Hallo,
Gruß,
Thomas
zumindest kann die Bank die Einlösung verweigern. Für deutsches Reche siehe Art. 29 ScheckG. Die UFN direkt würde ihn wohl zurücknehmen, wenn du da was zu bezahlen hast, einen Anspruch auf das Guthaben hast du ja.Aber wie ist das eigentlich mit dem Scheck (den den ich von der UFN bekommen habe), läuft ein Scheck irgendwann ab? Kann ich diesen noch für zukünftige Bestellungen nutzen oder nehmen sie den bei der UFN nicht mehr an.
Gruß,
Thomas