Käufe aus Nicht-EU Staaten und deren Zollabwicklung

ich hab noch korrespondenz von ups - hab in den usa die 20$ uhr münze bestellt - eust frei da anlagegold

20 dollar ultra high relief. double eagle - Google-Suche



natürlich mit 20% eust + auslagen verrechnet - aber nach meiner reklamation wurde die rechnung komplett storniert

sinngemäß damals die aussage des zollmitarbeiters:

wenn eine sendung reinkommt mit warentarifnummer und sendungsnummer der zollabteilung mitteilen, was sie machen soll und wie
 
Wenn keiner dem Zoll sagt um welche Ware es sich handelt bleibt denen nichts anderes übrig als zu raten und das erst beste zu nehmen.
Und wenn in der Beschreibung die Worte „coin“ und „gold“ stehen dann ist es doch wohl klar um was es sich handelt ;)
 
ich hab noch korrespondenz von ups - hab in den usa die 20$ uhr münze bestellt - eust frei da anlagegold

20 dollar ultra high relief. double eagle - Google-Suche



natürlich mit 20% eust + auslagen verrechnet - aber nach meiner reklamation wurde die rechnung komplett storniert

sinngemäß damals die aussage des zollmitarbeiters:

wenn eine sendung reinkommt mit warentarifnummer und sendungsnummer der zollabteilung mitteilen, was sie machen soll und wie
Hier möchte ich zur allgemeinen Aufklärung hinzufügen, dass Du von Österreich sprichst. ;)
 
Mal ein kleiner Zwischenbericht:

Da ich nach drei Tagen weder vom Hauptzollamt, noch von FedEx eine Antwort auf meine E-Mails erhielt, rief ich heute einfach mal bei FedEx an. Ich schilderte den Fall, die Daten wurden anhand meiner Rechnungsnummer parallel am PC geprüft, und es war natürlich genau so, wie ich vermutet hatte. Man ist aufgrund des Wortes "Gold" in der Artikelbeschreibung auf der Rechnung von Stack's Bowers ganz einfach von Goldmünzen ausgegangen. Ich habe dem Herrn am Telefon den Denkfehler erklärt. Er gab mir eine E-Mail-Adresse von FedEx, an welche ich meinen Einspruch mit einer kurzen Begründung richten soll. Dann sollte der Bescheid eigentlich nach unten korrigiert werden. Ich werde berichten...
 
Mal noch etwas Allgemeines:

Ich habe zwischenzeitlich ein bisschen im Netz zum Thema "Zollrechnung von FedEx" recherchiert. Da gibt es jede Menge negativer Berichte. Besonders interessant ist hierbei auch die sog. "Vorlageprovision" in Höhe von 12,50 EUR. Bei dem Paket aus den USA war ich ja mit FedEx im Mail-Austausch. Hier wurde mir mitgeteilt, dass es Probleme gibt. Deshalb wurde ich gebeten, eine Vollmacht zu erteilen, dass FedEx meine Sendung abwickeln darf. Deshalb habe ich in diesem Fall auch kein Problem mit der Vorlageprovision. Aber diese wurde auch für die Sendung aus Japan fällig, wo es überhaupt keine Probleme gab und ich auch keinerlei Vollmachten an FedEx zur Abwicklung erteilt hatte. Somit wäre diese Provision in dem Fall eigentlich nicht rechtens.

Hier ein Artikel dazu aus dem Netz (entscheidend ist der letzte Satz):

Vorlageprovision - Was ist das? RSB - Wiki Rechtswissen
 
Hier ein Artikel dazu aus dem Netz (entscheidend ist der letzte Satz):
"Besteht zwischen dem Empfänger und dem Kurierunternehmen keine vertragliche Vereinbarung und wurde auch keine Verzollungsvollmacht erteilt, besteht kein Anspruch auf Zahlung der Vorlageprovision bzw. Kapitalbereitstellunsprovision."

Eine interessante Information. Vielen Dank dafür.
Schauen wir mal, wie deine Angelegenheit ausgeht. Nicht, dass dir am Ende von FedEx noch eine "Einsprucheinlegeprovison" berechnet wird...
 
Schauen wir mal, wie deine Angelegenheit ausgeht. Nicht, dass dir am Ende von FedEx noch eine "Einsprucheinlegeprovison" berechnet wird...

Wäre nicht verwunderlich. ;)

Was eigentlich auch interessant ist, ist meiner Meinung nach die fehlende Rechtsbehelfsbelehrung. Sicher kommt bei vielen Empfängern auch daher der Trugschluss, dass man direkt beim HZA den Einspruch einlegen muss. Auf dem Schreiben von FedEx steht davon kein Wort, dass im Falle eines Einspruchs der Empfänger selbst nicht berechtigt ist, sondern dies über FedEx geltend machen muss. Ich finde, so etwas sollte eigentlich mitgeteilt werden. Ich möchte nicht wissen, wie viele Unwissende schon einen Einspruch direkt beim HZA eingelegt haben und dann von dort eine Ablehnung erhielten. Dieser ganze sinnlose bürokratische Aufwand könnte von vornherein vermieden werden, wenn von FedEx eine entsprechende Information auf dem Schreiben stehen würde.

