Käufe aus Nicht-EU Staaten und deren Zollabwicklung

Für die Einfuhrumsatzsteuer gelten die Vorschriften des Zollrechts entsprechend. Und Zollschuldner ist der Anmelder.
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Wenn also auf dem Bescheid FedEx als Anmelder steht, ist nur FedEx als Adressat des Bescheids befugt, Einspruch einzulegen.
Da FooFighter aber etwas von Beauftragung von FedEx geschrieben hatte, könnte es ja auch sein, dass FooFighter selbst als Anmelder im Bescheid auftaucht. Dann wäre die Rechtslage wohl eine andere.
 
@FooFighter

Nicht Du sondern Fedex ist Einspruchsführer (Ef).

Hier die betreffenden Passagen aus 4 DIN A4 Seiten welche mir damals als Ablehnung zugestellt wurden:

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PS. Keine Ahnung wie hoch der "Streitwert" in deinem Fall ist, aber ich hatte damals weder Zeit noch Nerven das Ding durchzuziehen. :(
 
@FooFighter

Nicht Du sondern Fedex ist Einspruchsführer (Ef).

Hier die betreffenden Passagen aus 4 DIN A4 Seiten welche mir damals als Ablehnung zugestellt wurden:

PS. Keine Ahnung wie hoch der "Streitwert" in deinem Fall ist, aber ich hatte damals weder Zeit noch Nerven das Ding durchzuziehen. :(

Danke für das Schreiben. Sehr interessant! Bei mir wurde ein Betrag von 76,41 EUR bei einem Satz von 19% fällig. Bei Neuberechnung auf 7% wären es 28,15 EUR. Es geht also um 48,26 EUR. Ehrlich gesagt ist mein Rechtsempfinden viel zu groß, als dass ich es einsehen würde, knapp 50 EUR unverschuldet zu viel zahlen zu müssen, nur weil die zu blöd sind, die Münzen ordentlich einzustufen. Ich verlange ja nicht, dass sich jeder mit Münzen auskennt. Aber die Bezeichnung stand klipp und klar auf der Rechnung. Da wäre es ein leichtes gewesen, sich im Internet zu erkundigen, was ein Ausbeutetaler Sachsen 1867 genau ist. Sicher ist keiner davor gefeit, einen Fehler zu machen. Aber wenn dieser Fehler zum finanziellen Schaden eines anderen führt, dann sollte man diesen Fehler auch korrigieren.

Ich lass mich mal überraschen, wie es weitergeht. Ich nehme mal an, du hast damals deinen Einspruch direkt an das Hauptzollamt geschickt und auch von dort das o. g. Schreiben erhalten, oder? Hast du es dann einfach dabei bewenden lassen oder dich zumindest nochmals an FedEx gewandt? Wenn ich auch eine solche Ablehnung erhalte, dann werde ich auf alle Fälle bei FedEx nachhaken. Dafür sind mir die 50 EUR zu schade. Und vor allem bewirkt es ja vielleicht, dass sich zumindest derjenige, der den Mist verzapft hat, künftig etwas gründlicher prüft, bevor er handelt.
 
Ich nehme mal an, du hast damals deinen Einspruch direkt an das Hauptzollamt geschickt und auch von dort das o. g. Schreiben erhalten, oder? Hast du es dann einfach dabei bewenden lassen oder dich zumindest nochmals an FedEx gewandt? Wenn ich auch eine solche Ablehnung erhalte, dann werde ich auf alle Fälle bei FedEx nachhaken. Dafür sind mir die 50 EUR zu schade.
Ja, aus damaliger Unwissenheit direkt an das Hauptzollamt.

Bevor ich die Ablehnung bekam durfte ich noch schön sämtliche Belege und Nachweise beibringen, anstatt mir direkt zu schreiben, dass FedEx mein Ansprechpartner ist! :wut:

Mein Rechtsempfinden ist mit Sicherheit ebenso groß wie deins, jedoch war ich damals durch einen Trauerfall in der Familie mit bis dahin ungeahnter Bürokratie beschäftigt, so dass ich es dabei "bewenden" lassen hatte.
 
Nicht Du sondern Fedex ist Einspruchsführer (Ef).

Nein, Einspruchsführer ist FooFighter, aber (sofern der Sachverhalt mit Münzadlers Fall vergleichbar ist) er ist nicht Adressat des Einfuhrabgabenbescheids und damit nicht rechtsbehelfsbefugt.
FooFighter, wenn du die Angelegenheit weiter verfolgen möchtest, solltest du m. E. sofort bei FedEx nachhaken und diese darum bitten, Einspruch einzulegen. Nach einer ablehnenden Einspruchsentscheidung wirst du von FedEx im Nachgang vermutlich kein Geld bekommen.
 
Ja, aus damaliger Unwissenheit direkt an das Hauptzollamt.

