Das entscheidende (Unterscheidungs-)Merkmal eines Token ist für mich seine (nur) regionale (und nicht Gesamt-staatliche) Gültigkeit.Wolfgang, nicht Walter
"Kleines Handbuch der Münzkunde und des Geldwesens in Deutschland"
vom Reclam-Verlag.
Token unterscheiden sich von Münzen ja immernoch durch ihre Nichtstaatlichkeit. Ein Token ist keine Münze, und eine Münze kein Token.
Insofern ist der Gegenwind ja berechtigt, oder ?
Gruß,
Don
Ob die Ausgabestelle nun staatlich, von einer regionalen Autoriät (Stadtgemeinde, Ortsgemeinde,...) oder gar nur eine Firma bzw. privat ist, sehe ich dann als eine Untergliederung im Bereich Token an.
Auch für einen Staat kann es Sinn machen Geld nur regional auszugeben bzw. nur regional gültig zu erklären, z. B. wenn aus bestimmten Gründen (nur) in diesem Bereich ein akuter Engpaß an Zahlungsmittel besteht...
Alexander