Nochmal zum Thema „Kulturschutzabkommen“
In der Novemberausgabe des Numismatischen Nachrichtenblattes NNB (offensichtlich beziehen die wenigsten von uns dieses Papier) ist von Gerhard Dethefs ein Bericht über die letzte Sitzung des Ausschusses veröffentlicht.
Hier ein Ausschnitt der numismatischen Passage.
Papiertiger oder Persilschein für Hehler?
So weit lagen die Positionen bei der Expertenanhörung des Bundestags-Ausschusses für Kultur und Medien zum Entwurf des Kulturgüterrückgabegesetzes in Berlin am 27. September 2006 auseinander.
…… Dabei wäre die Antwort auf die Frage nach der Feststellung der nationalen Bedeutung für Münzen sehr einfach, nämlich so wie von der DNG vorgeschlagen: das Wichtige scheidet man vom Unwichtigen nicht durch eine zehnjährige wahllose Aufzeichnungspflicht für Händler, sondern durch eine Meldepflicht für Fundmünzen, für Schätze wie Einzelfunde.
Nur die Beurteilung durch einen Experten kann ausschlaggebend dafür sein, ob ein Fund wirklich wichtig ist. Vor allem würde ein Fund dann überhaupt erst bekannt und auch dokumentiert. Das wäre eine echte Verbesserung des derzeitigen Zustandes, wo sich für ausländische Schatzfunde niemand zuständig fühlt.
Eine Zusammenarbeit mit dem Münzhandel nutzt dem grundsätzlich förderungswürdigen Anliegen des Kulturgüterschützes ungleich effektiver als sein Abdrängen in Grauzonen oder aus Deutschland heraus! Sehr bedenklich ist auch die von Seiten der Archäologen geforderte Einführung eines Schatzregals in § 984 BGB. Dazu heißt es in der ONO-Stellungnahme: „Für Münzen sollte eine grundsätzliche Einfuhrfreiheit bestehen, die durch einen Vorbehalt bei der Ratifizierung des Abkommens erfolgt, wie es z. B. Dänemark getan hat. ... Diese Einfuhrfreiheit müsste indes gekoppelt sein mit einer Melde- und Vorlagepflicht für Schatzfunde (d. h. für Gruppen von mehr als 5 zeitgleichen, gleich patinierten Münzen, die jedem Sammler und Händler als Schatz leicht erkennbar sind), und für Einzelfunde von Münzen vor 1600.
Viele Schatzfunde lassen das Herkunftsland durch ihre Zusammensetzung erkennen. Das wissenschaftliche Erkenntnisinteresse an einem Schatzfund ist in erster Linie, dass er überhaupt bekannt wird und dass er publiziert wird, und zwar möglichst in seiner vollständigen Zusammensetzung, möglichst mit Fundort (was bei prohibitivem und konfiskatorischem Umgang mit Fundgut im Herkunftsland fast unerreichbar scheint), und dass man ein wirksames, praxisnahes Instrumentarium schafft, um Anreize zum Bekanntmachen und zur Publikation zu setzen.
Aus ihrem Kontext gerissene Einzelfunde dagegen sind nur von Interesse, wenn es sich um sehr seltene oder gut erhaltene Stücke handelt, die für Stempeluntersuchungen wichtig sind. Der Schutz des archäologischen Kontextes jedoch kann nur im Herkunftsland effektiv durchgesetzt werden. ...
Die Meldepflicht bei anschließender Freigabe des Fundgutes an den Finder bzw. Grundeigentümer entspricht dem Fundrecht mehrerer deutscher Bundesländer. Diese Praxis würde auf den Umgang mit ausländischen Fundmünzen übertragen. ...
Die Erfahrungen damit sind in Deutschland in denjenigen Bundesländern, die das praktizieren (z.B. Bayern und NRW), überwiegend positiv, während in Bundesländern mit Schatzregal, d. h. prohibitivem oder konfiskatorischem Fundrecht (z.B. in Baden-Württemberg oder den ostdeutschen Ländern) die Fundausbeute wegen Unterschlagung der Funde schmal ist und der wissenschaftliche Ertrag entsprechend geringer. Wer ein staatliches Schatzregal fordert, verhindert Fundmeldungen und bewirkt das Gegenteil des angestrebten Schutzes bzw. wissenschaftlichen Ertrages.
Dem Positivbeispiel „Kalkriese" (Entdeckung eines Ortes der Varusschlacht durch einen kooperationsbereiten Sondengänger) steht das Negativbeispiel „Nebra" gegenüber."
Gerd Dethlefs
In dem Beitrag - "zahlt sich gartenarbeit aus ???" - ist eine maßgebliche Meinung über die "Nichtmeldung" dieses Fundes dargelegt worden.
Der vorstehende Artikel zeigt zwar die Problematik des "konfiskatorischen Fundrechts" in einigen deutschen Bundesländern, das kann aber nicht die generele Meinung der Sammlerschar sein, weil dadurch die Wissenschaft stark in Mitleidenschaft gezogen wird.
Wie heißt es immer so schön " Selbstnutz geht vor Eigennutz"
Das kann es ja bei uns nicht sein, oder?
