Anbei möchte ich Euch eine EBay-Erfahrung schildern.
Ich habe am 20. Juni 2007 bei EBay eine 15-Rupien-Münze von 1916 (Jäger Nr. 728a) zu einem scheinbar günstigen Preis von 1415 Euro ersteigert. Dieses Goldstück ist sehr selten, aber aufgrund der fehlenden Rändelung und hoher Toleranzen aufgrund der Herstellung als Notmünze im 1. Weltkrieg in Deutsch-Ostafrika unter primitiven Umständen stark fälschungsgefährdet. Der Verkäufer warb allerdings mit einem zur offerierten Münze erstellten Gutachten eines anerkannten Sachverständigen (G. Franquinet).
Auf meine Anschreiben zur Kaufabwicklung, reagierte der Verkäufer (name und adresse entfernt (hh1969)), dessen EBay-Name ******* lautet, nicht – ich musste vielmehr entsetzt feststellen, dass er die identische Münze bzw. deren Abbildung erneut offerierte. Ich weiß nicht, ob dabei der erzielte Preis von lediglich 1415 Euro oder eine betrügerische Absicht eine Rolle spielte. Auch auf diesbezügliche Emails erhielt ich leider keine Reaktion.
Daraufhin begann ich zu recherchieren und stellte fest, dass der Verkäufer die identische Münze schon einmal wenige Tage zuvor verkauft hatte. D. h. zusammen mit dem aktuellen Angebot wollte er eine Münze, die lediglich 6395 mal geprägt worden war, drei mal verkaufen, wobei die Abbildungen und Begleittexte der jeweiligen EBay-Angebote identisch waren (220122276094, 220123749591, 220123749424).
Vor dem Hintergrund dieser Tatsachen rief ich die EBay-Hotline am 22.06.2007 an, um auf diesen m. E. unseriösen Vorgang aufmerksam zu machen (zuvor wartete ich allerdings kundenunfreundlich fast 5 Minuten in einer kostenpflichtigen Warteschleife ). Eine erkennbare Reaktion auf meine Beschwerde und viele ausweichende Worte seitens EBay erfolgte nicht, das Verkaufsangebot blieb bestehen und am 23.06.2007 erfolgte der Zuschlag für nunmehr 1810 Euro. Ich bewertete den Verkäufer negativ (was erst nach einem Fragenparcour möglich war!) und erhielt einige Mails anderer geprellter "Opfer", von denen einer sogar das Geld überwiesen hatte.
In der Folge schrieb ich EBay nochmals an und deren Reaktion war eine Sperrung meines EBay-Kontos ******* ist allerdings noch immer angemeldet!
Man scheint also arglose Käufer auch bei objektiv eindeutigen Fällen nicht schützen zu wollen, sondern man schaltet rechtschaffene Kunden durch Ausschluss einfach aus. Man will Käufer nicht vor Betrügern schützen – was gerade im Münzsektor verheerend ist, drängt sich eine solche Plattform doch für Hehlerware geradezu auf. Macht sich EBay im juristischen Sinne eigentlich mitschuldig???
Ich habe am 20. Juni 2007 bei EBay eine 15-Rupien-Münze von 1916 (Jäger Nr. 728a) zu einem scheinbar günstigen Preis von 1415 Euro ersteigert. Dieses Goldstück ist sehr selten, aber aufgrund der fehlenden Rändelung und hoher Toleranzen aufgrund der Herstellung als Notmünze im 1. Weltkrieg in Deutsch-Ostafrika unter primitiven Umständen stark fälschungsgefährdet. Der Verkäufer warb allerdings mit einem zur offerierten Münze erstellten Gutachten eines anerkannten Sachverständigen (G. Franquinet).
Auf meine Anschreiben zur Kaufabwicklung, reagierte der Verkäufer (name und adresse entfernt (hh1969)), dessen EBay-Name ******* lautet, nicht – ich musste vielmehr entsetzt feststellen, dass er die identische Münze bzw. deren Abbildung erneut offerierte. Ich weiß nicht, ob dabei der erzielte Preis von lediglich 1415 Euro oder eine betrügerische Absicht eine Rolle spielte. Auch auf diesbezügliche Emails erhielt ich leider keine Reaktion.
Daraufhin begann ich zu recherchieren und stellte fest, dass der Verkäufer die identische Münze schon einmal wenige Tage zuvor verkauft hatte. D. h. zusammen mit dem aktuellen Angebot wollte er eine Münze, die lediglich 6395 mal geprägt worden war, drei mal verkaufen, wobei die Abbildungen und Begleittexte der jeweiligen EBay-Angebote identisch waren (220122276094, 220123749591, 220123749424).
Vor dem Hintergrund dieser Tatsachen rief ich die EBay-Hotline am 22.06.2007 an, um auf diesen m. E. unseriösen Vorgang aufmerksam zu machen (zuvor wartete ich allerdings kundenunfreundlich fast 5 Minuten in einer kostenpflichtigen Warteschleife ). Eine erkennbare Reaktion auf meine Beschwerde und viele ausweichende Worte seitens EBay erfolgte nicht, das Verkaufsangebot blieb bestehen und am 23.06.2007 erfolgte der Zuschlag für nunmehr 1810 Euro. Ich bewertete den Verkäufer negativ (was erst nach einem Fragenparcour möglich war!) und erhielt einige Mails anderer geprellter "Opfer", von denen einer sogar das Geld überwiesen hatte.
In der Folge schrieb ich EBay nochmals an und deren Reaktion war eine Sperrung meines EBay-Kontos ******* ist allerdings noch immer angemeldet!
Man scheint also arglose Käufer auch bei objektiv eindeutigen Fällen nicht schützen zu wollen, sondern man schaltet rechtschaffene Kunden durch Ausschluss einfach aus. Man will Käufer nicht vor Betrügern schützen – was gerade im Münzsektor verheerend ist, drängt sich eine solche Plattform doch für Hehlerware geradezu auf. Macht sich EBay im juristischen Sinne eigentlich mitschuldig???
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: