Hier Mal ein paar juristische Hintergründe:
Im Oktober 1923 würde per Reichsgesetz die "Deutsche Rentenbank" gegründet und erhielt das Recht "Banknoten" (keine Münzen) auszugeben; rechtlich eigentlich Schuldverschreibungen (die Rentenbank war verpflichtet jedem, der ihr eine Rentenbanklnote vorlegte in Mark (Papiermark) auszuzahlen im Kurs ,1 RM zu 4,2 Billionen Mark).
Am 13.11.1923 wurde der Reichsfinanzminister per 'Notveorrdnung des Reichspräsidenten" (von Jäger als Bekanntmachung bezeichnet) ermächtigt Rentenpfennigmünzen zu verausgaben. Annahmepflicht nur für öffentliche Kassen (d.h. auch Reichsbahn, Reichspost, alle kommunalen Einrichtungen, vom Schwimmbad über Wohnungsbaugesellschaften bis zu den Stadtwerken (Strom, Gas, Wasser, Kanal, Straßenbahnen etc.))).
Am 20.3.1924 würde das Reichsmünzgesetz von 1909 (war immer noch in Kraft, formal waren auch alle.nach diesem Gesetz geprägten Münzen noch gültig) geändert. Es sollte
1, 2, 3 Mark Münzen geprägt werden ( mit abweichenden Wert zu den "alten Münzen'). Alle Bestimmungen des Reichsmünzgedetzed von 1909, die nicht ausdrücklich geändert wurden blieben in Kraft, so auch die Wertangabe 'Mark"
Im August 1924 die Reichsmark eingeführt und ein neues Münzgestz erlassen. Hierbei wurden verschiedene Münzen, wie die Rentenpfennigmünzen, die Markmünzen von 1923, sowie Silbermünzen nach dem Reichsmünzgesetz von 1909 den Rechsmünzen gleichgestellt, also gesetzliches Zahlungsmittel im Kurs 1:1.