Meine Erfahrungen mit EBay: Ein Tummelplatz für Betrüger?

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Treuhandverfahren

ist dies so eine Art "Treuhandverfahren" ,- damit sollte der Verkäufer aber vor dem Verkauf einverstanden sein. Ansonsten schulden Sie dem Verkäufer Geld und er Ihnen Ware.

Im konkreten Fall (um den geht es hier) war das mit der geschuldeten Ware ja das Problem - der Verkäufer hat die selbe Ware ja x mal verkauft, was mich dann auch stutzig machte. Da halte ich es für mein gutes Recht, auf einem Treuhandverfahren zu bestehen. Das Geld für diese Ware gebe ich gern, nur muss sie verfügbar sein...
 
@korweiler

würdest du uns bitte informieren, wenn dein account wieder freigeschaltet ist
oder
wenn du dich unter einem neuen account (mit namen) bei ibeh wieder angemeldet hast?

in meiner liste "gesperrte käufer" ist noch platz, dein bewertungsprofil (abgegebene bewertungen) spricht bände

-------------

um missverständnisse vorzubeugen:
ich mag keine betrugs-auktionen, nicht bei ebay, nirgendwo !

aber auf solche "kunden" kann ich, und sicher auch einige der hier anwesenden händler, gerne verzichten

wer sich nachweislich nicht auf kulante (und/oder rechtmäßige) rücknahmeangebote einlässt und "rot" bewertet, dem gehört der ebay-account auf lebenszeit gesperrt.
 
So Kunden haben wir auch...

... die anrufen und sagen "... ich habe meinen Vatikansatz noch nicht und Sie stellen den schon wieder ein....Sie Betrüger..."

Manche Münzen soll zweimal geben. Und wenn sie Zweifel haben, bieten Sie doch einfach nicht.

Statistisch gesehen hätten Sie wirklich stark überproportional Pech gehabt.
 
Ich habe es verstanden, du scheinbar nicht :)
Das läßt sich aus Deinem von mir zitierten Postings allerdings keineswegs herauslesen (im Gegenteil), siehe auch Dein vorhergehendes Posting (bezogen auf Korweiler):

Ich werde gleich weiter lesen, hier aber ein Zwischenkommentar: Leichtfertiger Leichtsinn!

Vielleicht solltest Du von Zeit zu Zeit ein bißchen Abstand halten von Deinem Telegramm-Stil und eindeutig formulierte Sätze riskieren (wo man dann weiß, wen Du mit welcher Aussage meinst)... :rolleyes:

Von mir noch eine konkrete Frage: inwiefern war korweiler leichtsinnig ? :confused:

Alexander
 
... die anrufen und sagen "... ich habe meinen Vatikansatz noch nicht und Sie stellen den schon wieder ein....Sie Betrüger..."

Manche Münzen soll zweimal geben. Und wenn sie Zweifel haben, bieten Sie doch einfach nicht.

Statistisch gesehen hätten Sie wirklich stark überproportional Pech gehabt.

Für den ambitionierten Großdistributor hat natürlich ein Vatikansatz von der Seltenheit her den gleichen Stellenwert wie ein 15 Rupien DOA für den Kaiserreich-Händler... wahre Giganten der Branche haben sicherlich beides in gleicher Menge auf Lager - noch dazu in identischer Erhaltung.;)
 
@korweiler

würdest du uns bitte informieren, wenn dein account wieder freigeschaltet ist
oder
wenn du dich unter einem neuen account (mit namen) bei ibeh wieder angemeldet hast?

in meiner liste "gesperrte käufer" ist noch platz, dein bewertungsprofil (abgegebene bewertungen) spricht bände

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um missverständnisse vorzubeugen:
ich mag keine betrugs-auktionen, nicht bei ebay, nirgendwo !

aber auf solche "kunden" kann ich, und sicher auch einige der hier anwesenden händler, gerne verzichten

wer sich nachweislich nicht auf kulante (und/oder rechtmäßige) rücknahmeangebote einlässt und "rot" bewertet, dem gehört der ebay-account auf lebenszeit gesperrt.
Im geschilderten Fall hat korweiler finde ich korrekt, konsequent & auch durchaus ehrenhaft gehandelt.

Bei Auktionen (mit den zitierten Bewertungen) wo wir nicht wissen, was dabei eigentlich genau vorgefallen ist, sollte man sich m. E. mit einem Urteil zurückhalten.

Dass einer der durchgängig konsequent bewertet (ohne Hinsichtl & Rücksichtl auf mögliche rote Gegen-Bewertungen) im Schnitt ca. 5 % der Auktionen negativ bewertet, finde ich eigentlich aus eigener Erfahrung durchaus recht nachvollziehbar.

Die meisten schlucken halt auch schlechtes Kundenservice (ohne eine negative Bewertung zu vergeben) um ihr eigenes Bewertungsprofil sauber zu halten. :rolleyes:

Alexander
 
Danke!

Im geschilderten Fall hat korweiler finde ich korrekt, konsequent & auch durchaus ehrenhaft gehandelt.

Bei Auktionen (mit den zitierten Bewertungen) wo wir nicht wissen, was dabei eigentlich genau vorgefallen ist, sollte man sich eigentlich mit einem Urteil zurückhalten.

Dass einer der durchgängig konsequent bewertet (ohne Hinsichtl & Rücksichtl auf mögliche rote Gegen-Bewertungen) im Schnitt ca. 5 % der Auktionen negativ bewertet, finde ich eigentlich aus eigener Erfahrung durchaus recht nachvollziehbar.

