Leihgabevertrag Museum

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Da hier ja einige mit etwas "wertvolleren" Münzen unterwegs sind.:cool:

Hat wer von euch Erfahrung mit einer Dauer-Leihgabe eines Exponates bis auf Widerruf an ein Museum? Die unten angeführten Punkte habe ich aus einem Vertragsmuster aber so ein eigener Erfahrungsbericht wäre fein.

  • Bezeichnung der Parteien
  • Bezeichnung des Leihgegenstandes
  • Ausstellungstitel, -ort und -dauer
  • Leihdauer
  • Regelungen für vorzeitige Vertragsauflösung
  • Regelung über etwaige Verlängerung der Ausstellung
  • Konstentragungsregelung (Transport, Versicherung, ev. Restaurierung und Reinigung, Herstellung von Klimavitrinen, Rahmen, Fotografien, Kurierdienst)
  • Verpflichtung zur Versicherung
  • Haftung des Leihgebers
  • Informationspflicht im Schadensfall
  • Kennzeichnung der Leihgabe in der Ausstellung und in ev. Publikationen
  • Vereinbarung im Hinblick auf Katalog, Werbung, Merchandisingartikel
  • Gerichtsstand
  • Vorgaben im Hinblick auf Ausstellungsräume und -bedinungen sowie Lagerräume (Leihgabenmodalitätenblatt)
  • Zustandsprotokoll der verliehenen Ausstellungsstücke (inkl. Fotos)




Der Beweggrund meines Verleihes ist primär, das sich auch die Öffentlichkeit an dem Objekt ergötzen soll dürfen.:cool:
Es hat imho keinen Sinn, wenn das Kabinettstück/Mirabilie im tiefsten Depot der Alpenrepublik ein Schattendasein fristet und es niemand zu Gesicht bekommt. Momentan ja nicht mal ich, kann auch nur auf Fotomaterial zurückgreifen wenn mir danach ist.
:lachtot:

Andere Sammler denken vieleicht anders aber wie gesagt ich würd es gern der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich machen.

vielen Dank im Voraus

mfg

Berichte gerne auch per pm
 
Zuletzt bearbeitet:
Als langjähriger Museumsmitarbeiter in leitender Position kann ich Dir nur sagen, dass sich auf einen derartigen Vertrag sicherlich kein Museum der Welt einlassen wird.
Ein solcher Vertrag zwingt dem Museum ein Handeln auf, dem es in aller Regel nicht nachkommen will, weil Museen sich nicht vertraglich vorschreiben lassen, was sie wie lange auszustellen haben.

Gibst Du also Deine "Exponate" per Vertrag als Leihgabe an ein Museum, werden die sicherlich nicht angenommen, es sei denn, Du machst eine Stiftung daraus, dann hättest Du im Ausstellungsfalle auch ein Anrecht auf Namensnennung, aber nur dann! Aber nicht einmal dann kannst Du davon ausgehen, dass Deine Stiftung irgendwann einmal geschlossen gezeigt werden wird. In aller Regel wandern derartige Stiftungen in das Depot/Magazin.
corrado26
 
Ein guter Bekannter von mir hat seine Münzsammlung vor seinem Tod der Stadt als Stiftung vermacht in der Hoffnung, dass sie im Bürgerhaus dauerhaft ausgestellt wird.

Seit Jahren liegt sie nun schon im Keller des Rathauses.
 
Vielen Dank für euren Input, Es handelt sich nicht um eine ganze Sammlung sondern um ein Einzelstück.

Es ist jetzt auch keine Münze sondern ein Kunstobjekt von so einer Machart das vergleichbare Objekte z.b. in der Eremitage St. Petersburg, grünes Gewölbe Dresden und Kunstkammer Wien dauerausgestellt sind.

@corrado26 Wenn ich jetzt z.B. ein Hauptwerk Klimts in meiner Schatzkammer selbstlos und unentgeltlich zum Verleih hätte, kann doch kein Kurator verlangen das ich es dem Museum stifte.:confused:
 
@hegele Ja das will ich verhindern. Sie können es haben solange sie wollen, auch für die nächsten 100 Jahre, nur sobald es längerfristig ins Depot wandert löst sich der Vertrag auf und es wandert zur Familie zurück.
 
Bei uns hier läuft zur Zeit eine Ausstellung, die bis zum November geht.

Veranstaltet vom hiesigen Heimats und Geschichtsverein. Der Anlaß ist der Ausbruch des 1. Weltkriegs
Vor 100 Jahren.

Von mir haben die Aussteller eine große Veteranenflagge. Kriegervereinsflagge nannte man das wohl damals.

Ich bekam eine Schriftstück, mit dem Vermerk, daß es sich um eine Leihgabe und keine Stiftung handelt.

Rückgabe mit dem Ende der Veranstaltung. Weiter nichts. Was passiert bei Brand, Diebstahl oder ähnlichem....keine
Ahnung. Es ist eine kleine aber feine Ausstellung, mit Exponaten aus dieser Epoche und mit Bezug zu den Ereignissen
Vor 100 Jahren.

Uniformen, alte Säbel, Orden, zeitgenössischen Dokumenten, etc. Für die Waffen mußten wohl strengere,
Polizeiliche Auflagen erfüllt werden. Es gab ein paar alte Karabiner, eine funktionsfähige 08.

Keine Münzen. Eine Urkunde über die Verleihung eines Ordens mit Originalunterschrift von Kaiser Wilhelm.
Das macht schon was her.

Nun ja, wenn das jeder gesehen hat, dann wird's wohl uninteressant und würde wohl auch in irgend einem Keller
Verschwinden. Deshalb halte ich von Stiftungen und Dauerleihgaben nicht wirklich viel.

die Zielgruppe dürfte kleiner sein, als Sammler denken...oder gerne hätten. Aber Interessierte können sich
Schon begeistern.
 
Zuletzt bearbeitet:
@corrado26 Wenn ich jetzt z.B. ein Hauptwerk Klimts in meiner Schatzkammer selbstlos und unentgeltlich zum Verleih hätte, kann doch kein Kurator verlangen das ich es dem Museum stifte.:confused:

Wenn ein Museum eine zeitlich befristete Ausstellung zu einem speziellen Thema erarbeitet, wird eine Leihgabe auf Zeit für die Dauer der Ausstellung selbstverständlich per Vertrag angenommen - wenn diese in das Ausstellungskonzept integrierbar ist und vom Versicherungsumfang so ist, dass das Museum auch in der Lage ist, die entsprechende Versicherungsprämie zu bezahlen. Eine Stiftung ist deswegen unnötig und wird auch logischerweise niemals verlangt!
corrado26
 
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