Lesen die Leute eigentlich nicht?

1100 Euro weg

Ich möchte nicht das arme schwein sein, dass wenn es die lieferung bekommt, wieht was drin ist .... 1100-500 Euro VAT PP => 600 Euro fürn A**** ... :mad: :( :mad: :eek:
 
Hallo!
Wenn der Verkäufer Kleinunternehmer ist, braucht er keine Rechnung auszustellen.
Und Umsatzsteuer darf er dann überhaupt nicht in der Rechnung ausweisen, mit Vermerk-Ich bin Kleinunternehmer.
Erst ab einem bestimmten Umsatz , festgestellt nach 1 Jahr Gewerbetätigkeit wird man Umsatzsteuerpflichtig.
Gruß Kay!
 
Ich korrigiere mich augenblicklich, nachdem ich einen Blick auf die Auktionen geworfen habe: 1.Bauernfängermasche! 2.garantiert kein Kleinunternehmer, da er mehr als 1400 Euro pro Monat umsetzt.
3.Er gibt sich als Privatverkäufer aus und verweigert alle Gewährleistung.
Fazit: Ein Bauernfänger, den man ruhig anschwärzen sollte. Durch solche Leute werden anderen ,die ein Gewerbe ordentlich angemeldet haben, die Chancen , vom Gewerbe zu leben , versaut.
Nur: Wie wollt Ihr herausfinden , welchem Finanzamt er angehört?
Gruß Kay!
 
Also ich würde sagen, wenn ein/e Käufer/in ein Gerichtsverfahren anstrebt und auf sein Widerrufsrecht/Gewährleistung/Umtauschrecht/... besteht, dann hätte der/die Käufer/in gute Chancen zu gewinnen. Grund ist, dass der/die Verkäufer/in mit soviel Umsatz nicht von Privatverkäufen reden kann, auch wenn das ausdrücklich im Auktionstext steht. Und weiter oben wurde erwähnt, dass der/die Verkäufer/in eventuell Rechnung ausstellen könnte.
 
In der letzten c´t war ein interessanter Artikel über Rechtsfragen bei Ebay-Handel.
Danach hätte der Typ mit dem Vatikan-Folder schlechte Karten vor Gericht.
Seine Formulierung ist schon schwammig ("...Folder 2002 mit den 8 Münzen...") und erweckt eher den Eindruck, als seien die Münzen dabei.

Was viele Schlaumeier nicht beachten: auch so Sachen wie die Portokosten berücksichtigt ein Richter: für eine wertlose Sache wie diesen Folder verlangt man üblicherweise nicht 8 Euro Versandkosten und bietet auch keine Versandversicherung an.
Das sind Hinweise, nach denen ein Bieter erwarten kann, dass auch etwas Wertvolles versendet wird.
Es gibt bereits Gerichtsurteile, wo Verkäufer von Kartons (in dem Fall ohne Digitalkamera) verurteilt wurden, auch den Inhalt zu liefern.
 
alexander schrieb:
In der letzten c´t war ein interessanter Artikel über Rechtsfragen bei Ebay-Handel.
...

Kann ich ebenfalls wärmstens empfehlen, die c't Ausgabe 4/2004 zu besorgen. Wäre kein rausgeschmissenes Geld. ;)
 
namibia schrieb:
Der zweithöchste Bieter manga5552002 ist Italiener; der wird´s wohl nicht richtig verstehen. :rolleyes:
Aber jojo0501 ist ein reiner Kaufaccount aus Deutschland mit immerhin schon 50 Bewertungen. :eek: Da sollte man eigentlich erwarten, daß er lesen kann. :rolleyes:

Ich verstehe nur nicht, warum ein Italiener überhaupt bieten kann. :confused: "Versand nur nach Deutschland". :eek:
Und der Verkäufer gibt in den Zahlungshinweisen Tips für Österreicher. :confused:
Ihbay live eben. :cool:
 
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