Markenrecht- .....,. ALS GUTSCHEIN

Wenn jemand die Rechte an dem Namen anmeldet und bekommt, müssen alle für das Verwenden dieses Namens Gebühren an dem Inhaber zahlen.

Falls Herr Cunningham oder Faille keinerlei Patentrechte, oder Namensrechte an dem Schein " O EURO SOUVENIR" mit den typischen Merkmalen haben, könnte es also passieren, daß jemand anderes die Rechte darauf bekommt und plötzlich der Schein entweder umgestaltet, oder umbenannt werden muß, oder der Rechteinhabe Provision für jeden neuen Schein abbekommt.

Es gab vor zig Jahren den Fall, daß Michael Jackson sich die Rechte für die Beatles erwarb und plötzlich mußte Paul McCartney bezahlen, um die eigenen Lieder zu vermarkten, also z.B. auf einer BestOf-CD, es gab einen Rechtsstreit und es blieb dabei.
 
Es geht hier weder um Patentrechte noch um Namensrechte, sondern um Markenrechte. Das sind alles unterschiedliche Dinge.

Der Fall zwischen Paul McCartney und Sony ist noch mal etwas anderes. Dort fand meines Wissens das US-Recht Anwendung, welches in Deutschland nicht gilt. Nach US-Rechten kann man sein Urheberrecht verkaufen. Das geht in Deutschland nicht, hier kann man nur Nutzungsrechte vergeben, aber sein Urheberrecht kann man niemals verlieren, solange man lebt. Und nach dem Tod gehen Urheberrechte an die Erben über. Erst 70 Jahre nach dem Tod erlischen die Urheberrechte.

Generell ist ein Rechtsstreit um solche Dinge immer dann besonders kompliziert, wenn der Streit Staatsgrenzen überschreitet. Weil dann nicht immer klar ist, das Recht welchen Staates Anwendung findet.
 
Ob das jetzt Patent-, Namen-, oder Markenrecht heißt, ändert nichts an meiner gemeinten Aussage, es dürfte jeder kapiert haben was ich meinte.

Bei dem anderen hatte es mit Sony nichts zu tun, sondern tatsächlich mit M.J., aber das tut ja jetzt nix zur Sache, es war von mir als Verständnisbeispiel gemeint, aber wenn Du sagst, das diese Rechtsprechung in Deutschland nicht gilt, hat es sich ja damit.
 
Tja, die Gier des Menschen ist unendlich...…………………………………….
 
Bei dem anderen hatte es mit Sony nichts zu tun, sondern tatsächlich mit M.J.
Nicht wirklich. McCartney hat seine Rechte meines Wissens selbst in den 80er Jahren an M. Jackson verkauft. Da gab es keinen Streit.

Irgendwann nach Jacksons Tod hat Sony die Rechte erworben. Und irgendwann danach hat McCartney eine Klage gegen Sony eingereicht. Das ist der einzige mir bekannte Rechtsstreit von McCartney wegen seiner eigenen Songs.

Aber du hast Recht, für diesen Thread tut das nichts zur Sache.
 
Euro Souvenir ist informiert und die Rechtsabteilung 'kümmert' sich um diese Sache!

Vielleicht kann jemand in nächster Zeit mal den Status des Markenantrags beobachten, ob der sich entscheidend verändert :)
 
Ich hatte jemanden gebeten Herrn Cunningham Bescheid zu sagen....gut so!
 
Ich hatte damals eine Mail bekommen, dass man als Sammler diesen Theater Schein für 10 Euro bestellen kann. Viele hatten ja auch diese Mail. Ich hatte keine Absage bekommen und jede Woche eine Mail als Antwortmail geschickt....steter Tropfen höhlt den Stein....Ich bekomme tatsächlich meine bestellte Menge....freu....vielleicht sollte man hartnäckig sein. Ich werde nachfragen ob ich auch mehr bekommen kann, da viele diesen Schein bestimmt gern hätten.
 
Ich werde dann auch jede Woche eine Mail schreiben. Noch hoffe ich, dass es eine Lösung gibt.
 
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