Bevor ich die Ablehnung bekam durfte ich noch schön sämtliche Belege und Nachweise beibringen, anstatt mir direkt zu schreiben, dass FedEx mein Ansprechpartner ist! :wut:

Mein Rechtsempfinden ist mit Sicherheit ebenso groß wie deins, jedoch war ich damals durch einen Trauerfall in der Familie mit bis dahin ungeahnter Bürokratie beschäftigt, so dass ich es dabei "bewenden" lassen hatte.

Ging mir ja jetzt auch so. Auch ich bin davon ausgegangen, dass der EUSt-Bescheid für mich gilt, da es ja um meine Lieferung geht. Deshalb habe ich gestern auch den Einspruch per E-Mail direkt an das HZA geschickt. Eine Antwort kam heute noch nicht. Ich gehe aber davon aus, dass ich vermutlich eine Antwort per Brief erhalte. Je nach dem, wie die Antwort ausfällt, werde ich dann direkt an FedEx heran treten.

Im Normalfall müsste es ja folgendermaßen ablaufen: es kommt eine Ablehnung vom HZA ähnlich deines Schreibens. Also wende ich mich als nächstes an FedEx mit der Bitte, einen Einspruch gegen den Bescheid einzulegen, da die Forderung mit 19% falsch ist. Entweder geht FedEx direkt darauf ein oder lässt sich - wie im vorletzten Satz des Schreibens genannt - im Antragsverfahren durch mich vertreten, so dass ich dann meine Forderungen direkt selbst geltend machen kann. Damit hätte ich auch kein Problem.

Interessant wird es eigentlich erst, wenn auch FedEx aus welchen Gründen auch immer das Einlegen eines Einspruchs gegen den Bescheid von vornherein ablehnen würde. Kann mir zwar nicht vorstellen, dass die das einfach so machen, aber man weiß ja nie. Sollte tatsächlich dieser Fall eintreten, würde ich eventuell die Zahlung ablehnen, so dass FedEx das Geld bei mir einklagen müsste. Aber so weit will ich momentan noch nicht vorgreifen.
 
Ich würde FedEx jetzt gleich bitten, Einspruch einzulegen. Vergiss nicht die Einspruchsfrist. Bis Du ein Schreiben vom Hauptzollamt erhältst und FedEx dann Dein Schreiben prüft und dann ein Einspruchschreiben fertigt (eventuell mit diversen "Schleifen" zu Dir zwecks der Begründung), kann die Einspruchsfrist bereits abgelaufen sein. Und dann ist der Bescheid erst einmal bestandskräftig.
 
Nein, Einspruchsführer ist FooFighter, aber (sofern der Sachverhalt mit Münzadlers Fall vergleichbar ist) er ist nicht Adressat des Einfuhrabgabenbescheids und damit nicht rechtsbehelfsbefugt.
Ja stimmt, so wie Du es schreibst ist es natürlich richtig.
 
Eine Antwort kam heute noch nicht. Ich gehe aber davon aus, dass ich vermutlich eine Antwort per Brief erhalte. Je nach dem, wie die Antwort ausfällt, werde ich dann direkt an FedEx heran treten.
Ich weiß nicht, wie schnell ein Hauptzollamt arbeitet, aber ich gehe davon aus, dass die Entscheidung über deinen Einspruch nicht innerhalb der Rechtsbehelfsfrist fällt. Wenn du auf die Entscheidung wartest, könnte es also zu spät für einen Einspruch durch FedEx sein.
 
Ich würde FedEx jetzt gleich bitten, Einspruch einzulegen. Vergiss nicht die Einspruchsfrist. Bis Du ein Schreiben vom Hauptzollamt erhältst und FedEx dann Dein Schreiben prüft und dann ein Einspruchschreiben fertigt (eventuell mit diversen "Schleifen" zu Dir zwecks der Begründung), kann die Einspruchsfrist bereits abgelaufen sein. Und dann ist der Bescheid erst einmal bestandskräftig.

Wäre natürlich möglich. Ich muss dazu sagen, dass ich gestern auch eine E-Mail an FedEx geschickt hatte.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erhielt heute Ihre Rechnung. Ich wollte nur kurz wegen der weiteren Verfahrensweise anfragen, da ich gegen den EUSt-Bescheid des Hauptzollamtes Einspruch einlegen möchte. Muss ich den momentanen Rechnungsbetrag trotzdem vorerst überweisen und erhalte dann nach erfolgreichem Einspruch einen Teil zurückgezahlt oder soll ich mit der Zahlung zunächst warten, bis mein Einspruch durch das HZA bearbeitet wurde?


Von daher ist FedEx eigentlich bekannt, dass ich Einspruch einlegen möchte. Wenn ich bis Ende der Woche gar keine Antwort von beiden erhalten sollte, werde ich pro forma Einspruch bei FedEx einlegen bzw. sie bitten, Einspruch einzulegen.
 
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