet, den Artikel auch abzunehmen, sonst führt sich ebay.de ad absurdum.:D [/B]

Wenn das so ist, dann musst Du aber gehörig aufpassen, dass nicht irgendwann ein Schokoladentaler bei Dir ankommt oder anstelle einem 911er für die Straße einer für den Setzkasten ;)

Im übrigen führt sich nicht eBay ad Absurdum sondern ein Verkäufer, der in der Angebotsbeschreibung absichtlich alles weglässt.

Wenn ich mir das Foto hinter dem Link von "Danzig" in kwitka's Antwort ansehe, komme ich auch immer mehr zu dem Eindruck, dass die Münze durchaus echt sein kann. Bei der Münze des Neutralbewerters sind nämlich die senkrechten Linien im Wappen klar zu erkennen.

@ Joro
Worauf führt denn der erste Käufer dieser Danzig-Münze seine Annahme zurück, dass diese falsch sein könnte ?
 
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Original geschrieben von joro_73
PS: @ Kwitka
Die "Fälschungen" (Goldducat) aus Liechtenstein sind offizielle Nachprägungen, nur nicht als solche tituliert.

sowie österreichische auch. und?

in der beschreibung von deiner auktion stehts nur +++ende++ warum muss man davon ausgehen dass die münze echt sei???
dieses "ende" bedutet dass man die münze (oder medaille oder fälschung) wie abgebildet bekommt! wenn du zu faul bist (oder keine zeit hast) im katalog nachzuschauen kann der verkäufer nix dafür!
ich verstehe es ganz einfach so dass du diesen verkäufer verr..en wolltest und ihm eine wertvolle münze zu 10% des wertes abkaufen. ich denke für seine fehler muss man auch zahlen. und durch abgabe deines gebots ist ein vertrag zwischen euch zustande gekommen.
wenn du dem verkäufer nachweisen kannst dass er dir absichtlich eine fälschung statt einer echten münze verkauft hat kannste vom kauf zurück treten. aber in diesem fall haste aus meiner sicht schlechte karten, da es in der beschreibung weder explizit steht dass es bei dem artikel um ein original handelt noch wird das gemeint. ende!

ich hoffe dass du eine echte münze weit unter ihrer reellen wert gekauft hast!
 
> Mein Plan ist nun folgender: ich werde den Verkäufer bitten, mir
> eine Bestätigung der Echtheit zu geben. Falls er dies tut, bin ich
> abgesichert.

Wenn er dies tatsächlich (bei einem Münzhändler) machen würde und der ihm die Echtheit bestätigt, dann würde er ihm wohl auch den "wahren" Preis mitteilen.

Und dann siehst Du die Münze nicht mehr...
Er würde Dir dann wohl schreiben "War leider wirklich eine Fälschung..." und die Münze einbehalten bzw. zu einem angemessenen Preis verkaufen... :D

Alexander
 
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