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Ja-ich glaube der Rechtsanwalt wäre mit einem Satz ohne Fingerabdruck und Kratzer zufrieden
Gruß aus Bremen!
Den kriegt er aus Prinzip nicht er will nen Satz mit Münzen in Stempelglanz... und dazu sehe ich mich nicht in der Lage, wenn man die Definition oben zur Hand nimmt. Ich seh jetzt die Verhältnismäßigkeit nicht ganz gegeben, wenn ich jetzt 35.000 Sätze kaufen muss, um ihm dann den einen geben zu können, dessen Münzen am ehesten Stempelglanz sind.
Ich schreib ihm jetzt mal, dass er eigentlich das bekommen hat, was ich versteigert hab, dass ich den Satz aber wie bereits angesprochen gerne zurück nehme. Dass ich kein Wort darüber verloren hab, in welchem Zustand die Münzen sind, und dass ich mich nicht im Stande befinde, einen Satz aufzutreiben, wie er ihn gerne haben würde... mehr als ne Klage wirds ned reinhageln.
Danke für Eure Hilfe
Uli