Hilfe! Schnäppchen oder Reinfall?

Original geschrieben von Münzenspezi
<b>Hier gibt es nur eine sichere Lösung: Treuhandservice!
</b><p>

biste denn so sicher dass du beim erhalt dieser münze sofort ihre echtheit feststellen kannst ;). ich kenne zum beispiel mich nicht so gut aus mit kolonien oder nebenbgebieten (habe halt noch wenige münzen angesehen) und würde mich nicht trauen die echtheit zu beurteilen.

für mich steht nur eine frage offen. warum hat joro überhaupt diese münze ersteigert wenn er keine ahnung von danzig münzen hat??? sorry aber für mich ist die antwort klar: GIER FRIßT HIRN.

vielleicht täusche ich mich und joro mochte nur eine interessante münze günstig einkaufen. aber wir wissen doch alle genau dass für lau gibt es was wirklich geiles nur in märchen, oder ;)?
 
Vielen Dank erstmal für die unterstützenden Worte (Tom, Olaf, und andere). Ich habe den Verkäufer erstmal vorsichtig gefragt, ob er mir die Echtheit garantiert. Mal sehen, was kommt.

Und Michael, die Idee mit der Ebay Erstattung hatte ich auch schon. Ich bin eigentlich noch ganz guter Hoffnung, dass sich das alles friedlich klären wird.

@ Kwitka. Natürlich war ich leichtsinnig, aber ich habe ja bereits erzählt, dass ich erst wenige Minuten vor Ende der Auktion darauf aufmerksam wurde. Ich kenne mich schon insofern aus, dass ich wusste, dass die Münze mehr als 100 Euro wert sein würde, aber ich ahnte nicht, dass es soviel mehr sein würde. Außerdem rechnete ich nicht einmal damit, sie zu bekommen. Und dann sah alles recht gut aus: 100% Bewertungen, die neutrale Bewertung hörte sich zunächst auch nicht so alarmierend an. Die schlechte Beschreibung als Grund für wenige Gebote. Nur an Fälschungen habe ich zunächst überhaupt nicht gedacht, weil ich eigentlich selten damit in Kontakt gerate. Ich denke, ich bin nicht der einzige, der spontan etwas gekauft hat, was er nachher bereut.
 
Original geschrieben von joro_73
Ich denke, ich bin nicht der einzige, der spontan etwas gekauft hat, was er nachher bereut.

mache ich auch oft und kann dich sehr gut verstehen. trotzdem ist es gegen über dem verkäufer unfair. du lässt ihn einfach auf den kosten sitzen weil du zu spät diese auktion entdeckt hast? vielleicht weiss er tatsächlich nicht dass die münze falsch isti? oder die ist sogar echt und dann haste ihn zu unrecht beleidigt?

ich würde auf jedem fall dem kaüfer empfehlen zu einem münzhändler mit einbischen ahnung zu gehen und die münze begutachten lassen. dann ist die situation endlich klar!
 
Hallo,

wenn ich davon ausgehe, dass die abgebildete Münze im Jaeger echt ist, dann ist die angebotene Münze falsch!

Seht euch mal den Schriftzug "Stadt Danzig" an. Das "a" in Stadt ist z.B. wesentlich kürzer als bei Jaeger.

Das "G" bei Gulden unterscheidet sich auch wesentlich.

Überhaupt habe ich den Eindruck, dass die Größe und Anordnung der einzelnen Buchstaben nicht stimmt.

Oder sehe ich dies falsch.

Ich gehe auch davon aus, dass die Litzmannstadt-Münzen, die er versteigert hat, falsch sind. Wer die 3 Fälschungen in Alu haben möchte, kann sie beim Litzmannstadt-Guru Guy Franquinet in Crailsheim für 23 € bestellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ howi111 and ALL

Ja das stimmt, habe das Bild auch verglichen. Der Schriftzug sollte eben grösser sein :eek: ;)

Wie schon (fast) alle gesagt haben 99 oder 100% falsch... :(
 
Original geschrieben von kwitka
trotzdem ist es gegen über dem verkäufer unfair.

Ich finde eigentlich eher das Verhalten des Verkäufers gegenüber den Käufern unfair. Aus der Art der Beschreibung sieht man doch, dass der Verkäufer sich nicht sicher ist, ob die Münze echt ist (hat er ja selber gesagt). Wenn man sich nicht sicher ist, ob es eine Fälschung ist, man sie aber dann unter "Münzen" versteigert, spekuliert man doch auf den Preis der echten Münze. Also wohl eher "Gier frißt Hirn" beim Verkäufer.
Dass er alles zugibt und sich so (mit der "Beschreibung") rein rechtlich absichern will, zeigt doch nur, dass er nicht "richtig" betrügen will. Aber dass es Betrug sein könnte, ahnt er schon. Für mich unfair.

