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Jetzt wird’s absurd, ich klinke mich aus.
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@neu-münzsammler kannst Du das morgen mal bei deinem Finanzamt anfragen und das Ergebnis hier posten?
Vielleicht holt dich die Pippi mit dem Pferd ab, das Lied hast Du bis Leipzig sicher gelernt und kannst es dem Beamten vorsingen. Der folgt Deinen Steuervermeidungsargumenten danach vielleicht...Schiebst du mich die 250 km mit dem Rolli nach Leipzig? Dann können wir zusammen fragen
Vielleicht holt dich die Pippi mit dem Pferd ab, das Lied hast Du bis Leipzig sicher gelernt und kannst es dem Beamten vorsingen. Der folgt Deinen Steuervermeidungsargumenten danach vielleicht...
Bleibt interessant hier im Thema.
Spekulationsfrist ist mir aus dem Stuidum im Zusammenhang mit Häusern/Grundstücken bekannt. Ich meine bei Münzen beträgt sie "nur" ein Jahr.
Jetzt mal in der Theorie gesponnen: Person A kennt jemanden, der die Münze gekauft hat (Person B). Person B möchte sie Person A bspw. zum Geburtstag schenken. Person A hat aber absolut kein Interesse an dem Stück, würde lieber das Geld haben. Und sieht dann - ups, die bringt ja im Verkauf 10x so viel. Also verkauft Person A die Münze. Hat also nicht mit spekuliert im eigentlichen Sinne, weil erstens wusste Person A nix von der Münze als Geschenk, hat diese 2. nicht mit der Absicht eines Wiederverkaufs erworben und 3. nix für bezhalt. Was nun?
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