Kann man alte Auktionen bei ebay auch nach mehr als 90 Tagen einsehen ?

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Kann man alte Auktionen bei ebay auch nach mehr als 90 Tagen einsehen, wenn man die Artikelnummer noch hat ?
Oder sind diese unwiederbringlich verloren ?
 
hegele schrieb:
Kann man alte Auktionen bei ebay auch nach mehr als 90 Tagen einsehen, wenn man die Artikelnummer noch hat ?

Anscheinend schon, zumindestens scheint es bis 150 Tage mit der Artikelnummer zu klappen.

Ich habe einen kleinen Selbstversuch gestartet und konnte mit Artikelnummern aus meinen Bewertungen, wenn man die Nummer oben rechts in der Suche einträgt noch Auktionen von Anfang September mir anschauen, da scheint aber auch die Grenze zu liegen.

Vielleicht gibt es ja noch eine andere Methode mit der man weiter zurück liegende Auktionen einsehen kann ?

MfG
Stefan
 
Aber von August 2004 geht es bei mir leider nicht mehr.
Und von April 2004 erst recht nicht mehr.
 
hegele schrieb:
Aber von August 2004 geht es bei mir leider nicht mehr.
Und von April 2004 erst recht nicht mehr.

Doch älter als 90 Tage geht, allerdings existieren die Bilder dann nicht mehr in der Ebay Datenbank
 
Wie ich an anderer Stelle schon erwähnt habe, wird das ebay-System einen "Aufräum-Dienst" beinhalten, welcher je nach Datenbank-Auslastung, alte Auktionen aus dieser entfernt.

So vermute ich, dass die Dauer - wie lange Auktionen noch abrufbar sind - an der aktuellen (t bis t-3 Monate) Auslastung der ebay-Datenbanken hängen. Normalerweise lässt man in grossen Systemen solche Hintergrund-Jobs immer nur das Nötigste machen, um Rechnerkapazitäten zu schonen.

Deshalb können die Zeiträume wohl unterschiedlich sein, in welchen abgelaufene Auktionen noch vorhanden sind - oder eben nicht.

Gruss,
jeggy
 
Zuletzt bearbeitet:
Stimmt.
Offiziell sind es 90 Tage - länger wäre also reine Kulanzleistung von Ebay.
 
Also prinzipiell müßten die Auktionen doch von Ebay viel länger archiviert werden...schon aus rechtlichen Gründen. Es kommen schließlich Kaufverträge zustande, und die kann man länger als 3 Monate im Nachhinein anfechten.

Ich schätze allerdings, daß diese älteren Auktionen von Ebay in komprimierter Form irgendwo extern gelagert werden, bis sie dann nach der Verjährungsfrist endgültig gelöscht werden.
 
Wenn ebay anböte, die Auktionen noch sehr viel länger drin zu lassen - wäre das nur ein zusätzlicher Grund um die Gebühren erneut anzuheben.

Eine Möglichkeit bestünde darin, dass individuell zu regeln:
bis 90 Tage: 0,00 Euro
bis 180 Tage: 0,10 Euro
bis 360 Tage: 0,25 Euro

Mit sowas rechne ich.

Wenn es Probleme mit Käufer/Verkäufer gibt, kann Käufer/Verkäufer immer noch am Tag 87 z.B. verlängern lassen, damit am Tag 152 z.B. die Staatsanwaltschaft etwas hat.
 
Mir geht es nur um die Texte.
Ich hatte vor ein paar Monaten Auktionen eingestellt, deren Text ich jetzt wieder brauchen könnte.
Aber leider kann ich die Auktionen nicht mehr aufrufen und wiedereinstellen.
Wie macht Ihr denn so etwas ?
 
hegele schrieb:
Mir geht es nur um die Texte.
Ich hatte vor ein paar Monaten Auktionen eingestellt, deren Text ich jetzt wieder brauchen könnte.
Aber leider kann ich die Auktionen nicht mehr aufrufen und wiedereinstellen.
Wie macht Ihr denn so etwas ?

Ich speichere meine Auktionen mit Schriftverkehr in Word ab. Ist praktisch, wenn man wieder mal mit dem gleichen Ebay-Partner handelt, aber die Auktion nicht mehr vorhanden ist (Wie schnell hat er bezahlt/geliefert, kann ich die Ware wegschicken, ohne auf den Zahlungseingang zu warten, etc.).

Wenn ich später etwas ähnliches verkaufen will, lasse ich die Auktionen als Vorlage im Turbolister stehen.
 
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