Hilfreiches für den Nachlass von Sammlungen

Ich grüße euch!
Meine Situation ist in sofern komfortabel, meine Frau würde einen 58J nicht bei der BUBA abliefern und ich habe 3 münznarrische Enkel.
Aber es ist auch wichtig die Geschichte hinter "besonderen" Münzen zu vererben.
Meine Oma hatte bis zum letzten Tag eine 2 RM Garnisonskirche in ihrer Börse.
Als ich als Kind sie mal danach fragte: Bub das ist Silber und wenn nichts mehr im Beutel ist, ist die noch drin und die Hunde heben nicht das Bein an mir.
Sie ist hochbetagt 1966 verstorben. Und die Podsdamer Kirche ist in ihrem Bilderrahmen
Es ist ja jetzt die Zeit wo man sich an vieles erinnert, vielleicht habt ihr auch eine "besondere" Münze?!
Viele besinnliche Grüße
Heinz-Rudolf
 
Aber es ist auch wichtig die Geschichte hinter "besonderen" Münzen zu vererben.

Das ist, glaube ich, ein Kernsatz des Sammelns und der Numismatik. Die Münze selbst ist der metallgewordenen Ausdruck, dessen, was sich mit ihr verbindet.

Es ist ja jetzt die Zeit wo man sich an vieles erinnert, vielleicht habt ihr auch eine "besondere" Münze?!

Das wäre doch ein sicherlich interessanter eigenr Thread.
 
Morjen Kameraden, ich grüße Euch aus dem schönen Barnim in Preusen.
Danke für Eur hilfreichen Gedankenanstöße.

Ich werde zuerst einmal einige Sachen für meine Situation abarbeiten.
Ich gehe ja mal davon aus, das ich noch Jahre des Sammelns habe.
Erstmal soll ein Notfallplan her.(Für den Fall des kurzfristigen Dahingleitens)
Sodaß nicht die RTL Trödelprofis auftauchen und es selbst verscherbeln.;)

Wie Keaton schreibt sollte sowas aber ständig angepaßt werden, weil sich in der heutigen Zeit schnell was ändert.
(Frau hat ggf. Affäre im Büro oder ähnliches oder umgekehrt):rolleyes:
Damit meine ich, das zbs. ein Testament erstmal nicht infrage kommt, weil solange zuhause alles glatt läuft soll sie ja
die Sachen bekommen bzw. Nutznießer sein.

Also ich meine einen Account für Sie zu eröffnen ist eine gute Sache, aber sollten die Zugangsdaten noch unter Verschluß bleiben.
Weil im Fall einer vorzeitigen arglistigen Trennung könnte so immer nachvollzogen werden was so alles in meinem Versteckt rumgeistern müßte.
Ich habe auch in meiner Laufbahn schon viele bösartige Trennungen von Freunden mitgemacht.
Wo dann wirklich alles was man vorher schwor und sich die Treue gab nur noch in Kampf endete.
Ich sag mal meine Frau hat Geld nicht nötig, deshalb würde auch die Sammlung nicht schnell verkloppt werden um etwas zu finanzieren.

Meint Ihr man sollte sich im E-Fall dann das Köfferchen schnappen und nach Heidelberg oder Osnabrück fahren zum Einliefern?
In dem Fall gleich die Frage an unsere Rechtsexperten.
Wenn dann dort eine Sammlung auftaucht, wird dannn nicht gefragt und geforscht wo die herkommt?
bzw. wird dann irgendwie an irgendein Amt gemeldet?
Oder wird ggf. der Erlößbetrag irgendwo gemeldet und es könnte noch Post kommen zum nachblechen?

Das ist für mich wichtig, weil ich es unverschämt finde, das was ich erarbeitet habe und doppelt und dreifach besteuert habe, noch weiter zu löhnen.
 
Morje Gunnar ...

Damit meine ich, das zbs. ein Testament erstmal nicht infrage kommt, weil solange zuhause alles glatt läuft soll sie ja
die Sachen bekommen bzw. Nutznießer sein.

Sofern Kinder vorhanden sind, solltet ihr euch dennoch gegenseitig als Erben einsetzen (Berliner Testament). Das verhindert, dass der Nachwuchs sich ungewollt in einer Rechtsstellung befindet, in die er nicht rein sollte. Je nach Vorhandensein von Art und Umfang des Vermögens / Schulden kann es sein, dass ein gerichtlicher Vormund bestellt wird und das muss nicht immer die Mutter sein ;)

Meint Ihr man sollte sich im E-Fall dann das Köfferchen schnappen und nach Heidelberg oder Osnabrück fahren zum Einliefern?

Meine Meinung dazu ist, dass man es erstmal nicht (sofort) tun sollte. Erstmal alles ne Zeit lang sacken lassen, dann ggfs. mehrfach entsprechende Quellen (die du hinterlassen hast) studieren und sich dann erst Gedanken über eine Verwertung machen (ob überhaupt und so). Sollte die Entscheidung dann für eine Verwertung fallen, denke ich wäre eine Kontaktaufnahme mit einen Auktionshaus eine gute Variante; alternativ der dir (evtl.) persönlich bekannte Händler.