In der Novemberausgabe des Numismatischen Nachrichtenblattes NNB (offensichtlich beziehen die wenigsten von uns dieses Papier) ist von Gerhard Dethefs ein Bericht über die letzte Sitzung des Ausschusses veröffentlicht.
Hier ein Ausschnitt der numismatischen Passage.
Papiertiger oder Persilschein für Hehler?
So weit lagen die Positionen bei der Expertenanhörung des Bundestags-Ausschusses für Kultur und Medien zum Entwurf des Kulturgüterrückgabegesetzes in Berlin am 27. September 2006 auseinander.
…… Dabei wäre die Antwort auf die Frage nach der Feststellung der nationalen Bedeutung für Münzen sehr einfach, nämlich so wie von der DNG vorgeschlagen: das Wichtige scheidet man vom Unwichtigen nicht durch eine zehnjährige wahllose Aufzeichnungspflicht für Händler, sondern durch eine Meldepflicht für Fundmünzen, für Schätze wie Einzelfunde.
Nur die Beurteilung durch einen Experten kann ausschlaggebend dafür sein, ob ein Fund wirklich wichtig ist. Vor allem würde ein Fund dann überhaupt erst bekannt und auch dokumentiert. Das wäre eine echte Verbesserung des derzeitigen Zustandes, wo sich für ausländische Schatzfunde niemand zuständig fühlt.
Eine Zusammenarbeit mit dem Münzhandel nutzt dem grundsätzlich förderungswürdigen Anliegen des Kulturgüterschützes ungleich effektiver als sein Abdrängen in Grauzonen oder aus Deutschland heraus! Sehr bedenklich ist auch die von Seiten der Archäologen geforderte Einführung eines Schatzregals in § 984 BGB. Dazu heißt es in der ONO-Stellungnahme: „Für Münzen sollte eine grundsätzliche Einfuhrfreiheit bestehen, die durch einen Vorbehalt bei der Ratifizierung des Abkommens erfolgt, wie es z. B. Dänemark getan hat. ... Diese Einfuhrfreiheit müsste indes gekoppelt sein mit einer Melde- und Vorlagepflicht für Schatzfunde (d. h. für Gruppen von mehr als 5 zeitgleichen, gleich patinierten Münzen, die jedem Sammler und Händler als Schatz leicht erkennbar sind), und für Einzelfunde von Münzen vor 1600.
Viele Schatzfunde lassen das Herkunftsland durch ihre Zusammensetzung erkennen. Das wissenschaftliche Erkenntnisinteresse an einem Schatzfund ist in erster Linie, dass er überhaupt bekannt wird und dass er publiziert wird, und zwar möglichst in seiner vollständigen Zusammensetzung, möglichst mit Fundort (was bei prohibitivem und konfiskatorischem Umgang mit Fundgut im Herkunftsland fast unerreichbar scheint), und dass man ein wirksames, praxisnahes Instrumentarium schafft, um Anreize zum Bekanntmachen und zur Publikation zu setzen.
Aus ihrem Kontext gerissene Einzelfunde dagegen sind nur von Interesse, wenn es sich um sehr seltene oder gut erhaltene Stücke handelt, die für Stempeluntersuchungen wichtig sind. Der Schutz des archäologischen Kontextes jedoch kann nur im Herkunftsland effektiv durchgesetzt werden. ...
Die Meldepflicht bei anschließender Freigabe des Fundgutes an den Finder bzw. Grundeigentümer entspricht dem Fundrecht mehrerer deutscher Bundesländer. Diese Praxis würde auf den Umgang mit ausländischen Fundmünzen übertragen. ...
Die Erfahrungen damit sind in Deutschland in denjenigen Bundesländern, die das praktizieren (z.B. Bayern und NRW), überwiegend positiv, während in Bundesländern mit Schatzregal, d. h. prohibitivem oder konfiskatorischem Fundrecht (z.B. in Baden-Württemberg oder den ostdeutschen Ländern) die Fundausbeute wegen Unterschlagung der Funde schmal ist und der wissenschaftliche Ertrag entsprechend geringer. Wer ein staatliches Schatzregal fordert, verhindert Fundmeldungen und bewirkt das Gegenteil des angestrebten Schutzes bzw. wissenschaftlichen Ertrages.
Dem Positivbeispiel „Kalkriese" (Entdeckung eines Ortes der Varusschlacht durch einen kooperationsbereiten Sondengänger) steht das Negativbeispiel „Nebra" gegenüber."
Gerd Dethlefs
In dem Beitrag - "zahlt sich gartenarbeit aus ???" - ist eine maßgebliche Meinung über die "Nichtmeldung" dieses Fundes dargelegt worden.
Der vorstehende Artikel zeigt zwar die Problematik des "konfiskatorischen Fundrechts" in einigen deutschen Bundesländern, das kann aber nicht die generele Meinung der Sammlerschar sein, weil dadurch die Wissenschaft stark in Mitleidenschaft gezogen wird.
Wie heißt es immer so schön " Selbstnutz geht vor Eigennutz"
Das kann es ja bei uns nicht sein, oder?