Kulturschutzabkommen - die zweite

Das Thema ist wirklich sehr heiß geworden.
In Berlin sitzen unbedarfte Bundestagsabgeordnete mit nichtstimmberechtigten Fachleuten zusammen und versuchen einen (gesetzlichen) Sinn in die Entscheidung, die nach EU Forderung unbedingt fallen muss, zu bringen.

Dass ein Händler einen Kunden registrieren muß, der für 20 Euro einen alten Römer kauft, nur weil der über 100 Jahre alt ist (der Römer!), erscheint jedem unverständlich.
Wenn jemand in seinem Radieschen Beet einen alten Römer findet und er ihn nich behalten darf, ist das genau so unverständlich.

Wenn jemand einen Regenschirm mit nimmt, der irgendwo stehen geblieben ist, ist das Fundunterschlagung.
Wenn jemand auf dem Acker eines anderen einen Münzenschatz findet, der aber auch dem Ackerbesitzer nicht gehört, was ist das dann ??
Es ist also ein großer Klärungsbedarf da, der jetzt in trockene Tücher soll.
Also nichts nach Gutsherrenart, was ich finde gehört mir, damit der Kühlschrank voll bleibt.

Wir hatten unsere Bundestagsabgeordnete angeschrieben und ihr unsere Bedenken und Standpunkte zur Numismatik dargestellt, was in Vorfeld auch ein positives Echo auslöste. Inwieweit das bei der Gesetzeserstellung mit einfließt, kann man jetzt noch nicht beurteilen, wir hoffen - positiv.

Mir liegt eine Broschüre vor, mit dem Titel "Gegen die Grabräuber", Herausgeber "Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz beim Bundesministerium des Innern,
Graurheindorfer Strasse 198 53117 Bonn, (ich hatte sie kostenlos erhalten), (ISBN 3-922153-09-7)
die sich mit der modernen Grabräuberei mittels Sonden beschäftigt und auf die dadurch entstehenden Probeme und Schäden für die Bodendenkmalpflege hinweist.

Wer diese Informationen sich mal zueigen gemacht hat, versteht meinen Standpunkt zu den Bedürfnissen der Denkmalspfleger und Archäologen.
Es ist auch eine Liste der Landesdenkmalämter beigefügt, bei denen man z.B. seine Garten - Streufunde zur Kenntnis bringen kann. Mal weg vom Egoismus und Selbstnutz vor Eigennutz.
Kooperative Sondler dürfen auch mit Genehmigung des Denkmalamtes in geschützten Gebieten sondeln gehen, wenn ihnen nicht nur obiges im Sinn steht.

Wo ist denn nur jetzt mein Spaten geblieben? :(
 
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