Wenn dann dort eine Sammlung auftaucht, wird dannn nicht gefragt und geforscht wo die herkommt?
bzw. wird dann irgendwie an irgendein Amt gemeldet?

Ich denke ein Auktionshaus wird ganz schnell merken, ob ein Sammler oder ein Erbe vor ihnen steht ;) und werden schon entsprechende Fragen stellen. Das einfach schon um sich selber sicher zu sein.

Nachforschen werden sie sicherlich nicht; wüsste auch nicht woraus sich das ergeben sollte. Sie werden den Erbschein / das Testament sehen wollen um sicherzustellen, dass die Sammlung nicht aus einer unerlaubten Handlung stammt. Kann mir auch vorstellen das eine entsprechende Klausel im Versteigerungsvertrag steht. Der Auktionator ist am Ende ja auch "nur" der Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer.

Oder wird ggf. der Erlößbetrag irgendwo gemeldet und es könnte noch Post kommen zum nachblechen?

Zumindest dürfte der Betrag nicht an amtlicher Stelle gemeldet werden. Für eine evtl. Versteuerung ist der Verkäufer selbst verantwortlich. Maximal könnte es noch sein, das im Rahmen einer Finanzamtsprüfung eine sog. Kontrollmitteillung erstellt wird und dann beim Verkäufer mal geschaut wird ob ein steuerlich relevanter Fall vorliegt und ob dieser ordentlich erklärt ist.

Das ist für mich wichtig, weil ich es unverschämt finde, das was ich erarbeitet habe und doppelt und dreifach besteuert habe, noch weiter zu löhnen.

Da wird deine Frau im Zweifel nicht drumherum kommen. Sofern das vererbte Vermögen (abzgl. Schulden etc.) über 500.000 EUR liegt, entsteht eine ErbSt-Pflicht und das Nichterklären der Sammlung würde eine Steuerhinterziehung bedeuten :motz:
 
Sofern das vererbte Vermögen (abzgl. Schulden etc.) über 500.000 EUR liegt, entsteht eine ErbSt-Pflicht und das Nichterklären der Sammlung würde eine Steuerhinterziehung bedeuten :motz:

Also doch erstmal zum Händler gehen und sich schriftlich geben lassen was er dafür als Ankaufpreis ansetzt...
 
Meint Ihr man sollte sich im E-Fall dann das Köfferchen schnappen und nach Heidelberg oder Osnabrück fahren zum Einliefern?
In dem Fall gleich die Frage an unsere Rechtsexperten.
Wenn dann dort eine Sammlung auftaucht, wird dannn nicht gefragt und geforscht wo die herkommt?
bzw. wird dann irgendwie an irgendein Amt gemeldet?
Oder wird ggf. der Erlößbetrag irgendwo gemeldet und es könnte noch Post kommen zum nachblechen?

Das ist für mich wichtig, weil ich es unverschämt finde, das was ich erarbeitet habe und doppelt und dreifach besteuert habe, noch weiter zu löhnen.

Es ist sicher kein Fehler, für die wichtigsten Stücke noch die Originalquittungen vorweisen zu können. Bei den von dir genannten Händlern ist ein Nachweiss eventuell unnötig, da wir dort sicher in der Kundenkartei stehen. Im Katalog steht dann " Aus einer alten Sammlung, erstellt zwischen 19xx und 20xx. das vorliegende Los stammt aus unserem Shop ".
 
... das vorliegende Los stammt aus unserem Shop
Häh? Wer bestellt denn schon großartig in den Shops aus Heidelberg oder Osnabrück?

Das sind zwar die Top-Auktionshäuser, aber die Shop-Angebote ... :confused:
 
Man sollte den Nachkommen auch einen Anhaltspunkt geben über die Preise, deshalb ist der Rat mit den Originalquittungen schon ganz gut.
Allerdings sollten sie auch wissen, dass sie in den meisten Fällen die Anschaffungspreise nicht mehr zurückbekommen. Auktionsgebühren oder Ankaufsabschläge lassen die Erlöse schrumpfen.
Das sollten die Nachkommen wissen.
Ich würde vermutlich auch dazu raten, nicht die komplette Sammlung auf einmal anzubieten, wenn der Wert sehr hoch ist, das könnte vielleicht auch das Finanzamt auf den Plan bringen, denn der Händler oder Auktionator müssen den Ankauf und die Abrechungen ja auch irgendwo dokumentieren.

Aber vielleicht hat hierzu auch jemand ganz praktische Erfahrungen und kann sie mitteilen.
 
Meiner Meinung nach sind Adressen und Telefonnummern von guten Bekannten/Freunden, die etwas von Muenzen verstehen, schon einmal die halbe Miete.
Eine Info, dass man deren Adresse im Fall der Faelle weitergeben wird, ist durchaus hilfreich.

Leider war ich davon schon einmal als Ratgeber betroffen, es hat den Angehoerigen eines verstorbenen Freundes/Forumskollegen ganz sicher nicht geschadet.
 
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