Leeres Minikit für über 50 Euro!?

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Als ich eben bei ebay ein bisschen rumgestöbert habe, ist mir diese Auktion
Aufgefallen. In der Artikelbeschreibung steht:

Sie bieten hier auf das original San Marino Minikit 2002 ohne Münzen.

Für das 1€,2€,50C + 20C Stück.

Ebay ich, Porto Du!

Kein Umtauschrecht oder Garantie, wegen Privatverkauf.

Und für ein leeres Minikit 53,20 Euro bieten :respekt:
Da wird sich der Käufer aber wundern.

Oder verkauft er auch die Münzen? :confused:
 
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eurocatcher schrieb:
Als ich eben bei ebay ein bisschen rumgestöbert habe, ist mir diese Auktion
Aufgefallen. In der Artikelbeschreibung steht:



Und für ein leeres Minikit 53,20 Euro bieten :respekt:
Da wird sich der Käufer aber wundern.

Oder verkauft er auch die Münzen? :confused:
Der Verkäufer hat auf jedenfall Grund zum Freuen!
 
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hmm ich denke eher, dass die Leutchen nicht richtig gelesen haben und der Franzose versteht kein deutsch
 
Das ist eine Auktion von "Der Grimaldi" http://www.emuenzen.de/forum/member.php?find=lastposter&t=29170

Missverständlich ist der Text schon - vor allem der "Satz" "Für das 1?,2?,50C + 20C Stück."

Biete ich jetzt für diese vier Münzen und/oder ein leeres Minikit? Oder biete ich auf ein leeres Minikit, das für diese Münzen einmal als Behältnis diente?

Könnte Trouble geben.
 
KMS-Sammler schrieb:
Da steht doch "ohne Münzen" wer lesen kann und sich nicht nur die Bilder anschaut, wird das schon richtig verstanden haben, denke ich :rolleyes:

Vieleicht kann der franzose kein deutsch und hat sich nur die Bilder angeschaut und gesehen das da noch die Münzen drin sind.
 
Wenn man genau das abbildet, was verkauft wird

und

auch in der Artikelbeschreibung nichts anderes beschreibt,

dann und nur dann gibt´s auch meist keine Probleme mit dem Käufer.


Mit allen anderen Verkäufern habe ich null Mitleid. :D

Man darf schließlich nicht vergessen, daß gemäß Ebay-AGB die Abbildung den zum Verkauf stehenden Gegenstand zeigen soll.

Und genau darauf wird sich der Franzose berufen, einen Widerspruch in den Vertragsunterlagen erkennen und ggf. die Zahlung verweigern.

What you see, is what you get - so und nicht anders sollte es im Idealfall sein! und nicht: "Wer lesen kann, ist klar im Vorteil".

Und genau diesen Standpunkt kann man durchaus vertreten, ohne zwangsläufig als unseriös gelten zu müssen.

Ob man damit vor Gericht durchkommen wird, das hängt sicherlich großteils von der Auslegung der Gesetze durch den Richter und dem Vortrag der streitenden Parteien ab.

Wäre beispielsweise der Käufer ein Händler, so hätte er schlechtere KArten als ein Privatmann. Wäre der Verkäufer Händler, so hätte er wiederum einen schwereren Stand, als wenn der Verkäufer Privatmann wäre.

Und: "Privatpersonen", die regelmäßig und viel verkaufen sollten aus mehreren guten Gründen vielleicht besser erst garnicht vor dem Kadi ziehen :D:D:D
 
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