Was Mangelware betrifft, finde ich sollte man unterscheiden:ich schmeiß mich weg, ganz ehrlich
1. es geht nicht um meine weltmünzen und um dein sammelgebiet, es geht in meinem kommentar schlicht und ergreifend um nicht korrekte rote bewertungen deinerseits
2. beispiel 1:
Bewertung: Artikel zu teuer für die sehr schlechte Verarbeitung.
Antwort: bewertet nach 90 tagen weil er weis das er ein schamloser lügner ist. (du hättest den artikel doch zurückschicken können, warum ungerechtfertigt rot?)...
A. auf die Mängel wurde in der Auktion ausreichend eindeutig hingewiesen - dann ist eine Negativ-Bewertung ungerechtfertigt.
B. auf die Mängel wurde in der Auktion (durch Bild und / oder Beschreibung) nicht ausreichend eindeutig hingewiesen - dann ist eine Negativ-Bewertung m. E. durchaus gerechtfertigt.
Immerhin ist der Zustand der Ware so ziemlich das wichtigste Bewertungskriterium.
Ein Rücknahmeangebot ist dann kein Entgegenkommen sondern eine Selbstverständlichkeit - für den Käufer bleibt das eine ärgerliche Angelegenheit mit verlorener Zeit und möglicherweise auch etwas Geld (übernehmen alle Rücknehmer auch die Versandkosten zurück) ?
Alexander