Luxemburg KMS 2002 - Stempelglanz oder bankfrisch?

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Hallo,

ich hab da auf Grund eines Problems bei einer ebay-Auktion eine kurze Frage, aber erstmal zum Sachverhalt:

Vor ein paar Tagen habe ich einen KMS aus Luxemburg des Jahres 2002 versteigert. Schwer in dem Glauben, dass es sich dabei um einen stgl-KMS handelt, habe ich den Satz wie folgt angepriesen, ohne den Satz genauer unter die Lupe zu nehmen: Offizieller Euro KMS Luxemburg 2002 - Stgl (LINK).
Der Käufer hat nach dem Erhalt der Ware eingewendet, dass die Münzen nicht der Qualität Stempelglanz entsprechen. Daraufhin hab ich meinen 2. Satz geprüft um festzustellen, dass die von der Qualität her wirklich nix mit Stempelglanz am Hut haben.
Der Käufer besteht darauf, dass ich meinen Teil des Vetrages erfülle.
Mir geht es jetzt noch nicht um die rechtliche Frage (an sonsten wär der Thread deutlich besser in einem anderen Unterforum aufgehoben...)
Mir geht es in erster Instanz darum, ob ich den Vertrag überhaupt erfüllen kann.

Ich habe etwas im Internet und hier im Forum recherchiert. Dabei ist mir zum einen aufgefallen, dass diverse Händler, z.B. auch der Betreiber des Forums hier, den Satz als bfr vertreiben, andere wiederum verkaufen den Satz als stgl/bu.
In einem Foreneintrag hier kann man nachlesen, dass der KMS 2002 durch die KNM als BU-Satz verkauft worden ist, gefühlte 2 Posts darunter steht dann aber, dass die Münzen nie im Leben stgl sind, max. bfr, und das kann man anzweifeln...

Also, ich fasse meine Frage nochmal zusammen:
Gibt es einen offiziellen Luxemburg KMS des Jahres 2002 in Stempelglanz, oder nicht?

Ich bedanke mich schonmal vorab für Eure Hilfe,

uli

P.S.: Den Satz habe ich 2002 direkt von der KNM gekauft, ich schließe also so gut wie sicher aus, dass es sich dabei um eine Fälschung handelt.
 
enthaltene Affiliatelinks sind bezahlte Werbung von Ebay
Im Euro-Münzkatalog von Gerhard Schön,neueste Ausgabe 2009,
S 368 wird Dein bei ebay eingestellter Münzsatz als amtlicher Münzsatz in Stempelglanz aufgeführt.
Gruß Frank
 
Danke für die Antwort. Ich habe mal auch die KNM angeschrieben, die den Satz damals erstellt haben, wenn die das bestätigen, dann muss ich mich auf die Suche nach nem vernünftigen Satz machen ;) Wobei ich mich schon frage, wie Fingerabdrücke auf ne verschweißte stgl-Münze kommen...

uli
 
Die BCL hat selber erst ab 2003 Münzsätze in BU/Stempelglanz Qualität herausgebracht.

Insofern gibt es für 2002 wohl keine Alternative zu Deinem Satz.
 
Der Satz ist beides ...

Hier werden wohl zwei Dinge verwechselt:

Einerseits ein Erhaltungsgrad - in diesem Falle "bankfrisch" bzw. unzirkuliert.
Das ist alles, was direkt von der Ausgabestelle / Notenbank usw. ausgegeben wird, also nie in Umlauf war.
Alle Münzen, die in original KMS eingeschweißt sind, also auch Dein Satz, ist ganz sicher "bankfrisch".

Andererseits geht es um eine Herstellungsart. Hier kann grundsätzlich zwischen Stempelglanz und Polierte Platte unterschieden werden.
Da Stempelglanz von den beiden die weniger aufwändige und weniger teurere Variante ist, wird diese Herstellungsart i.d.R. für Münzen genutzt, die für den Umlauf geprägt werden.
Und eben diese Münzen landen auch in den offiziellen KMS.

Natürlich sind alle stgl / PP-Münzen unmittelbar nach der Herstellung auch "bankfrisch", und bleiben das auch wenn sie sofort eingeschweißt werden.

Dein verkaufter Satz ist also sowohl bankfrisch als auch stempelganz.
 
Fingerabdrücke ??
Sollte das der Grund für die Beanstandung des Kunden sein, läufts wohl eh' ins Leere.
Der Satz ist original eingeschweißt und die Herstellungsart ist Stempelglanz - Punkt.
Dass der Kunde dann nicht mit der Qualität der Prägung im Einzelfall zufrieden ist, hast Du wohl kaum zu vertreten.
Abgesehen davon, dass es eventuell ein generelles Rücktrittsrecht (gewerblicher Verkauf, ...) gibt und der Kunde dieses geltend macht.
 
naja....ich möchte auch keine Münzen mit Fingerabdruck bekommen.Zumindest muß das dann auch beim Verkauf genau beschrieben werden...
Soll er halt den Münzsatz zurückschicken und sein Geld wieder bekommen,oder?
 
Hmm, das machts jetzt alles nicht einfacher für mich. Wobei die Sache sowieso nicht einfach is, mein Gegenüber ist Rechtsanwalt ;)
Mein Problem ist, dass Sich der Käufer auf diverse Definitionen des Begriffs "Stempelglanz" beruft, und diesen Definitionen genügen die Münzen nicht.
Ich habe mich schon bereit erklärt, die Münmzen zurück zu nehmen, ich sehe mich nur nicht in der Lage den Ersatz zu beschaffen, um meinen Teil des Vertrages zu erfüllen, den mein Gegenüber von mir jetzt erwartet.

uli
 
:DRechtsanwälte sind schwierige Menschen......Da der Münzsatz aber ein offizieller stempelglanz-Münzsatz ist,wirst Du recht haben....schick ihm halt nur einen OHNE Fingerabdruck ...es gibt ja offiziell 35000 Stück
Gruß FRANK
 
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