Mehrwertsteuer auf Silbermünzen in der EU

Die 100.000,- Euro Regelung gilt nehmlich pro Land. Ein Händler kann also durchaus 70.000,- Euro an Mehrwertsteuer an den deutschen Fiskus abführen sofern er das Kontigent in 10 europäischen Staaten absetzen kann.

Das ist Blödsinn! Die Lieferschwelle ist von Land zu Land verschieden, und liegt in einigen Mitgliedsstaaten deutlich unter den 100.000€. Deine Quelle ist insofern auch Kokolores, da sie sich natürlich auf Deutschland bezieht. Da aber Österreich diesselbe Lieferschwelle hat, hast du nolens volens den korrekten Wert gepostet.;)
 
Das ist Blödsinn! Die Lieferschwelle ist von Land zu Land verschieden, und liegt in einigen Mitgliedsstaaten deutlich unter den 100.000€. Deine Quelle ist insofern auch Kokolores, da sie sich natürlich auf Deutschland bezieht. Da aber Österreich diesselbe Lieferschwelle hat, hast du nolens volens den korrekten Wert gepostet.;)

Vielen Dank für den freundlichen Hinweis. Dass das Gesagte bzw. Geschriebene nur für den Export aus Deutschland gilt habe ich eigentlich unterstellt. Das jedes Land auch andere Einfuhr- oder Lieferschwellen hat ist durchaus ebenfalls möglich und auch wohl richtig. Wie hoch diese im Einzelnen sind weißt Du anscheinend ja sicherlich genauer als ich.

Die wesentliche Aussage hierbei sollte aber sein, dass die Schwelle nicht 100.000 Euro insgesamt für einen deutschen Münzexporteur ist, sondern die Summe aus den Lieferschwellen der Einzelländer.

Das es eventuell keine 10 Länder in Europa mit 100.000 Lieferschwelle gibt ist durchaus möglich, sollte auch nur ein Beispiel sein. Persönlich interessieren mich diese Lieferschwellen auch eher nicht, da ich bei kleinen Tauschgeschäften soweit ganz deutlich darunter liege.

Für Sammler mit ausländischen Tauschpartnern ist aber die Information, dass hier beim Zoll in der Regel kein mehrwertststeuerpflichtiger Tatbestand vorliegt durchaus wichtig.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass dies eine allgemeine Diskussion ist und in keiner Weise in irgendeiner Form eine Steuerberatung.
 
Tut mir Leid falls mein Posting etwas rüde rüberkam. Ich wollte nur klarstellen, dass es keine pauschalen Lieferschwellen gibt, sondern dies von Land zu Land unterschiedlich geregelt ist.

Für Endverbraucher spielt es ja eh keine Rolle - was ja auch dem Sinn einer Wirtschaftsunion entspricht - und die meisten Hänler wird es mangels Umsatz auch nicht interessieren. Wobei das eh so eine heikle Angelegenheit mit Umsatzsteuergesetz ist. Ich kann mit dir wetten, dass selbst ein Großteil der Ebay-Händler (vor allem die Kleinunternehmer) nicht wissen werden, dass die Ebaygebühren in Deutschland zu versteuern sind.
 
Ich kann mit dir wetten, dass selbst ein Großteil der Ebay-Händler (vor allem die Kleinunternehmer) nicht wissen werden, dass die Ebaygebühren in Deutschland zu versteuern sind.

:confused: Ebaygebühren sind Betriebsausgaben. Habe ich da was verpaßt: muß man neuerdings auch auf Ausgaben Steuern zahlen :cool:
 
:confused: Ebaygebühren sind Betriebsausgaben. Habe ich da was verpaßt: muß man neuerdings auch auf Ausgaben Steuern zahlen :cool:

Es geht um die Umsatzbesteuerung. Waren und Dienstleistungen, die gewerblich erworben werden sind im Bestimmungsland zu besteuern. In diesem Falle zahlt der Unternehmer 19% Umsatzsteuer an sich selbst, die er sofort wieder als Vorsteuer zieht. Beim regelbesteuertem Unternehmer also eine Nullnummer, beim Kleinunternehmer heißt es aber statt 15% lux., 19 dt. MwSt zu zahlen - zumindest in der Theorie. In der Praxis dürfte es so aussehen, dass Otto Kleinunternehmer natürlich meint mit dem Umsatzsteuerrecht nichts am Hut zu haben und mit Zahlung der 15% an die Luxemburger fein raus zu sein - kommt das bei einer Betriebsprüfung raus kann er dann nochmal zusätzlich die 19% an den dt. Fiskus löhnen.
 
Quaresma liegt da ganz richtig. Näheres unter § 13b UStG: die ebay-Gebühren stehen für "sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers" und die Steuer schuldet der Leistungsempfänger.

Betriebsausgaben sind die ebay-Gebühren für den Leistungsempfänger natürlich unabhängig davon.

Ich glaube auch, dass das den meisten Kleinunternehmern nicht bewusst sein dürfte, was sie aber nicht vor der Steuer-nach-zahlung schützt.
 
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