Kauf über Münzplattform und Endpreis in D

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Mal eine Grundsätzliche Frage. Mal angenommen ich kaufe im 2 Buchstabenshop bei einem Verkäufer aus dem Ausland. (Außerhalb der EU) . Wie ist denn der Preis auf der Plattform zu verstehen? Ich denke angeben ist der Preis für den Verkäufer ohne deutsche Einfuhrumsatzsteuer. Soweit würde ich noch mitgehen, aber ist dies rechtlich zulässig? Klar, die Plattform ist ja angeblich nur Vermittler, aber ich hab da so meine Bauchschmerzen mit. Eigentlich dürfen in D gewerbliche Angebote ja nur mit Steuer (also kompletter Endpreis für den privaten Käufer) angeboten werden. Ich sehe hier unter Umständen eine benachteiligung von Anbietern aus dem EU-Raum. Liege ich richtig mit meiner Vermutung?
 
Hallo,

die Preise sind Endverbraucherpreise (wenn nicht muss es dabei stehen). Für die Entrichtung der EUST ist der Einführende - sprich der Käufer zuständig. Die EUST hat nichts mit der Mehrwertsteuer im Ursprungsland einer Ware zu tun.

Ich verstehe nicht ganz was daran rechtlich bedenklich sein soll. Wo ich etwas kaufe ist den deutschen Behörden völlig egal, solange ich meine Steuern darauf korrekt abführe. (Dies betrifft vor allem eventuelle Strafzölle, die den Warenwert auch schnell mal um ein Mehrfaches übersteigen können. Ich denke da besonders an Luxusbrillen und Markenturnschuhe aus Chinaimporten - als Beispiel.
Ein Verkäufer im Ausland ist nicht zur Bezahlung der Steuern in Deutschland verpflichtet. Das ist einzig der deutsche Käufer!
Man beachte, dass immer der Gesamtpreis für die Steuerberechnung herangezogen wird - sprich incl. Transport und Versicherundg etc. .
Einzig was man machen könnte ist den Händler im Ausland anzufragen ob er die Münzen für Auslandsverkäufe steuerbefreit verkaufen würde. Allein die Aussicht das er es macht ist gering, da es nur Mehraufwand darstellt und die Stücke in der Regel eh irgend wann verkauft werden. Die Frage ist außerdem ob dies bei einem Privatkunden überhaupt möglich ist und vor allem ab welchem Betrag....

Grüße pingu
 
Hallo,

die Preise sind Endverbraucherpreise (wenn nicht muss es dabei stehen). Für die Entrichtung der EUST ist der Einführende - sprich der Käufer zuständig. Die EUST hat nichts mit der Mehrwertsteuer im Ursprungsland einer Ware zu tun.

Ich verstehe nicht ganz was daran rechtlich bedenklich sein soll.

Grüße pingu
Danke für deine Antwort. Es geht mir nicht um die Deutschen Behörden oder Steuervermeidung. Es geht um das Wettbewerbsrecht. Für mich ist das in gewisser weise, ein Irreführendes Angebot, wenn auf einer Plattform in D, bei der vermutlich deutsches Recht gilt, ein Preis ausgewiesen ist der ebend nicht der Endpreis ist, da noch Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden muss. Wenn ich Angebote aus dem Ausland im Ausland (per Internet) kaufe, dann ist das mein Problem, keine Frage.
So konkretes Beispiel. Händler D aus D bietet über die 2 Buchstabenplattform eine Münze zum Preis von 1.000 Euro an. Was (außer dem Versand) dann der Endpreis für den Kunden ist.
Händler A aus dem Nicht-EU Ausland bietet eine gleiche Münze zum Preis von 950 Euro an (plus Versand). Da dann aber noch 19% Einfuhrumsatzsteuer darauf kommen, ist die Münze vom Händler A teurer. Und das ist für mich irreführend.
 
Hallo,

das obliegt aber dann deiner Sorgfaltspflicht. Bei gewissen Dingen wird vorausgesetzt das du dich informierst.
Das finde ich auch gut und richtig so.

Heutzutage bekommt jeder fast überall ein Fertigprodukt vorgesetzt und mitdenken scheint oft nicht erwünscht.
Mir kommt es manchmal so vor, als ob wir systematisch zu "nicht mehr zum selbstständigen Denken fähigen Trotteln" umerzogen werden sollen und mittlerweile fühle ich mich auch oft im öffentlichen Leben bevormundet... .

Grüße
pingu

pS: bearbeitet, da selbst mir bei einigen Schlechtschreibfehlern schlecht wird und das trotz Rechtschreibschwäche....;)
 
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