Juristische Wege zur Rücknahme von Bewertungen

Marvek

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Bei gmx.de findet sich folgender Artikel:

Entscheidungshilfe mit Tücken - Bewertungen bei Online-Auktionen
(dpa/gms) - "Drei, zwei, eins - endlich meins": Internetversteigerungen ziehen Schnäppchenjäger magisch an. Doch nicht immer löst der Kauf am Ende Freude aus.

Kaputte oder gefälschte Waren, aber auch nicht zahlende Käufer sind bei Auktionsportalen wie ebay.de, flinky.de oder ****.de nicht selten. Zwar sollen Bewertungssysteme den Nutzern helfen, nicht auf dubiose Handelspartner hereinzufallen. "Doch die Beurteilungen sind mit Vorsicht zu genießen", sagt der Rechtsanwalt und Experte für eBay-Recht Johannes Richard aus Rostock.

Denn die Kommentare müssten nicht den Tatsachen entsprechen. Sie könnten in positiver wie in negativer Richtung verfälscht sein. "Wer schlecht bewertet, muss mit Rachebewertungen rechnen, so dass negative Transaktionen oft nicht bewertet werden", erklärt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.

Gegen eine ungerechtfertigte Retourkutsche lässt sich aber wenig machen. Innerhalb von eBay können so genannte Streitfälle eröffnet werden. "Hierbei können sich Käufer und Verkäufer über das System zu dem Streitpunkt äußern. Tut dies ein Käufer nicht, wird eine von ihm abgegebene Bewertung entfernt", erklärt eBay-Sprecherin Maike Fuest in Berlin. Zudem können negative Bewertungen immer kommentiert werden und im Einverständnis beider Handelspartner zurückgenommen werden.

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Schwierig wird es für Betroffene jedoch dann, wenn sich einer der Handelspartner stur stellt, wie eine eBay-Teilnehmerin aus Hamburg feststellen musste. Sie hatte einem Verkäufer in Italien ein Paar Schuhe wegen falsch zugesandter Größe zurückgeschickt und erhielt weder ihr Geld zurück noch ein neues Paar. Daraufhin bewertete sie den Verkäufer negativ - und bekam prompt eine negative Bewertung retour. Mittlerweile hat die Frau zwar ihr Geld wieder, den negativen Eintrag auf ihrem Konto will der Verkäufer aber nicht zurücknehmen.

In solchen Fällen zieht sich eBay gerne auf seine Position als technische Plattform zurück. Man könne gar nicht überblicken, wer bei den Streitereien Recht hat, so die Begründung des Unternehmens. Auch offensichtlich aus Rache vergebene negative Bewertungen werden deswegen nicht gelöscht. "Da können Sie ja einen Anwalt einschalten", lautete die lapidare Empfehlung, die eine eBay-Mitarbeiterin der verärgerten Hamburgerin gab.

Doch auch juristisch haben Bewertungsopfer schlechte Karten: "Es ist äußerst schwierig, auf dem Rechtsweg Bewertungen wieder löschen zu lassen", sagt Rechtsanwalt Richard. Bekommt ein Nutzer zu Unrecht eine negative Bewertung, könne er meist nur dagegen vorgehen, wenn die Persönlichkeitsrechte verletzt werden oder üble Nachrede vorliegt, sagt Axel Freiherr von dem Bussche, Rechtsanwalt aus Hamburg.

Auch bei unwahren Tatsachenbehauptungen bestehe eine Chance, ergänzt Rechtsanwalt Richard. Allerdings sei der Übergang zur zulässigen Meinungsäußerung fließend. "Die Aussage muss wirklich extrem sein", sagt Richard. Er rät Betroffenen zunächst zur gütlichen Einigung mit dem Handelspartner. Bleibt das ergebnislos, sei eine anwaltliche Aufforderung an den Bewerter der nächste Schritt. Erst als letzte Möglichkeit sollte bei einer Güterabwägung entschieden werden, ob der Anspruch auf dem Klageweg geltend gemacht wird.

Damit es nicht soweit kommt, rät Richard vor dem Kauf bei einem Anbieter, dessen Bewertungen unter die Lupe zu nehmen. Denn aller Vorbehalte zum Trotz ließen sich daraus schon Rückschlüsse ziehen: Wurden in letzter Zeit viele negative Bewertungen abgegeben, sei Vorsicht angebracht. Auch viele Fälle von zurückgenommenen Bewertungen deuten auf einen problematischen Verkäufer hin.

Quelle:
GMX - Entscheidungshilfe mit Tücken - Bewertungen bei Online-Auktionen (27.09.2006)

So bleibt es auch hier bei mehr oder weniger der Tatsache, dass man Rachebewertungen doch nun endlich schlucken sollte.
 
enthaltene Affiliatelinks sind bezahlte Werbung von Ebay
Hierzu gibt es ja schon...

...zahlreiche Urteile.

Tenor: Wer sich auf Ebay bewegt, muss auch mit den Bewertungen leben, so sie denn nicht vorsätzlich falsch geschäftsschädigend oder grob beleidigend sind.