Ich lasse mich jetzt erstmal überraschen, was in der einen Sache passiert. Sollte der Einspruch erfolgreich verlaufen, überlege ich mir noch, ob ich gegen die erhobene Vorlageprovision für das Japan-Paket auch noch Einspruch einlege.
 
fehlende Rechtsbehelfsbelehrung

„fehlende Rechtsbehelfsbelehrung“ ist m. E. der falsche Ausdruck. Das Hauptzollamt hat auf seinem Bescheid zutreffend für den Anmelder eine Rechtsbehelfsbelehrung ausgedruckt. Und FedEx als privater Unternehmer kann doch unter die eigene Rechnung keine Rechtsbehelfsbelehrung setzen.
In der Sache stimme ich dir zu. Hätte FedEx unter die Rechnung einen Erläuterungstext gesetzt, etwa „Die auf dem beigefügten Steuerbescheid abgedruckte Rechtsbehelfsbelehrung gilt nur für FedEx als Anmelder. Sollten Sie der Meinung sein, dass die Einfuhrumsatzsteuer unzutreffend festgesetzt worden ist, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir ggf. Einspruch gegen den Bescheid einlegen können.“, würden dem Hauptzollamt viele unzulässige Einsprüche der Empfänger erspart bleiben. Dafür müsste es sich dann aber vermutlich vermehrt mit Einsprüchen von FedEx in der Sache auseinandersetzen...


gegen die erhobene Vorlageprovision

Mit dem Thema „Vorlageprovision“ habe ich mich jetzt interessehalber auch näher beschäftigt. Bei dieser Provision geht es gar nicht um das Vorlegen der Ware beim Zoll (was ich bisher gedacht hatte), sondern darum, dass FedEx bei der Bezahlung der Einfuhrabgaben in Vorlage tritt.

Dazu gibt es folgende Regelung in den AGB: „13.4 Falls FedEx für Zollabgaben und Steuern in Vorkasse tritt, behält sie sich das Recht vor, Zuschläge zu erheben. Diese ergeben sich aus der zurzeit des Versandes gültigen Preislisten von FedEx.“
Und in der Preisliste findet sich zur Vorlageprovision folgendes: „FedEx kann Einfuhrzölle und Steuern im Namen des Zahlungspflichtigen vorab entrichten. Die Kosten dafür richten sich nach der Höhe des vorausbezahlten Betrages.“ Und zur Berechnung: „2,5 % des Einfuhrabgabenentgeltes mit einem Minimum von €12,50, es gilt der jeweils höhere Betrag“. Darauf kommt dann noch die Umsatzsteuer mit 19%, hier also 14,88 Euro brutto.

Jetzt stellt sich für mich die Frage: Darf FedEx aufgrund dieser Regelungen in den eigenen AGB bei einem Vertrag, der zwischen FedEx und Stack's Bowers geschlossen worden ist, dem Empfänger der Waren, der ja keine vertragliche Vereinbarung mit FedEx eingegangen ist, diese Provision berechnen?
Vielleicht gibt es hier Rechtsexperten, die so etwas wissen.
 
Mal ein kleiner Zwischenbericht:

Da ich nach drei Tagen weder vom Hauptzollamt, noch von FedEx eine Antwort auf meine E-Mails erhielt, rief ich heute einfach mal bei FedEx an. Ich schilderte den Fall, die Daten wurden anhand meiner Rechnungsnummer parallel am PC geprüft, und es war natürlich genau so, wie ich vermutet hatte. Man ist aufgrund des Wortes "Gold" in der Artikelbeschreibung auf der Rechnung von Stack's Bowers ganz einfach von Goldmünzen ausgegangen. Ich habe dem Herrn am Telefon den Denkfehler erklärt. Er gab mir eine E-Mail-Adresse von FedEx, an welche ich meinen Einspruch mit einer kurzen Begründung richten soll. Dann sollte der Bescheid eigentlich nach unten korrigiert werden. Ich werde berichten...
Danke für diesen Zwischenbericht!

In eigener Sache, ich rechne auch fest mit einer Rechnung die Tage, bin ich froh, dass es hier diesen offenen Austausch gibt!
 
Jetzt stellt sich für mich die Frage: Darf FedEx aufgrund dieser Regelungen in den eigenen AGB bei einem Vertrag, der zwischen FedEx und Stack's Bowers geschlossen worden ist, dem Empfänger der Waren, der ja keine vertragliche Vereinbarung mit FedEx eingegangen ist, diese Provision berechnen?
Vielleicht gibt es hier Rechtsexperten, die so etwas wissen.
Ich bin alles andere als ein Rechtsexperte, aber das riecht nach einem Vertragsbestandteil zu Lasten dritter.
 
Zurück
Oben
Sie nutzen einen Adblocker

Sicherlich gibt es Seiten im Internet, die es mit Werbung übertreiben. Dieses Seite gehört nicht dazu!

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, Ihren Adblocker zu deaktivieren. Danke!

Ich habe den Adblocker für diese Seite ausgeschaltet