Außerdem ist es meines Erachtens nicht relevant, ob die Beschreibung jetzt sagt, dass es eine Münze ist oder nicht. Er hat sie unter der Kategorie "Münzen" eingestellt. Wenn ich zu einem Goldschmied gehe, erwarte ich auch, dass er Gold verkauft. Er muss nicht an jedes Schmuckstück dranschreiben "aus echtem Gold". Oder in einem Laden für Rolex - Uhren. Da erwarte ich Originale. Da wäre wohl jeder Prozess zu gewinnen. Wenn ich also bei eBay unter Münzen suche, erwarte ich, dass die Verkäufer Münzen einstellen. Alles andere ist Betrug.

Euroman23
 
Ja, letztendlich ist es so ähnlich

wie die Auktion neulich, wo jemand Bilder von Münzen versteigerte und dies geschickt im Auktionstext versteckte.
Selbstredend darf auch dort der Käufer davon ausgehen, die Münze und nicht das Bild einer Münze zu erhalten. Die Rechtslage dürfte eindeutig sein.

Gruß Olaf
 
Es hat gerade beim Landgericht Trier ein Urteil zum Thema Internet-Auktionen / Beschreibung / Bilder gegeben. Danach sind die im Zusammenhang mit der Auktion gegebenen Beschreibungen und Bilder verbindlich. Daraus lässt sich herleiten, dass eine einfache Abbildung ohne weitere Beschreibung für den Käufer auf einen einwandfreien Artikel ohne Mängel (bzw. nur mit den offensichtlich auf den Bildern erkennbaren Mängeln) schließen lässt. Wenn eine Münze gefälscht ist, so ist dies eine wesentliche Eigenschaft, auf die beim Verkauf besonders hingewiesen werden muss.

Wird eine gefälschte Münze ohne Hinweis auf die Fälschung verkauft, muss man sauber zwischen der strafrechtlichen und der zivilrechtlichen Beurteilung unterscheiden.

Für die strafrechtliche Beurteilung ist es interessant zu wissen, ob der Verkäufer von der Fälschung wusste, und ob er sie absichtlich verschwiegen hat, um den Käufer zu täuschen und sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen.

Für die zivilrechtliche Beurteilung spielt das keine Rolle. Da ist nur interessant, dass der Käufer einen Gegenstand erworben hat, bei dem er nach der Beschreibung gewisse Eigenschaften erwarten kann (z.B. Echtheit, wenn nichts anderes angegeben wurde). Liegt diese zu erwartende Eigenschaft nicht vor, kann er Rückabwicklung verlangen.

Der Verkäufer hat also insoweit Recht, wenn er sagt, dass er zur Vermeidung von Problemen den Artikel lieber überhaupt nicht beschreibt, als ihm ein Betrug vermutlich nicht nachgewiesen werden kann. Er kann aber dennoch die Verantwortung für die mangelhafte Qualität, die er selbst nicht erkennen konnte, nicht an den Käufer weiterreichen, indem er nichts über die Qualität aussagt. Durch sein Schweigen in diesem Punkt sichert er zumindest Echtheit und die aus der Abbildung erkennbare Erhaltungsqualität zu. Eine Ausnahme kann nur bestehen, wenn die Fälschung bereits aus der Beschreibung/Abbildung offensichtlich und einwandfrei zu erkennen ist.

Ich selbst habe auch im Briefmarkenbereich schon zweifelhafte bzw. gefälschte Stücke verkauft, dabei aber immer auf die Fälschung bzw. meine Zweifel hingewiesen. Fälschungen sind für Sammler schließlich für Vergleichs- und Studienzwecke notwendig. Bei zweifelhaften Stücken, für die reelles Geld geboten wurde, habe ich immer eine Prüfung empfohlen und für den Fall, dass das Stück sich als falsch erweist, Rücknahme gegen Kaufpreiserstattung zugesagt. Zu Identifikationszwecken habe ich einen hochauflösenden Scan gemacht, auf dem die individuellen Merkmale des Stücks deutlich erkennbar waren.
 
@poerings Da scheint sich ja mal

die gängige Rechtsprechung mit dem gesunden Menschenverstand zu decken. Genau so hätte ich
als Rechts-Laie die Sache auch aufgefaßt.

Gruß Olaf
 
Original geschrieben von poerings
Es hat gerade beim Landgericht Trier ein Urteil zum Thema Internet-Auktionen / Beschreibung / Bilder gegeben.
...
Gut, Poerings ! Die schöne Zusammenfassung werde ich mir aufheben.
Bei zweifelhaften Stücken, für die reelles Geld geboten wurde, habe ich immer eine Prüfung empfohlen und für den Fall, dass das Stück sich als falsch erweist, Rücknahme gegen Kaufpreiserstattung zugesagt. Zu Identifikationszwecken habe ich einen hochauflösenden Scan gemacht, auf dem die individuellen Merkmale des Stücks deutlich erkennbar waren.
So muß es sein, das nenne ich faires Verhalten !

Ein Käufer bei Ibeh muß einfach versuchen abzuschätzen, ob ihm ein redlicher Verkäufer Deiner Art gegenübersteht oder ein tricksender Halunke.

Einen, der seine Auktion mit dem knappen Wort "ende" beschreibt, hätte ich von vornherein für mich als kleinen Bescheißer eingestuft, ebenso übrigens wie die weitschweifigen Labertypen, die einen mit ihren Balkenschriften und Ausrufezeichen zudröhnen wollen.
 
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