Jemand, der mit "Betrüger, der nicht liefert, - Vorsicht" bewertet wird, obwohl er geliefert hat, hat nicht nur einen Anspruch auf Entfernung und Unterlassung, sondern auch auf Schadenersatz

Gleiches gilt für Bewertungen wie "Blödes A... nie wieder".

--

Wer in Ebay verkauft, muss aber damit leben, wenn er die Ware am 2.Tag versendet, auch mit einer Bewertung wie "hat mir zu lange gedauert - nie wieder" zu rechnen.

Oder negativ bewertet zu werden mit "zu gut verpackt" o.ä.

--

In der Anonymität des Fernabsatzes gibt es halt nicht nur den Querschnitt der Gesellschaft, sondern auch die, die sonst nirgendwo zu Wort kommen und dann dort meinen "Dem anderen zeige ich es jetzt mal richtig...."
 
Tenor: Wer sich auf Ebay bewegt, muss auch mit den Bewertungen leben, so sie denn nicht vorsätzlich falsch geschäftsschädigend oder grob beleidigend sind.

Aber kann man das dann so drehen, dass jede negative Bewertung (egal was dasteht) also jedes rote Pünktchen, als geschäftsschädigend ausgelegt wird ? Und jede Bewertung ist an sich schon vorsätzlich. Auch wenn es nicht offensichtlich wirkt, kann man jedem der negativ bewertet eine böse Absicht unterstellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Besteht unsere Gesellschaft eigentlich nur noch aus hypersensiblen Schlappschwänzen, die wegen jedem Mist gleich zum Anwalt rennen?
 
Besteht unsere Gesellschaft eigentlich nur noch aus hypersensiblen Schlappschwänzen, die wegen jedem Mist gleich zum Anwalt rennen?

Nur wenn es finanzielle Vorteile bringt.

Ich würde wegen einer negativen Bewertung auch eher ruhig bleiben.

Aber vielleicht reicht bei manchen schon eine juristisch wortreiche Drohung um ein rot wieder wegzubekommen (Rücknahme).
 
Hi
Ja ich würde auch wegen einer negativen Bewertung auch ruhig bleiben, und für den der sich damit nicht wirklich anfreunden kann kann ja auch auf die negative Bewertung ein Ergänzungskommentar abgeben. Zwar zählt dann immernoch die negative Bewertung aber die Ebayer die sich die negativen Bewertungen anschauen sehen dann anhand des Ergänzungskommentars was vllt. wirklich los war.
Gruß Niels
 
Und zudem schlägt die blanke Widersprüchlichkeit zu (was irgendwo gegen Gerechtigkeit schlägt). Wie ein neuerer Bericht zeigt entscheiden zwei Landgerichte völlig gegensätzlich:

n-tv.de - Gericht stoppt falsche Bewertung

www.n-tv.de schrieb:
Donnerstag, 12. Oktober 2006
Streit um Ebay-Kauf
Gericht stoppt falsche Bewertung

Bei Ebay-Auktionen gibt es immer wieder Streit um (vermeintlich) falsche Bewertungen. Die Rechtssprechung zum Thema ist widersprüchlich und findet in unregelmäßigen Abständen den Weg in die Medien.

Im jüngsten Fall hat das Landgericht Heidelberg entschieden, dass sich ein Internet-Händler gegen negative oder falsche Bewertungen seiner Ware mit einer Einstweiligen Verfügung zur Wehr setzen kann. Im konkreten Fall wurde einer Frau untersagt, "wörtlich oder sinngemäß die Behauptung aufzustellen", bei einem Süßwasserzuchtperlenkreuz handele es sich um unechte Ware.

Der Verkäufer des Schmuckstücks war von der Frau mit den Worten "Ware laut Juwelier nicht sehr wertvoll (teurer Versand für unechte Ware" bewertet worden. Das Gericht verurteilte sie dazu, die Bewertung zu beseitigen bzw. herauszunehmen.

Im gleichen Fall hatte zuvor das Landgericht Bad Kreuznach ganz anders entschieden und befunden, unabhängig davon, ob die Behauptung zutreffe, setze eine Einstweilige Verfügung eine Wiederholungsgefahr voraus. Daran fehle es hier. Denn mit der Bewertung sei der Vorgang bei Ebay abgeschlossen. Auch sei nicht ersichtlich, dass der Käufer seine Bewertung im Rahmen dieser Internet-Plattform noch einmal wiederholen könne.

Auszeichnend ist hierbei die Weltfremdheit beider Urteile:

Landgericht Bad Kreuznach sieht keine Wiederholungsgefahr ? Ja kann man denn nicht erneut bieten oder unter anderem Account zuschlagen ?

Landgericht Heidelberg "verurteilte sie dazu, die Bewertung zu beseitigen bzw. herauszunehmen". Und wie soll das gehen wenn im Ebay alle Fristen abgelaufen sind ? Eher müsste zudem verfügt werden, dass Ebay selbst aktiv wird ...

Von Ebay haben die Gerichte anscheinend gar keine Ahnung, was man aber schon mitbringen sollte um sich ein Urteil zu bilden oder gar zu fällen.
 
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