Markenrecht- .....,. ALS GUTSCHEIN

Ich bin kein Jurist, aber solange sie das nicht als "eingetragene Marke" bezeichnen, sondern nur als "Marke", könnte das in Ordnung sein. Ob das irreführend ist, kann vermutlich niemand von uns seriös beantworten.
 
Hallo Neurotiker,
was sollen das denn ausser der Kennung XEDV 2018-1 denn noch für Kennungen sein
Wenn ich das richtig erinnere, dann hat das Theater mindestens zwei Versionen zum Markenschutz angemeldet. Daher muss man da schon sehr genau auf die Buchstaben gucken. Aber ich gehe davon aus, dass das Theater für keine Version einen Markenschutz beanspruchen kann. Daher ist diese Aussage ("0-EURO-SCHEIN ALS GUTSCHEIN ist Marke der Theater im Zimmer GmbH") irreführend und könnte abgemahnt werden. Aber wer sollte das tun? Ein anderes Theater? Warum? Hat es einen Nachteil durch die Falschaussage? Eher nicht. Wir sollten daran nicht rütteln! Warum nicht? Weil so andere von ähnlichen Ideen Abstand nehmen könnten.
 
Und auf der Seite vom Theater im Zimmer steht, dass man den 0-Euroschein gegen die dadurch reservierten Karten tauschen kann.
Heisst das, dass, wenn ich den Schein bestelle, ich eventuell einen gelaufenen Schein bekommen kann, warum sollte ich den denn sonst zurückgeben, die werfen die Scheine doch nicht weg, also ich kann mir das nicht vorstellen.
 
Hallo Neurotiker,
was sollen das denn ausser der Kennung XEDV 2018-1 denn noch für Kennungen sein
Es ging beim zitierten Beitrag von Neurotiker um die zur Eintragung angemeldeten Marken. Das hat nichts mit den Kennungen (XE...) der 0-Euro-Scheine zu tun.

Und auf der Seite vom Theater im Zimmer steht, dass man den 0-Euroschein gegen die dadurch reservierten Karten tauschen kann.
Heisst das, dass, wenn ich den Schein bestelle, ich eventuell einen gelaufenen Schein bekommen kann, warum sollte ich den denn sonst zurückgeben, die werfen die Scheine doch nicht weg, also ich kann mir das nicht vorstellen.
Wie der Thread hier ja zeigt, verwendet das Theater im Zimmer den 0-Euro-Schein als Gutschein. Einen Gutschein musst du ja auch abgeben (oder anderweitig entwerten), wenn du ihn einlöst. Das heißt aber nicht zwangsläufig, dass der Herausgeber den Gutschein dann wieder erneut ausgibt. Vor allem, wenn er eigentlich noch genügend "frische" haben sollte.
Versuch es doch und mache von deinem Widerrufsrecht gebrauch, wenn es wirklich ein gebrauchter Schein werden sollte.
 
Also wenn ich auch mal meinen aktuellen Senf dazugeben dürfte. Ich habe auch sehr lange in der Hoffnung gewartet, den Schein irgendwie noch günstiger als für die 50 € in meine Sammlung zu bekommen. Das zeichnet sich nicht ab, deshalb hab ich mir quasi als eigenes Weihnachtsgeschenk den Schein jetzt dort direkt bestellt. Incl. Versand mit Rückschein hab ich 56,50 € gelöhnt und ihn heute vom Postmann persönlich überreicht bekommen. Was das Thema gebrauchter oder neuer unbenutzter Schein anbelangt hatte ich meine Bedenken und die auch mehrmals in emails vor meiner Bestellung gegenüber dem Theater im Zimmer geäußert. Leider erhielt ich darauf keine Antwort. In der online-Bestellung direkt auf deren HP habe ich in den Bemerkungen explizit meinen Wunsch vermerkt, als Sammler nur einen neuen unbenutzten Schein zu bekommen. Der, den ich dann heute erhielt, ist tatsächlich ein unbenutzter Schein, soweit ich das beurteilen kann. Ich würde mir selber auch keinen zerwurschtelten in meine Sammlung legen wollen, den vlt. schon vorher jemand gegen Theaterkarten umgetauscht hat und zwischenzeitlich in seinem Portemonnaie oder sonstwo zerknietscht aufbewahrt hat. Also kann ich nur empfehlen, auch in der Bestellung direkt bei den Bemerkungen das konkret zu erwähnen. Im Zweifelsfall hätte ich den Schein dann nachträglich versucht zu reklamieren oder so. Aber ist ja alles gut gegangen. Und günstiger als für die 50 € kriegste den wohl nicht. Eher noch viel teurer bei ebay..... Die Versandkosten von 6,50 € als Einschreiben ist übrigens auf der HP vorgegeben. Kann nicht ausgewählt werden. Ich hoffe, mit meinen persönlichen Erfahrungen zu diesem leidigen Thema etwas konstruktiv beigetragen zu haben! Als Ergänzug vlt. noch. Wer den Schein gegen Theaterkarten tauscht, muss den dann auch garantiert abgeben, darüber lassen die in ihren Infos zu dem Schein keinen Zweifel. Also wer da drauf hofft, den am Ende doch als Gutschein nutzen und trotzdem sammeln zu können, wird sich da für eine Version entscheiden müssen.
 
Zurück
Oben
Sie nutzen einen Adblocker

Sicherlich gibt es Seiten im Internet, die es mit Werbung übertreiben. Dieses Seite gehört nicht dazu!

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, Ihren Adblocker zu deaktivieren. Danke!

Ich habe den Adblocker für diese Seite ausgeschaltet