Die meisten schlucken halt auch schlechtes Kundenservice (ohne eine negative Bewertung zu vergeben) um ihr eigenes Bewertungsprofil sauber zu halten. :rolleyes:

Alexander

Danke für deine Hilfe Alexander!

Ich weiss nicht, warum manche hier im Forum so auf mich einschlagen - ich bin gerne bereit, über jeden Einzelfall zu diskutieren, aber ich bitte darum, die Form zu wahren und sachlich zu bleiben.
 
@^Tom40: Was soll das?

@korweiler

würdest du uns bitte informieren, wenn dein account wieder freigeschaltet ist
oder
wenn du dich unter einem neuen account (mit namen) bei ibeh wieder angemeldet hast?

in meiner liste "gesperrte käufer" ist noch platz, dein bewertungsprofil (abgegebene bewertungen) spricht bände

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um missverständnisse vorzubeugen:
ich mag keine betrugs-auktionen, nicht bei ebay, nirgendwo !

aber auf solche "kunden" kann ich, und sicher auch einige der hier anwesenden händler, gerne verzichten

wer sich nachweislich nicht auf kulante (und/oder rechtmäßige) rücknahmeangebote einlässt und "rot" bewertet, dem gehört der ebay-account auf lebenszeit gesperrt.

Thomas, was soll das?

Du bleibst weder sachlich, noch haben deine Weltmünzen etwas mit meinem Sammelgebiet zu tun!
Wenn du mir gegenüber als ehrenwerter Händler handeltest, dann erhieltest du sicherlich eine sehr positive Bewertung.
Aber es ist das selbstverständliche Recht eines Käufers auf unfaire Vorgänge seites des Verkäufers in einem Bewertungsforum negativ zu reagieren - sonst wäre es eben kein Bewertungsforum! Die Reaktionen der Gescholtenen entsprechen dabei leider oft ihrem Geschäftsgebaren.
 
Im geschilderten Fall hat korweiler finde ich korrekt, konsequent & auch durchaus ehrenhaft gehandelt.
Ich finde das nicht - ich finde, du unterschlägst da ein paar wichtige Fehler, die da von korweiler gemacht wurden:

Richtig ist:
  • Regel Nummer 1, ab Erwerb der uneingeschränkten Geschäftsfähigkeit sollte man voraussetzen, dass das intus ist: Vorher mit dem Verkäufer spezielle Verfahrensweisen bezüglich Abwicklung abklären und erst dann bieten.
  • Nicht als Käufer nach Zustandekommen des Vertrags aufgrund von Vermutungen (begründet oder nicht, das spielt keine Rolle) versuchen, eine spezielle Verfahrensweise einseitig zu erzwingen. Das ist schlichtweg kein Vertragsbestandteil oder geltendes Recht.
Wenn man schon meint, eine solche Münze bei ebay ersteigern zu müssen, muss man halt dafür sorgen, dass man im anliegenden Fall die Variante "Barzahlung bei Abholung" wählt, die ja laut Verkäufer möglich war. Vorausgesetzt, man traut sich zu, zumindest das Gutachten im Zusammenhang mit der Münze als echt beurteilen zu können. Trifft letzteres nicht zu, hat man auch da ein Problem...

Aber naja.....muss jeder selber wissen...auch Korweiler wird wohl aus seinen Fehlern sukzessive lernen....

Gruss,
jeggy
 
Ich finde das nicht - ich finde, du unterschlägst da ein paar wichtige Fehler, die da von korweiler gemacht wurden:

Richtig ist:
  • Regel Nummer 1, ab Erwerb der uneingeschränkten Geschäftsfähigkeit sollte man voraussetzen, dass das intus ist: Vorher mit dem Verkäufer spezielle Verfahrensweisen bezüglich Abwicklung abklären und erst dann bieten.
  • Nicht als Käufer nach Zustandekommen des Vertrags aufgrund von Vermutungen (begründet oder nicht, das spielt keine Rolle) versuchen, eine spezielle Verfahrensweise einseitig zu erzwingen. Das ist schlichtweg kein Vertragsbestandteil oder geltendes Recht.
Wenn man schon meint, eine solche Münze bei ebay ersteigern zu müssen, muss man halt dafür sorgen, dass man im anliegenden Fall die Variante "Barzahlung bei Abholung" wählt, die ja laut Verkäufer möglich war. Vorausgesetzt, man traut sich zu, zumindest das Gutachten im Zusammenhang mit der Münze als echt beurteilen zu können. Trifft letzteres nicht zu, hat man auch da ein Problem...

Aber naja.....muss jeder selber wissen...auch Korweiler wird wohl aus seinen Fehlern sukzessive lernen....

Gruss,
jeggy

Hallo jeggy,

auch ich finde, du unterschlägst da ein paar wichtige Dinge:

Der Verkäufer hat auf keinerlei Kontaktaufnahme reagiert (weder vorher noch nachher).

Wo sollte ich die Münze abholen bzw. welche Adresse gilt?
Anderen Käufern - wir stehen in Kontakt, insbesondere weil einer von uns leider überwiesen hat - wurden abweichende Adressen genannt...

Der Verkäufer warb mit einem Gutachten - nicht einmal das wurde mir in Kopie zugänglich gemacht (z. B. als Fax) und das Gutachten war Bestandteil des Auktionsumfanges.

Ich stimme dir andererseits voll zu: Ich bin in einem Stadium intensiven Lernens...
 
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