J 311 und J 312

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Ist eigentlich bekannt, bzw gibt es Vermutungen darüber, wieso die Nominabezeichnung bei dem Einmarkstück (J 311 ) und dem Dreimarkstück ( J 312 ) auf " Mark " und nicht auf " Rentenmark " lautet, wo dies bei den Pfennigwerten und den Banknoten offenbar wichtig war ?
 
Da die Rentenmark kein offizielles Zahlungsmittel war, haben die Verantwortlichen sich vielleicht nicht getraut, das edle Silber mit "Rentenmark" zu bezeichnen. Papier ist geduldig und die Pfennige waren unedler Geldersatz.
 
Möglich, dass es die Ehrfurcht vor dem Silber war, das allerdings schon seit 1871 nicht mehr Wertmesser, sondern bloss noch Münzmetall war.
Ich bin eben mal auf die Idee gekommen, in einem älteren Jaeger nachzusehen ( 9. Auflage, 1971 ).
Dort geht hervor, dass die Ausprägung der Rentenpfennigmünzen auf Grund der Bekanntmachung vom 13.11.1923 erfolgte, die von J 311 und 312 auf Grund des Gesetzes vom 20. März 1924 und die der auf Reichspfennig und Reichsmark lautenden Münzen auf Grund des Gesetzes vom 27. 8.1924.

Bekanntmachung versus Gesetz, ich glaube nicht, dass Jaeger da nur aus sprachlichen Gründen zwei unterschiedliche Begriffe verwendet hat. Als juristischer Laie verstehe ich das so, dass das Verlautbarungen mit unterschiedlichem Charakter sein müssen. ( @Rollentöter , liege ich da richtig ) .
Könnte in die Richtung dessen gehen, was Du oben schon angesprochen hast.
 
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Hier die Bekanntmachung vom 13.11.1923:

Hier das Gesetz vom 20.3.1924 : https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/5/5c/Deutsches_Reichsgesetzblatt_24T1_024_0291.jpg

J 311 und J 312 werden hier als " Reichsilbermünzen " bezeichnet. ( Ein Zweimarkstück war auch vorgesehen ). Das Gesetz regelt allerdings nicht die auf der Münze zu verwendende Währungsbezeichnung, was in der Verordnung vom 13.11.23 explizit der Fall ist.

Das Gesetz vom 27.8.1924 ist wohl noch nicht online verfügbar.

Könnte der Grund für die Verwendung von " Mark " schlicht und ergreifend darin begründet liegen, dass das Gesetz vom 20.3.24 von " Reichssilbermünzen " spricht und somit einen Begriff aus der Vorkriegszeit verwendet und zudem direkt auf das Münzgesetz von 1909 verweisst ? Die damalige Währungsbezeichnung lautete ja lediglich " Mark ".
 
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Hallo,
da der Begriff "Reichssilbermünzen nicht neu definiert wird, gehe ich davon aus, das diese in einem älteren Text eindeutig als auf Mark ausgemünzt beschrieben werden. Das müsste rein von der Logik her bei der Umstellung von Taler auf Mark festgelegt worden sein. (ich weis es aber auch nicht und gehe nur von meiner Annahme aus...)

Grüße
pingu
 
Hier Mal ein paar juristische Hintergründe:

Im Oktober 1923 würde per Reichsgesetz die "Deutsche Rentenbank" gegründet und erhielt das Recht "Banknoten" (keine Münzen) auszugeben; rechtlich eigentlich Schuldverschreibungen (die Rentenbank war verpflichtet jedem, der ihr eine Rentenbanklnote vorlegte in Mark (Papiermark) auszuzahlen im Kurs ,1 RM zu 4,2 Billionen Mark).

Am 13.11.1923 wurde der Reichsfinanzminister per 'Notveorrdnung des Reichspräsidenten" (von Jäger als Bekanntmachung bezeichnet) ermächtigt Rentenpfennigmünzen zu verausgaben. Annahmepflicht nur für öffentliche Kassen (d.h. auch Reichsbahn, Reichspost, alle kommunalen Einrichtungen, vom Schwimmbad über Wohnungsbaugesellschaften bis zu den Stadtwerken (Strom, Gas, Wasser, Kanal, Straßenbahnen etc.))).

Am 20.3.1924 würde das Reichsmünzgesetz von 1909 (war immer noch in Kraft, formal waren auch alle.nach diesem Gesetz geprägten Münzen noch gültig) geändert. Es sollte
1, 2, 3 Mark Münzen geprägt werden ( mit abweichenden Wert zu den "alten Münzen'). Alle Bestimmungen des Reichsmünzgedetzed von 1909, die nicht ausdrücklich geändert wurden blieben in Kraft, so auch die Wertangabe 'Mark"

Im August 1924 die Reichsmark eingeführt und ein neues Münzgestz erlassen. Hierbei wurden verschiedene Münzen, wie die Rentenpfennigmünzen, die Markmünzen von 1923, sowie Silbermünzen nach dem Reichsmünzgesetz von 1909 den Rechsmünzen gleichgestellt, also gesetzliches Zahlungsmittel im Kurs 1:1.
 
Am 20.3.1924 würde das Reichsmünzgesetz von 1909 (war immer noch in Kraft, formal waren auch alle.nach diesem Gesetz geprägten Münzen noch gültig) geändert. Es sollte
1, 2, 3 Mark Münzen geprägt werden ( mit abweichenden Wert zu den "alten Münzen'). Alle Bestimmungen des Reichsmünzgedetzed von 1909, die nicht ausdrücklich geändert wurden blieben in Kraft, so auch die Wertangabe 'Mark"
Die auf Grundlage des Münzgesetzes von 1909 geprägten Silbermünzen waren seit spätestens 1920 nicht mehr gültig, dennoch ist Deine Schlussfolgerung sicher richtig. Da das Gesetz vom 20.03.1924 von " Reichsilbermünzen über 1,2 und 3 Mark " spricht, kann nur dies der Grund dafür sein, dass auf J 311 und J 312 nur " Mark " steht. Sehr interessant, vielen Dank für Deine Ausführungen.
 
Die auf Grundlage des Münzgesetzes von 1909 geprägten Silbermünzen waren seit spätestens 1920 nicht mehr gültig, dennoch ist Deine Schlussfolgerung sicher richtig. Da das Gesetz vom 20.03.1924 von " Reichsilbermünzen über 1,2 und 3 Mark " spricht, kann nur dies der Grund dafür sein, dass auf J 311 und J 312 nur " Mark " steht. Sehr interessant, vielen Dank für Deine Ausführungen.

Stimmt.
Die Silbermünzen waren nur bis zu 19.4.1920 gesetzliches Zahlungsmittel. Bis zum 1.1.1921 bestand noch eine Annahme- und Umtauschpflicht für Reichs- und Landeskassen. Dies hatte ich übersehen.

Es ging mir vor allem darum zu sagen, daß das Reichsmünzgesetz noch in Kraft war und alle Münzen, sofern nicht einzelne/bestimmte Werte/Sorten ausdrücklich außer Kurs gesetzt wurden, diese zumindest formal noch gültiges Zahlungsmittel waren.
 
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Nun konnte ich zwei hübsche Exemplare von J 311 und J 312 erwerben. Da ich mich mit diesen Münzen in einem eigenen Thread befasse, stelle ich das Pärchen aus Freudenstadt hier vor.
 

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