Tom 064
Schwabe
Hallo Jörg !
Ich weiß nicht, ob Ihr den Artikel in der neuen ADAC-Motorwelt über Internetgeschäfte gelesen habt. Da hat ein gutgläubiger Mensch über E-Bay einen BMW Z 4 ersteigert. Er wollte - aus Gag - ein bisschen mitsteigern und hat dann für 14 Euro letzteindlich einen Vertrag ersteigert. Jetzt sitzt er auf 50000 Euro Schulden.
Der Tenor war, dass inzwischen sich die Juristen den Kopf darüber zerbrechen, wie man bei Internetgeschäften berechtigte Forderungen nach dem BGB durchsetzten kann. Im Grunde genommen kannst Du die Ware zurückschicken, da Du von der Echtheit des Stückes überzeugt warst. Der Kaufvertrag kommt so nicht zustande. Da kann der Verkäufer sich nicht hinter Unwissenheit verstecken, wenn nichts dabeisteht, dass die Münze falsch ist, darf man davon ausgehen, dass sie echt ist.
Außerdem hast Du ja die E-Mail, wo der Verkäufer zugibt, dass die Münze zu 99 % falsch ist. Das grenzt an Betrug.
Ich weiß nicht, ob Ihr den Artikel in der neuen ADAC-Motorwelt über Internetgeschäfte gelesen habt. Da hat ein gutgläubiger Mensch über E-Bay einen BMW Z 4 ersteigert. Er wollte - aus Gag - ein bisschen mitsteigern und hat dann für 14 Euro letzteindlich einen Vertrag ersteigert. Jetzt sitzt er auf 50000 Euro Schulden.
Der Tenor war, dass inzwischen sich die Juristen den Kopf darüber zerbrechen, wie man bei Internetgeschäften berechtigte Forderungen nach dem BGB durchsetzten kann. Im Grunde genommen kannst Du die Ware zurückschicken, da Du von der Echtheit des Stückes überzeugt warst. Der Kaufvertrag kommt so nicht zustande. Da kann der Verkäufer sich nicht hinter Unwissenheit verstecken, wenn nichts dabeisteht, dass die Münze falsch ist, darf man davon ausgehen, dass sie echt ist.
Außerdem hast Du ja die E-Mail, wo der Verkäufer zugibt, dass die Münze zu 99 % falsch ist. Das grenzt an Betrug.