Treuhandverfahren
Im konkreten Fall (um den geht es hier) war das mit der geschuldeten Ware ja das Problem - der Verkäufer hat die selbe Ware ja x mal verkauft, was mich dann auch stutzig machte. Da halte ich es für mein gutes Recht, auf einem Treuhandverfahren zu bestehen. Das Geld für diese Ware gebe ich gern, nur muss sie verfügbar sein...
ist dies so eine Art "Treuhandverfahren" ,- damit sollte der Verkäufer aber vor dem Verkauf einverstanden sein. Ansonsten schulden Sie dem Verkäufer Geld und er Ihnen Ware.
Im konkreten Fall (um den geht es hier) war das mit der geschuldeten Ware ja das Problem - der Verkäufer hat die selbe Ware ja x mal verkauft, was mich dann auch stutzig machte. Da halte ich es für mein gutes Recht, auf einem Treuhandverfahren zu bestehen. Das Geld für diese Ware gebe ich gern, nur muss sie verfügbar sein...